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   OLG München, 20.09.2013 - 18 U 3075/13 Pre   

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https://dejure.org/2013,37721
OLG München, 20.09.2013 - 18 U 3075/13 Pre (https://dejure.org/2013,37721)
OLG München, Entscheidung vom 20.09.2013 - 18 U 3075/13 Pre (https://dejure.org/2013,37721)
OLG München, Entscheidung vom 20. September 2013 - 18 U 3075/13 Pre (https://dejure.org/2013,37721)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anspruch auf Gegendarstellung besteht nur, wenn noch Aktualität zum betreffenden Presseartikel besteht / 4-Wochen-Frist

  • JurPC

    Zur Aktualitätsgrenze beim Gegendarstellungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Aktualität eines Gegendarstellungsanspruch

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Frist für Beantragung einer Gegendarstellung eines Presseartikels

Papierfundstellen

  • WM 2014, 483
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 25.07.1997 - 21 U 4051/97

    Anspruch auf Veröffentlichung von Gegendarstellung wegen eines Artikels;

    Auszug aus OLG München, 20.09.2013 - 18 U 3075/13
    Über den Wortlaut des Art. 10 Abs. 1 Satz 1 BayPrG hinaus besteht ein berechtigtes Interesse an einer Gegendarsteliung nur dann, wenn nach objektiven Gesichtspunkten die Angelegenheit, wegen der eine Gegendarsteliung begehrt wird, noch so aktuell ist, dass sie dem Bewusstsein der Leser noch nicht entschwunden ist (OLG München NJW-RR 1989, 180; NJW-RR 1998, 26 f.).

    So liegt die Grenze bei einem durchschnittlichen Artikel in einer Tageszeitung bei etwa vier Wochen (Seitz/Schmidt a.a.O. Rn. 61 m.w.N.), Angesichts der Funktion der Aktualitätsgrenze kommt es für deren Wahrung nicht nur darauf an, dass das Gegendarstellungsverlangen rechtzeitig bei der Verfügungsbeklagten eingeht, sondern auch darauf, dass der Verfügungsantrag so rechtzeitig beim Erstgericht eingeht, dass es bei der gebotenen zügigen Behandlung von Eilverfahren noch innerhalb der Aktualitätsgrenze eine erste Sachentscheidung treffen könnte (OLG München NJW-RR 1998, 26/27; Seitz/Schmidt a.a.O. Rnr. 62).

  • OLG München, 08.06.1988 - 21 U 3059/88

    Gegendarstellung; Abdruckverlangen; Druckwerk; Aktualitätsgrenze; Tageszeitung

    Auszug aus OLG München, 20.09.2013 - 18 U 3075/13
    Über den Wortlaut des Art. 10 Abs. 1 Satz 1 BayPrG hinaus besteht ein berechtigtes Interesse an einer Gegendarsteliung nur dann, wenn nach objektiven Gesichtspunkten die Angelegenheit, wegen der eine Gegendarsteliung begehrt wird, noch so aktuell ist, dass sie dem Bewusstsein der Leser noch nicht entschwunden ist (OLG München NJW-RR 1989, 180; NJW-RR 1998, 26 f.).
  • OLG München, 25.01.2011 - 18 U 5310/10

    Recht auf Gegendarstellung: Aktualitätsgrenze bei Erstmitteilung auf der

    Auszug aus OLG München, 20.09.2013 - 18 U 3075/13
    Ergänzend wird hinsichtlich der Rechtsprechung des Senats zur Bemessung der Aktualitätsgrenze für Tageszeitungen auf die Entscheidung vom 25.01.2011, Az. 18 U 5310/10 Pre (abgedruckt bei juris), sowie für wöchentlich erscheinende Zeitschriften auf das Urteil vom 29.11.2011, Az.: 18 U 3582/11 Pre, verwiesen.
  • LG München I, 24.11.2014 - 9 O 19238/14

    Rundfunk, Gegendarstellung

    Hier ist allenfalls die Aktualitätsgrenze zu beachten, und nach der Rechtsprechung des OLG München ist der Antrag zumindest so zeitnah bei Gericht anhängig zu machen, dass eine ggf. erforderliche mündliche Verhandlung vor Erlass der einstweiligen Verfügung noch innerhalb der Aktualitätsgrenze von vier bis sechs Wochen angesetzt werden kann (OLG München v. 25.07.1997 - Az. 21 U 4051/97 - Rz. 4, OLG München v. 01.12.2000 - Az. 21 U 5142/00; OLG München v. 24.09.2013 - Az. 18 U 3075/13 - Rz. 5 f.).
  • LG Flensburg, 14.06.2018 - 4 O 149/18

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Gegendarstellungsanspruchs

    Für die Fristwahrung kommt es darauf an, dass das Erstgericht innerhalb dieser Aktualitätsgrenze noch eine erste Sachentscheidung fällen kann (OLG München, Urteil vom 24.09.2013, 18 U 3075/13, zitiert nach juris).
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