Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 21.04.2009 | OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.05.2006 - 18 U 78/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4573
OLG Köln, 26.05.2006 - 18 U 78/05 (https://dejure.org/2006,4573)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.05.2006 - 18 U 78/05 (https://dejure.org/2006,4573)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Mai 2006 - 18 U 78/05 (https://dejure.org/2006,4573)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4573) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für Erfüllung entscheidender Zeitpunkt der Gutschrift eines Betrages auf dem Gläubigerkonto oder der des bei ausreichender Kontodeckung oder entsprechendem Kreditrahmen erteilten und von der Bank angenommenen Überweisungsauftrags; Forderungen aus einer ...

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RL 2000/35/EG Art. 3 Abs. 1 Buchst. c; BGB §§ 269, 270, 286
    EuGH-Vorlage zur Rechtzeitigkeit von Zahlungen durch Banküberweisung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH-Vorlage zur Rechtzeitigkeit von Zahlungen durch Banküberweisung (IBR 2007, 1008)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1024 (Ls.)
  • ZIP 2006, 1986
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 30.08.1999 - 16 Wx 123/99

    Anforderungen an Mitglieder des Verwaltungsbeirats einer

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2006 - 18 U 78/05
    Bei Zahlung durch Überweisung ist die Leistungshandlung nach herrschender Meinung dann rechtzeitig vorgenommen, wenn der Überweisungsauftrag vor Fristablauf bei dem Geldinstitut eingeht und auf dem Konto Deckung vorhanden ist oder eine Kreditzusage in ausreichender Höhe vorliegt (vgl. für viele: BGH, NJW 1964 64, 499; OLG Düsseldorf, DB 84, 2686; OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 583; OLG Nürnberg, NJW-RR 2000, 88; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 270 Rdn. 7; Krüger in Münchener Kommentar, BGB, 4. Auflage, § 270 Rdn. 22 - jeweils m. w. Nachw).
  • OLG Koblenz, 13.10.1992 - 3 U 637/92

    Fortdauernd unpünktliche Mietzahlung als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2006 - 18 U 78/05
    Bei Zahlung durch Überweisung ist die Leistungshandlung nach herrschender Meinung dann rechtzeitig vorgenommen, wenn der Überweisungsauftrag vor Fristablauf bei dem Geldinstitut eingeht und auf dem Konto Deckung vorhanden ist oder eine Kreditzusage in ausreichender Höhe vorliegt (vgl. für viele: BGH, NJW 1964 64, 499; OLG Düsseldorf, DB 84, 2686; OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 583; OLG Nürnberg, NJW-RR 2000, 88; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 270 Rdn. 7; Krüger in Münchener Kommentar, BGB, 4. Auflage, § 270 Rdn. 22 - jeweils m. w. Nachw).
  • BGH, 13.12.1989 - IVa ZR 177/88

    Anwendbarkeit auf sonstige zugangsbedürftige Willenserklärungen; Kenntnis des

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2006 - 18 U 78/05
    Nach den gesetzlichen Bestimmung der §§ 269, 270 BGB in der ihnen durch die nationale Rechtsprechung und Literatur gegebenen Ausprägung reicht es zur Abwendung einer den Eintritt des Verzugs vermeidenden oder aber dessen Beendigung herbeiführenden Zahlung einer Geldschuld aus, dass der Schuldner das zur Übermittlung des Geldes seinerseits Erforderliche getan hat (BGHZ 44, 179; BGH, NJW 1964, 499; OLG Köln, NJW-RR 90, 285; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 270 Rdn. 6 f mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.12.1963 - II ZR 219/62

    Erfüllungszeitpunkt bei Überweisungen im Postscheckverkehr

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2006 - 18 U 78/05
    Nach den gesetzlichen Bestimmung der §§ 269, 270 BGB in der ihnen durch die nationale Rechtsprechung und Literatur gegebenen Ausprägung reicht es zur Abwendung einer den Eintritt des Verzugs vermeidenden oder aber dessen Beendigung herbeiführenden Zahlung einer Geldschuld aus, dass der Schuldner das zur Übermittlung des Geldes seinerseits Erforderliche getan hat (BGHZ 44, 179; BGH, NJW 1964, 499; OLG Köln, NJW-RR 90, 285; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 270 Rdn. 6 f mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 20.06.1984 - 6 U 273/83
    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2006 - 18 U 78/05
    Bei Zahlung durch Überweisung ist die Leistungshandlung nach herrschender Meinung dann rechtzeitig vorgenommen, wenn der Überweisungsauftrag vor Fristablauf bei dem Geldinstitut eingeht und auf dem Konto Deckung vorhanden ist oder eine Kreditzusage in ausreichender Höhe vorliegt (vgl. für viele: BGH, NJW 1964 64, 499; OLG Düsseldorf, DB 84, 2686; OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 583; OLG Nürnberg, NJW-RR 2000, 88; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 270 Rdn. 7; Krüger in Münchener Kommentar, BGB, 4. Auflage, § 270 Rdn. 22 - jeweils m. w. Nachw).
  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 159/06

