Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 21.11.1996 - 18 U 71/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823; StVO § 1
Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen gegenüber einem Radfahrer bei laubbedeckter Fahrbahn - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kleve - 3 O 146/95
- OLG Düsseldorf, 21.11.1996 - 18 U 71/96
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bremen, 13.04.2018 - 1 U 4/18
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich des Falls von Laub auf …
Im Übrigen wäre selbst dann, wenn eine Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten festzustellen gewesen wäre, dem Kläger im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB der Vorwurf ganz überwiegenden eigenen Mitverschuldens an dem Fahrradsturz entgegenzuhalten, der im Ergebnis hier zu einem Ausschluss von Schadensersatzansprüchen führen müsste: Ein Verkehrsteilnehmer muss generell damit rechnen, dass sich unter auf dem Boden liegenden Laub Hindernisse verbergen könnten (siehe OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.1996 - 18 U 71/96, juris Ls., RuS 1997, 453 (Ls.);… OLG Frankfurt/Main, a.a.O.;… LG Wiesbaden, a.a.O.). - OLG Frankfurt, 11.09.2008 - 1 U 301/07
Straßenverkehrssicherungspflicht: Laubbedeckte Stellen auf der Fahrbahn
Ein durchschnittlich sorgfältiger Verkehrsteilnehmer weiß, dass sich unter laubbedeckten Stellen auf der Fahrbahn Hindernisse in Form von Vertiefungen, Stufen oder Ähnlichem befinden können; er wird derartige Stellen gerade wegen der mangelnden Erkennbarkeit dessen, was sich möglicherweise darunter verbirgt, entweder meiden oder mit besonderer Vorsicht, notfalls mit tastenden Schritten, begehen (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 21. November 1996, NJWE-VHR 1997, S. 286).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 02.12.1996 - 18 U 71/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)