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   OLG München, 06.03.2007 - 18 U 3961/06   

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OLG München, 06.03.2007 - 18 U 3961/06 (https://dejure.org/2007,16432)
OLG München, Entscheidung vom 06.03.2007 - 18 U 3961/06 (https://dejure.org/2007,16432)
OLG München, Entscheidung vom 06. März 2007 - 18 U 3961/06 (https://dejure.org/2007,16432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    FAZ muss an Boris Becker wegen unerlaubter Werbekampagne Schadensersatz zahlen - OLG München bestätigt Verletzung des Rechts am eigenen Bild - Boris Becker obsiegt auch in 2. Instanz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2007, 320
  • afp 2007, 237
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG München, 27.06.2003 - 21 U 2518/03

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Verwendung des Fotos eines bekannten

    Auszug aus OLG München, 06.03.2007 - 18 U 3961/06
    Nachdem einer vom Kläger erhobenen Auskunftsklage rechtskräftig stattgegeben wurde (vgl. Urteile des Landgerichts München I vom 27.02.2003, Az. 7 O 16812/02, und des Oberlandesgerichts München vom 27.06.2003, Az. 21 U 2518/03), hat die Beklagte Auskunft über den Umfang der Werbung erteilt.

    Die Urteile des OLG München vom 27.06.2003, Az. 21 U 2518/03 sowie des Landgerichts München I vom 27.02.2003, Az. 7 O 16812/02, wonach die Beklagte rechtskräftig verurteilt wurde, Auskunft über die angegriffenen Werbemaßnahmen mit dem Bildnis des Klägers zu erteilen, entfalten für den hiesigen Rechtsstreit, was den Rechtsgrund des Anspruchs des Klägers anbelangt, keine Bindungswirkung.

    Auf die Gründe der vorgenannten Entscheidungen (Urteil des OLG München vom 27.06.2003, Az. 21 U 2518/03 sowie des Landgerichts München I vom 27.02.2003, Az. 7 O 16812/02) wird Bezug genommen.

    Vielmehr ist, wie bereits im Rahmen der Auskunftsklage vom OLG München in seinem Urteil vom 27.06.2003, Az. 21 U 2518/03, auf Seite 5 dargelegt wurde, davon auszugehen, dass der Artikel nur fiktiv war.

    Lediglich ergänzend ist hierzu auszuführen, dass der Senat sich der bereits vom früheren 21. Zivilsenat im Endurteil vom 27.06.2003, Az. 21 U 2518/03, vertretenen Ansicht anschließt, dass die Beklagte ab dem tatsächlichen Erscheinen ohne Not eine reale Ausgabe fotografieren und abbilden konnte.

    Auch kann die Beklagte nicht mit Erfolg unter Berufung auf die Anmerkung von ... in EWiR 2003, 1047 (vgl. Anlage B 12) geltend machen, dass ein unterstelltes rechtmäßiges Alternativverhalten der Zeitung die Kausalität des Schadens beseitigt hätte.

  • BGH, 14.05.2002 - VI ZR 220/01

    Marlene Dietrich III

    Auszug aus OLG München, 06.03.2007 - 18 U 3961/06
    Ausreichend ist, dass der Werbung ein gewisser Informationszweck zuzubilligen ist (BGH, GRUR 2002, 690 - "...", vgl. BGH, NJW 1997, 1152 - "...").

    Zwar hat die Beklagte, anders als in dem vom BGH, GRUR 2002, 690 - ... entschiedenen Fall, zu keinem Zeitpunkt eine Ausgabe der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" mit einem redaktionellen Beitrag, wie auf der abgebildeten Titelseite angekündigt, veröffentlicht.

    Anders als in den Entscheidungen des BGH in AfP 95, 495 - "..." und GRUR 2002, 690 - ..., sowie den Urteilen des Oberlandesgerichts Frankfurt in NJW 1989, 402/403 - "..." und NJW-RR 1987, 696 - ... ist die Berufung der Beklagten auf die Meinungs- und Pressefreiheit vorliegend deswegen stark abgeschwächt, weil ein entsprechender, konkreter Beitrag von Anfang an nicht existiert hat und zu keinem Zeitpunkt veröffentlicht werden sollte.

    Eine Informationsgelegenheit, wie sie in der Entscheidung des BGH in GRUR 2002, 690 - ... bestanden hat, ist nicht gegeben, obwohl eine solche durch die Werbung suggeriert wird.

    Aus der ... Entscheidung des BGH in GRUR 2002, 690 ergibt sich, dass entsprechende Werbemaßnahmen konkret, das heißt ohne Zuhilfenahme von Erwägungen dahin, wie sonst noch hätte geworben werden können, zu beurteilen sind.

