Rechtsprechung
OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 50/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte in einem Transportschadenfall
- tis-gdv.de
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 67; HGB § 439a
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte in einem Transportschadenfall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 22.12.2004 - 41 O 118/03
- OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 50/05
- BGH, 20.11.2008 - I ZR 70/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.05.2001 - I ZR 85/00
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von …
Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 50/05
Die Beschlussentscheidung des I. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 31.05.2001 - I ZR 85/00 - (…abgedruckt u.a. in Transportrecht 2001, S. 452 f.) kann dahin verstanden werden, dass der deliktische Schädiger gem. Art. 31 CMR in Deutschland verklagt werden kann, wenn der Gesamttransport der CMR unterliegt (wie im Streitfall) und z.B. das Transportgut bei Beginn des Transportes in Deutschland übernommen worden ist (wie im Streitfall), auch wenn der deliktische Schädiger das Transportgut erst im Ausland als ausführender Frachtführer übernommen hat und nur mit dem Transport auf der ausländischen Teilstrecke, also selbst nicht mit dem grenzüberschreitenden Transport beauftragt war (wie im Streitfall).
Rechtsprechung
OLG Köln, 23.05.2006 - 18 U 50/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Aufsichtsrat; Vertretung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Vertretung einer Gesellschaft mit Aufsichtsrat durch den Aufsichtsrat bei Rechtsstreitigkeiten mit (früheren) Geschäftsführern; Unwirksamkeit der Zustellung einer Klage an die durch die Geschäftsführung vertretene Gesellschaft mit Aufsichtsrat und Heilung durch ...
- Judicialis
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 11.02.2005 - 7 O 104/04
- OLG Köln, 23.05.2006 - 18 U 50/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 22.04.1991 - II ZR 151/90
Gerichtliche Vertretung der Aktiengesellschaft gegenüber ausgeschiedenen …
Auszug aus OLG Köln, 23.05.2006 - 18 U 50/05
Hinzu kommt, dass die im Rechtsstreit zwischen der Gesellschaft und dem früheren Geschäftsführer erheblichen Fragen möglicherweise auch im Verhältnis der Gesellschaft zu ihrem derzeitigen Geschäftsführer von Bedeutung sind oder werden können (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 926; OLG Köln - 22. Zivilsenat - DStR 1992, 991 f.).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es insbesondere auch nicht darauf an, ob mit der Rückkehr des Vorstandes der Aktiengesellschaft nicht zu rechnen ist oder wegen Ablaufs der Amtsperiode persönliche Kontakte des aktuellen zu dem früheren Vorstand noch eine nennenswerte Rolle spielen (BGH, NJW-RR 1991, 926, Abs. 5 bei juris).
Die abstrakte Gefahr reicht aus (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 926).
- BGH, 21.06.1999 - II ZR 27/98
Kündigung der Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH durch den Aufsichtsrat
Auszug aus OLG Köln, 23.05.2006 - 18 U 50/05
Die Prozessführung des Geschäftsführers kann durch den Aufsichtsrat genehmigt werden (BGH, NJW 1999, S. 3263 f., Absatz 9 bei Juris, mit weiteren Nachweisen).Durch dieses Verhalten hat der Aufsichtsrat, der von Anfang an Herr des Verfahrens war, die Vertretung der Beklagten in dem vorliegenden Verfahren übernommen (vgl. BGH, NJW 1999, S. 3263 f., Abs. 9 bei Juris).
- BGH, 24.11.2003 - II ZR 127/01
Vertretung der GmbH in einem Rechtsstreit mit einem ehemaligen Geschäftsführer
Auszug aus OLG Köln, 23.05.2006 - 18 U 50/05
Bei entsprechender Anwendung bedeutet § 112 AktG, dass der Aufsichtsrat der GmbH die Gesellschaft gegenüber den Geschäftsführern gerichtlich und außergerichtlich vertritt (BGH, NJW-RR 2004, 330 f., BGH, NJW-RR 1990, 739 f.).Diese besteht vorliegend darin, dass auch für den derzeitigen Geschäftsführer die Frage eine Rolle spielt, ob im Falle seines Ausscheidens ein Anschlussberatervertrag auf Seiten der Gesellschaft von der Geschäftsführung oder vom Aufsichtsrat abzuschließen ist, ist aber auch ohne eine entsprechende Feststellung anzunehmen (die Entscheidung BGH, NJW-RR 2004, 330 f. enthält keine Ausführungen zur näheren Begründung der abstrakten Gefahr).
