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   OLG Köln, 15.12.2016 - I-18 U 58/16   

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OLG Köln, 15.12.2016 - I-18 U 58/16 (https://dejure.org/2016,75102)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.12.2016 - I-18 U 58/16 (https://dejure.org/2016,75102)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - I-18 U 58/16 (https://dejure.org/2016,75102)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Anfechtungsfrist, Anfechtungsgründe, Anfechtungsklage im Sinne der §§ 243 ff AktG, Besonderheiten bei der Zwei-Personen-GmbH, Notgeschäftsführer in der 2-Personen-GmbH, Voraussetzungen der Zwangseinziehung, Zwangseinziehung des Geschäftsanteils, zwei mann gmbh, Zwei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GmbHG § 16 Abs. 1 S. 1
    Wirksamkeit und Rechtsfolgen der Einziehung eines Geschäftsanteils an einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 28.05.2015 - 18 U 181/14

    Wirksamkeit der Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH als

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2016 - 18 U 58/16
    Das Amtsgericht setzte das Eintragungsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des vom Kläger angestrengten, unter den Az. 86 O 37/14 LG Köln, 18 U 181/14 OLG Köln und II ZR 148/15 BGH geführten Nichtigkeits- und Anfechtungsverfahrens aus, eine hiergegen gerichtete Beschwerde wurde vom 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts zurückgewiesen.

    Die Ausführungen des Landgerichts zur fehlenden Gesellschafterstellung des Klägers können die angefochtene Entscheidung mit Rücksicht auf die zwischenzeitlich rechtskräftige Senatsentscheidung über die Nichtigerklärung des Beschlusses über die Einziehung des Geschäftsanteils des Klägers (Az. 18 U 181/14) und die daraus analog § 241 Nr. 5 AktG folgende Nichtigkeit von Beginn an (Wirkung ex tunc) nicht mehr tragen, und der bestandskräftige Beschluss der Gesellschafter der Beklagten über die Einziehung des Herrn Q M zustehenden Geschäftsanteils zum Nennbetrag von 40.000,- EUR hatte zu dem hier maßgebenden Zeitpunkt noch keinen Ausdruck in der Gesellschafterliste gefunden.

    a) In dem im Verfahren 18 U 181/14 gefällten, zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteil hat der Senat die Folgen der kurz vor dem Einziehungsbeschluss gefassten Übertragung des Geschäftsanteils Nr. 1 von Herrn Q M auf den Kläger ausdrücklich offen gelassen und angedeutet, dass der Beschluss wegen der Übertragung ins Leere gegangen sein könnte.

    Nach der rechtskräftigen Abweisung einer Klage des Herrn Q M im Verfahren 86 O 56/14 LG Köln einerseits und der ebenfalls rechtskräftigen Abweisung der Nichtigkeits- und Anfechtungsklage des Klägers im Verfahren 18 U 181/14 andererseits liegt allerdings ein bestandskräftiger und wirksamer Beschluss über die Einziehung des Geschäftsanteils Nr. 1 vor.

    Nichtigkeitsgründe sind demgegenüber - wie auch hinsichtlich des die Einziehung des Geschäftsanteils Nr. 3 betreffenden Beschlusses - nicht ersichtlich (vgl. 18 U 181/14 OLG Köln).

  • LG Köln, 17.03.2016 - 91 O 41/15

    Wirksamwerden der Einziehung des Geschäftsanteils mit der Mitteilung des

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2016 - 18 U 58/16
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 17. März 2016 - 91 O 41/15 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neugefasst:.

    Der Kläger beantragt sinngemäß, das Urteil des Landgerichts Köln vom 17. März 2016 - 91 O 41/15 - abzuändern und die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom 28. Juli 2015 zu den TOP 1 bis 9 für nichtig zu erklären, hilfsweise ihre Nichtigkeit festzustellen.

  • OLG Düsseldorf, 24.08.1995 - 6 U 124/94
    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2016 - 18 U 58/16
    Vor diesem Hintergrund sind auch die Ausführungen zur Ladung der in die Gesellschafterliste eingetragenen Gesellschafter zu den Gesellschafterversammlungen zu verstehen (vgl. etwa zu § 16 GmbHG a.F. OLG Düsseldorf, Urt. v. 24. August 1995 - 6 U 124/94 -, NJW-RR 1996, S. 607 ; Bayer, in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Aufl., § 16 Rn. 5; Zöllner, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., § 51 Rn. 3).
  • BGH, 24.01.2012 - II ZR 109/11

    GmbH: Wirksamwerden eines nicht für nichtig erklärten Einziehungsbeschlusses mit

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2016 - 18 U 58/16
    d) Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Haftungslösung und die sofortige Wirksamkeit einer Einziehung unabhängig von der späteren Zahlung der Abfindung (vgl. BGH, Urt. v. 24. Januar 2012 - II ZR 109/11 -, NZG 2012, S. 259) keineswegs entgegen.
  • LG Köln, 25.09.2014 - 86 O 37/14
    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2016 - 18 U 58/16
    Das Amtsgericht setzte das Eintragungsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des vom Kläger angestrengten, unter den Az. 86 O 37/14 LG Köln, 18 U 181/14 OLG Köln und II ZR 148/15 BGH geführten Nichtigkeits- und Anfechtungsverfahrens aus, eine hiergegen gerichtete Beschwerde wurde vom 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts zurückgewiesen.
  • BGH, 19.09.1977 - II ZR 11/76

    Einziehung eines Geschäftsanteils aus in der Person des Gesellschafters liegendem

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2016 - 18 U 58/16
    Denn die Einziehung hat - anders als der Ausschluss - nicht die Person des Gesellschafters als Mitglied zum Gegenstand, sondern den Geschäftsanteil (vgl. BGH, Urt. v. 19. September 1977 - II ZR 11/76 -, NJW 1977, S. 2316).
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