  • LG München I, 27.02.2003 - 7 O 16812/02

    Zeitung darf Person der Zeitgeschichte nur für redaktionellen Beitrag

    Auszug aus OLG München, 06.03.2007 - 18 U 3961/06
    Nachdem einer vom Kläger erhobenen Auskunftsklage rechtskräftig stattgegeben wurde (vgl. Urteile des Landgerichts München I vom 27.02.2003, Az. 7 O 16812/02, und des Oberlandesgerichts München vom 27.06.2003, Az. 21 U 2518/03), hat die Beklagte Auskunft über den Umfang der Werbung erteilt.

    Die Urteile des OLG München vom 27.06.2003, Az. 21 U 2518/03 sowie des Landgerichts München I vom 27.02.2003, Az. 7 O 16812/02, wonach die Beklagte rechtskräftig verurteilt wurde, Auskunft über die angegriffenen Werbemaßnahmen mit dem Bildnis des Klägers zu erteilen, entfalten für den hiesigen Rechtsstreit, was den Rechtsgrund des Anspruchs des Klägers anbelangt, keine Bindungswirkung.

    Auf die Gründe der vorgenannten Entscheidungen (Urteil des OLG München vom 27.06.2003, Az. 21 U 2518/03 sowie des Landgerichts München I vom 27.02.2003, Az. 7 O 16812/02) wird Bezug genommen.

  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 206/95

    Verbreitung des Bildes eines Künstlers mit nicht autorisierten Tonträgern

    Auszug aus OLG München, 06.03.2007 - 18 U 3961/06
    Ausreichend ist, dass der Werbung ein gewisser Informationszweck zuzubilligen ist (BGH, GRUR 2002, 690 - "...", vgl. BGH, NJW 1997, 1152 - "...").
  • BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 758/97

    Zur Bildberichterstattung über Prominente

    Auszug aus OLG München, 06.03.2007 - 18 U 3961/06
    Das ist dann der Fall, wenn das Produkt einen Beitrag enthält, der sich wesentlich mit der in der Werbung abgebildeten Person befasst (Fricke, GRUR 2003, 406; LG München I, ZUM 2001, 351 - ..., vgl. auch BVerfG, AfP 2001, 212/217).
  • LG München I, 23.11.2000 - 7 O 8235/00
    Auszug aus OLG München, 06.03.2007 - 18 U 3961/06
    Das ist dann der Fall, wenn das Produkt einen Beitrag enthält, der sich wesentlich mit der in der Werbung abgebildeten Person befasst (Fricke, GRUR 2003, 406; LG München I, ZUM 2001, 351 - ..., vgl. auch BVerfG, AfP 2001, 212/217).
  • OLG Frankfurt, 21.01.1988 - 6 U 153/86

    Das "berechtigte Interesse" im Sinne des § 23 Abs. 2 KUG

    Auszug aus OLG München, 06.03.2007 - 18 U 3961/06
    Anders als in den Entscheidungen des BGH in AfP 95, 495 - "..." und GRUR 2002, 690 - ..., sowie den Urteilen des Oberlandesgerichts Frankfurt in NJW 1989, 402/403 - "..." und NJW-RR 1987, 696 - ... ist die Berufung der Beklagten auf die Meinungs- und Pressefreiheit vorliegend deswegen stark abgeschwächt, weil ein entsprechender, konkreter Beitrag von Anfang an nicht existiert hat und zu keinem Zeitpunkt veröffentlicht werden sollte.
  • LG München I, 22.02.2006 - 21 O 17367/03

    Zur Werbung - Für Presseprodukte - mit Bildnissen von prominenten Personen der

    Auszug aus OLG München, 06.03.2007 - 18 U 3961/06
    das Endurteil des Landgerichts München I vom 22.02.2006, Az. 21 O 17367/03, dahin gehend abzuändern, dass die Klage in vollem Umfang abgewiesen wird.
  • OLG Frankfurt, 18.09.1986 - 6 W 232/86

    Mißmanagement Missmanagement

    Auszug aus OLG München, 06.03.2007 - 18 U 3961/06
    Anders als in den Entscheidungen des BGH in AfP 95, 495 - "..." und GRUR 2002, 690 - ..., sowie den Urteilen des Oberlandesgerichts Frankfurt in NJW 1989, 402/403 - "..." und NJW-RR 1987, 696 - ... ist die Berufung der Beklagten auf die Meinungs- und Pressefreiheit vorliegend deswegen stark abgeschwächt, weil ein entsprechender, konkreter Beitrag von Anfang an nicht existiert hat und zu keinem Zeitpunkt veröffentlicht werden sollte.
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04

