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   OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - I-18 U 27/05   

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OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - I-18 U 27/05 (https://dejure.org/2005,13900)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.07.2005 - I-18 U 27/05 (https://dejure.org/2005,13900)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - I-18 U 27/05 (https://dejure.org/2005,13900)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Transportversicherers wegen Verlusts von Frachtgut aus abgetretenem und übergegangenem Recht; Anforderungen an die Haftung eines Frachtführers; Anwendbarkeit des auf einem hypothetischen Vertrag zwischen dem Absender und dem Mulitimodalbeförderer ...

  • Judicialis

    HGB §§ 407 ff.; ; HGB § ... 424 Abs. 1; ; HGB § 425; ; HGB § 426; ; HGB § 429 Abs. 3 Satz 2; ; HGB § 435; ; HGB § 439 Abs. 1 Satz 2; ; HGB § 449; ; HGB § 449 Abs. 2 Satz 1; ; HGB § 452 S. 1; ; HGB § 452 a; ; HGB § 459; ; HGB §§ 452 ff.; ; BGB § 133; ; BGB § 134; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; BGB § 398; ; BGB § 447; ; AGBG § 9; ; ZPO § 287; ; ZPO § 373; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 435
    Qualifiziertes Verschulden des Frachtführers beim Unterlassen hinreichender Schnittstellenkontrollen im Paketversand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 75/94

    Ersatzpflicht des Spediteurs bei Beförderung von Transportgut im Güterfern- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - 18 U 27/05
    Ablieferung ist der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH NJW 1982, 1284; NJW-RR 1997, 222, 223).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - 18 U 27/05
    Insoweit ist im Anschluss an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Oktober 2002 (TranspR 2003, 156, 159) prima facie davon auszugehen, dass die dort aufgeführten Waren in den der Beklagten übergebenen Behältnissen enthalten waren.
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2004 - 18 U 176/03

    Schadensersatzanspruch eines Versenders wegen Paketverlusts; Unterbliebene

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - 18 U 27/05
    Aus einer Vielzahl von Verfahren (z.B. I-18 U 176/03) mit Beteiligung der Beklagten ist dem Senat bekannt, so beispielsweise aufgrund der Vernehmung des Zeugen K., des ehemaligen Versandleiters bei der Fa. S., dass bei der Fa. S. besonders wertvolle Teile wie Prozessoren in einem besonderen Raum gelagert wurden, zu welchem allein dieser Zeuge, sein Stellvertreter und ein Mitverantwortlicher im Lager Zugang hatten, und dass eine dieser drei Personen die dort lagernden Prozessoren anhand der ihnen vorliegenden Rechnung an den Kommissionierer herausgaben; nach dem Kommissionieren der Ware wurde diese üblicherweise nochmals kontrolliert.
  • BGH, 27.10.1978 - I ZR 30/77

    Klage auf Zahlung von Frachtlohn - Gegenanspruch auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - 18 U 27/05
    Die Ablieferung des Gutes an einen Nichtberechtigten führt zum Verlust des Gutes (vgl. BGH NJW 1979, 2473; OLG München, TranspR 1993, 348, 349; Gass, in: Ebenroth/Boujong, HGB, § 425 HGB Rdnr. 35; Koller, Transportrecht, 5. Aufl., § 425 Rdnr. 11 sowie Art. 17 CMR Rdnr. 7).
  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 128/00

    Anforderungen an die Kontrolle des Ein- und Ausgangs von Transportgut durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - 18 U 27/05
    Mit seinem Verzicht auf die vom Spediteur angebotenen weitergehenden Schutzvorkehrungen setzt der Versender das Transportgut bewusst einem erhöhten Verlustrisiko aus mit der Folge, dass ihm der eingetretene Schaden bei wertender Betrachtung anteilig zuzurechnen ist (vgl. BGH TranspR 2003, 255, 258).
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 163/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - 18 U 27/05
    Denn die Beklagte tut bereits nicht dar, welche Auswirkungen die Durchführung umfangreicherer Kontrollen auf ihre Kalkulation haben würde (vgl. BGH TranspR 2002, 452, 456).
  • OLG München, 23.04.1993 - 23 U 6919/92

    Festlegung des Ablieferungsorts durch den Verfügungsberechtigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - 18 U 27/05
    Die Ablieferung des Gutes an einen Nichtberechtigten führt zum Verlust des Gutes (vgl. BGH NJW 1979, 2473; OLG München, TranspR 1993, 348, 349; Gass, in: Ebenroth/Boujong, HGB, § 425 HGB Rdnr. 35; Koller, Transportrecht, 5. Aufl., § 425 Rdnr. 11 sowie Art. 17 CMR Rdnr. 7).
  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 157/79

    Voraussetzungen für die Auslieferung eines Frachtgutes - Schaden am Speditionsgut

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - 18 U 27/05
    Ablieferung ist der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH NJW 1982, 1284; NJW-RR 1997, 222, 223).
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