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   OLG Hamm, 27.03.2003 - 18 U 72/02   

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https://dejure.org/2003,4268
OLG Hamm, 27.03.2003 - 18 U 72/02 (https://dejure.org/2003,4268)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.03.2003 - 18 U 72/02 (https://dejure.org/2003,4268)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. März 2003 - 18 U 72/02 (https://dejure.org/2003,4268)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz im Zusammenhang mit Tätigkeit einer Versicherungsmaklerin; Konsequenzen des Unterbleibens von Sachvortrag in erster Instanz für die Berufungsinstanz; Richterlicher Hinweis auf mangelnde Substantiierung des Parteivorbringens; Umfang der materiellen ...

  • Judicialis

    ZPO § 139 Abs. 1; ; ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § 139 Abs. 4; ; ZPO § 139 Abs. 5; ; ZPO § 272; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ergänzendes Klagevorbringen in Berufungsinstanz - Umfang der materiellen Prozessleitungspflicht des Gerichts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Tatsachenvortrag in Berufungsinstanz: Klage unbegründet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2543
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2008 - 20 U 108/07

    Zur Erfüllung des Tatbestands des wettbewerbswidrigen Handelns durch Rechtsbruch

    Stellt die anwaltlich vertretene Partei einen solchen Antrag nicht, scheidet ein Verstoß gegen materielle Prozessleitungspflicht schon deshalb aus (Musielak, a.a.O., Rn. 29, OLG Hamm, NJW 2003, 2543, 2544).
  • FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 466/02

    Keine Anwendung des Splittingtarifs auf die Lebenspartnerschaft nach dem LPartG /

    Unter Beachtung des zu Gunsten der Ehe geltenden Benachteiligungsverbotes darf er für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen (Lebenspartner-Urteil BVerfG NJW 2003, 2543, 2548 re. Sp.), d.h. der Gesetzgeber kann, muss aber nicht eheliche und eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften völlig gleich behandeln.
  • OLG Hamm, 11.05.2005 - 8 U 156/04

    Neuer Sachvortrag in der Berufungsbegründung infolge fehlender Substantiierung in

    (2) Die Einzelrichterin musste dem anwaltlich vertretenen Beklagten auch nicht von sich aus - ohne Antrag und nach gerichtlichem Hinweis sowie ergänzender Stellungnahme im Termin (siehe Sitzungsprotokoll) - eine Schriftsatzfrist zum ergänzenden Sachvortrag gewähren (vgl. § 139 II, V ZPO; OLG Hamm, 18. ZS, NJW 2003, 2543; Thomas/Putzo/Reichold, § 139 ZPO, Rn. 33; Musielak/Stadler, § 139 ZPO, Rn. 29).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 6 U 10/07

    Schadensersatzpflicht wegen unberechtigter Annahme von Rechten aus einem

    Auf dieses Recht musste sie auch nicht hingewiesen werden (OLG Hamm, Urteil vom 27.3.2003, 18 U 72/03, NJW 2003, 2543; OLG Celle, Urteil vom 13.11.2003, 14 U 50/03, OLGR Celle 2004, 104; OLG Rostock, Beschluss vom 31.3.2004, 7 U 36/03, OLGR Rostock 2004, 382).
  • VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 209/04

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE und des

    Bei einem solchen Verständnis beruht § 531 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 ZPO auf dem Grundgedanken, dass Unzulänglichkeiten im Parteivortrag, für den das erstinstanzliche Gericht mitverantwortlich ist, im zweiten Rechtszug noch beseitigt werden können (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 927 f.; NJW-RR 2005, 213; NJW 2004, 2152, OLG Hamm, NJW 2003, 2543.).
  • LG Hamburg, 13.09.2005 - 307 O 127/05

    Kündigung wegen Heizungsausfall

    Eine richterliche Hinweispflicht besteht insoweit im Anwaltsprozess nicht (vgl. OLG Rostock, OLGR Rostock 2004, Seite 382; OLG Hamm NJW 2003, Seite 2543 f.).
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