- BGH, 05.03.1990 - II ZR 86/89
Vertretung einer GmbH mit fakultativen Aufsichtsrat
Auszug aus OLG Köln, 23.05.2006 - 18 U 50/05
Bei entsprechender Anwendung bedeutet § 112 AktG, dass der Aufsichtsrat der GmbH die Gesellschaft gegenüber den Geschäftsführern gerichtlich und außergerichtlich vertritt (BGH, NJW-RR 2004, 330 f., BGH, NJW-RR 1990, 739 f.).Über den Wortlaut des § 112 AktG hinaus besteht die Vertretungszuständigkeit des Aufsichtsrats auch gegenüber ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern (der AG) bzw. Geschäftsführern (der GmbH), vgl. BGH, NJW-RR 1990, 739 f. mit weiteren Nachweisen zur Rspr. des 2. Zivilsenats des BGH in Abs. 6 (juris), Semler, in: Münchener Kommentar zum AktG, 2. Aufl. 2004, § 112 Rn. 21; Zöllner / Noack, in: Baumbach / Hueck, GmbH-Gesetz, 18. Auflage 2006, § 52 Rn. 107; Lutter / Hommelhoff, in: dies., GmbH-Gesetz, 16. Auflage 2004, § 52 Rn. 47. Entscheidend ist danach, ob bei typisierender Betrachtung die abstrakte Gefahr einer nicht unbefangenen Vertretung durch die Geschäftsführer besteht.
- OLG Köln, 21.01.1992 - 22 U 173/91
AKTIENGESELLSCHAFT VERTRETUNG
Auszug aus OLG Köln, 23.05.2006 - 18 U 50/05
Hinzu kommt, dass die im Rechtsstreit zwischen der Gesellschaft und dem früheren Geschäftsführer erheblichen Fragen möglicherweise auch im Verhältnis der Gesellschaft zu ihrem derzeitigen Geschäftsführer von Bedeutung sind oder werden können (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 926; OLG Köln - 22. Zivilsenat - DStR 1992, 991 f.).Die Entscheidung OLG Köln DStR 1992, 991, die die abstrakte Gefahr für den Fall abgelehnt hat, dass Gegenstand des Rechtsstreits eine individuell mit dem früheren Geschäftsführer ausgehandelte Abfindungsvereinbarung ist, ist vereinzelt geblieben und nach Auffassung des Senats nicht überzeugend: für den aktuellen Vorstand / Geschäftsführer können die in einem solchen Verfahren ausgeloteten Grenzen einer solchen Vereinbarung auch persönlich von Bedeutung sein oder es jedenfalls werden.
- BGH, 04.07.1989 - VI ZR 217/88
Verkehrsunfall in Nord-Zypern
Auszug aus OLG Köln, 23.05.2006 - 18 U 50/05
Der Erfüllungsschaden ist zu ersetzen, wenn der Vertrag ohne das Verschulden mit dem Schädiger zu günstigeren Bedingungen zu Stande gekommen wäre (…BGH, NJW 1998, S. 2900 ff., Abs. 15 bei juris; BGHZ 108, S. 200 ff., Abs. 17 bei juris;… Heinrichs a.a.O., § 311 Rn. 58). - BGH, 24.06.1998 - XII ZR 126/96
Ersatz des positiven Interesses bei Verschulden bei Vertragsschluß
Auszug aus OLG Köln, 23.05.2006 - 18 U 50/05
Der Erfüllungsschaden ist zu ersetzen, wenn der Vertrag ohne das Verschulden mit dem Schädiger zu günstigeren Bedingungen zu Stande gekommen wäre (BGH, NJW 1998, S. 2900 ff., Abs. 15 bei juris;… BGHZ 108, S. 200 ff., Abs. 17 bei juris;… Heinrichs a.a.O., § 311 Rn. 58). - BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83
Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf …
Auszug aus OLG Köln, 23.05.2006 - 18 U 50/05
Das von der Beklagten angeführte Urteil des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1985, S. 3096 ff.) befasst sich nicht mit der Frage, wie eine später erlangte Kenntnis über Rechtsfragen sich auf die Frist des § 626 Abs. 2 BGB auswirkt, sondern behandelt die Frage, ob nach einer zunächst ausgesprochenen Verdachtskündigung der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden kann, bevor erneut gekündigt wird. - BGH, 08.09.1997 - II ZR 55/96
Anderweitige Auslegung einer von einem Zeugen bekundeten Willenserklärung im …
Auszug aus OLG Köln, 23.05.2006 - 18 U 50/05
Der Vertretungsmangel kann in jeder Lage des Verfahrens geheilt werden (vgl. BGH, WM 1998, S. 308, Absatz 4 bei Juris, mit weiteren Nachweisen).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 31.08.2005 - 18 U 50/05 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 10.02.2005 - 31 O 73/03
- OLG Düsseldorf, 31.08.2005 - 18 U 50/05
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 176/05