    Sixt-Werbung mit Lafontaine-Bild wegen satirischer Natur zulässig

    Auszug aus OLG München, 06.03.2007 - 18 U 3961/06
    Der Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG erstreckt sich auch auf reine Wirtschaftswerbung, die einen wertenden, meinungsbildenden Inhalt hat, und zwar auch auf die Veröffentlichung eines Bildnisses, das die Meinungsbildung transportiert oder ergänzt (BGH, WRP 2007, 83 - "Rücktritt des Finanzministers", mwN).
  • OLG München, 02.08.2002 - 21 U 2677/02

    Höhe der Entschädigung bei unerlaubter Werbung mit der Abbildung eines

  • LG München I, 13.03.2002 - 21 O 12437/99
  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07

    Der strauchelnde Liebling

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht den Anspruch des Klägers dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt (OLG München AfP 2007, 237 = ZUM-RD 2007, 360 = K & R 2007, 320).
  • LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21

    Fake-Preis - Verletzung von Persönlichkeits- und Bildnisrechten:

    Dementsprechend wurde der Kläger - während und auch nach seiner Zeit als Profi-Tennisspieler - nach der in der Rechtsprechung mittlerweile überholten Figur der absoluten Person der Zeitgeschichte wiederholt als solche angesehen (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 21.01.1988 - 6 U 153/86, BeckRS 1988, 2089; OLG München, Urteil vom 06.03.2007 - 18 U 3961/06, juris Rn. 30).
  • OLG Oldenburg, 30.06.2008 - 13 U 12/08

    Eingriff in das Recht am eigenen Bild eines Fernsehmoderators durch Abdruck eines

    Die Eigenwerbung der Presse genießt, weil sie den Absatz des betreffenden Presseerzeugnisses fördert und auf diese Weise zur Verbreitung der Informationen beiträgt, selbst den gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG gewährleisteten Schutz der Pressefreiheit (BGH, NJW 2002, 2317 (2318) [BGH 14.05.2002 - VI ZR 220/01] - Marlene Dietrich; für die Werbung mit einem zusammen gerollten Zeitschriften-Dummy OLG München, AfP 2003, 363 ff. zum Auskunftsanspruch; OLG München, AfP 2007, 237 ff., im gleichen Rechtsstreit zum Zahlungsanspruch - Boris Becker).

    Besondere Bedeutung kommt dabei dem Umstand zu, dass eine komplette Veröffentlichung des nur ausschnittweise abgedruckten Artikels in dem beworbenen Medium zu keiner Zeit geplant war (ebenso OLG München, AfP 2007, 237 (239) - Boris Becker mit krit. Anm. Ladeur).

    Bezogen auf diese Handlung ist ein rechtmäßiges Alternativverhalten nicht ersichtlich (ebenso OLG München, AfP 2007, 237 (241)).

  • OLG Köln, 08.11.2022 - 15 U 142/22
    Es liegt insbesondere kein Fall vor, in dem man hinsichtlich der zentralen Fragen zur Höhe des klägerischen Anspruchs nicht auf spezielle fachliche Kenntnisse (Sachverständigengutachten) verzichten kann, die nach der Sachlage "unerlässlich" sind (dazu OLG München v. 06.03.2007 - 18 U 3961/06, BeckRS 2007, 8558 in Vorinstanz zu BGH v. 09.10.2009 - I ZR 65/07, ZUM 2010, 529 - Der strauchelnde Liebling), oder in dem es um Fragen geht, die als "unabdingbare Voraussetzung" für die.
  • LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09

    Zeitschriftenwerbung mit Prominentenfoto

    Werbung darf nicht allein der Befriedigung von Geschäftsinteressen dienen, vielmehr muss sie als Kommunikationsmittel dienen, das Art und Gegenstand der Berichterstattung so ankündigt, dass die Öffentlichkeit Kenntnis von der Berichterstattung erlangt und dadurch die Informationsgelegenheit wahrnehmen kann (BGH 14.05.2002, a. a. O.; OLG München AfP 2007, 237 = ZUM-RD 2007, 360).
  • LG Köln, 15.05.2013 - 28 O 836/11

    Unterlassungsanspruch eines Fernsehmoderators bzgl. der Verwendung der Bildnisse

    Diese aufgezeigte Besonderheit führt jedoch nicht dazu, dass der Verwendung des Bildnisses des Klägers für das geschäftliche Interesse der Beklagten keine bei der Abwägung nach § 23 Abs. 2 KUG zu berücksichtigende Bedeutung mehr beizumessen ist (vgl. BGH, NJW 1956, 1554; NJW 1997, 1152; ZUM-RD 2007, 360).
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