    Berechnung von Fristen

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht die Sache dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vorgelegt, soweit die Klägerin Verzugszinsen auf Forderungen aus dem Zusammenschaltungsvertrag geltend macht (ZIP 2006, 1986).
  • OLG Jena, 11.05.2011 - 2 U 1000/10

    Verzugszinsen: Ende des Schuldnerverzugs bei Scheckzahlung

    Obwohl diese Entscheidung wegen der Begrenztheit der Vorlagefrage (vgl. dazu OLG Köln ZIP 2006, 1986) nur Banküberweisungen betraf, ist nunmehr bei der Beantwortung der Frage, wann der den Schuldnerverzug beendende Zahlungszeitpunkt anzunehmen ist, allgemein eine einheitliche Betrachtung bei allen Geldschulden vorzunehmen, unabhängig von der Frage, ob durch Banküberweisung oder durch Scheck gezahlt wurde (vgl. Palandt/Grüneberg § 270 BGB Rn. 5, 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.04.2009 - 18 U 78/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11548
OLG Köln, 21.04.2009 - 18 U 78/05 (1) (https://dejure.org/2009,11548)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.04.2009 - 18 U 78/05 (1) (https://dejure.org/2009,11548)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. April 2009 - 18 U 78/05 (1) (https://dejure.org/2009,11548)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,11548) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Bonn, 01.04.2005 - 11 O 112/04

    Verzug, Leistungszeit bei Geldschuld

    Auszug aus OLG Köln, 21.04.2009 - 18 U 78/05
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 01.04.2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn 11 O 112/04 - wird zurückgewiesen, soweit das Rechtsmittel sich gegen die Verurteilung zur Zahlung von Zinsen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Fakturierungs- und Inkassovertrag in Höhe von insgesamt 495.815,20 EUR richtet.
  • OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 177/13

    Rechtzeitigkeit der Leistung im Rechtsverkehr zwischen Privaten und für den

    Es kann (an dieser Stelle noch) dahingestellt bleiben, ob die Geldschuld des Beklagten als "qualifizierte Schickschuld", so die bis ins Jahr 2008 herrschende Meinung (vgl. BGH, Urteil vom 07. Oktober 1965 - II ZR 120/63 -, BGHZ 44, 178; Staudinger, DNotZ 2009, 196 Fn 13; Palandt/Grüneberg, aaO § 270 Rn 5 jmzwN), oder jedenfalls nach dem Urteil des EuGH vom 3. April 2008 (Rs. C-306/06, NJW 2008, 1935, Rdnr. 23, 28 - 01051TelecomGmbH/Deutsche Telekom AG) als (modifizierte) Bringschuld anzusehen ist (OLG Köln, Urteil vom 21. April 2009 - 18 U 78/05 -, juris mzwN).

    Ausgehend von der Rechtsprechung des EuGH ist zwar sogar im Geschäftsverkehr in einer gewissen Übergangszeit ein schuldausschließender Rechtsirrtum angenommen worden, wenn die Schuldner nach wie vor von einer qualifizierten Schickschuld ausgegangen waren (OLG Köln, Urteil vom 21. April 2009 - 18 U 78/05 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Mai 2011 - 2 U 1000/10 -, NJOZ 2012, 481).

  • LG Köln, 17.09.2015 - 1 S 282/14

    Räumung und Herausgabe einer Wohnung wegen Kündigung des Mietvertrages aufgrund

    Eine abweichende Auslegung der §§ 269, 270 BGB ergibt sich - jedenfalls außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie - auch nicht unter Berücksichtigung der Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Krüger, in: Münchener Kommentar zum BGB, 2012, § 270 Rn. 17; Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 2015, § 536 Rn. 449; Langenberg, a. a. O. § 556b Rn. 9; Blank, in: Blank/Börstinghaus, Miete, 2014 § 556b Rn. 18; a. A. Bittner, in: Staudinger, BGB, 2014, § 270 Rn. 3 ff.; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 2015, § 270 Rn. 5; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 21.04.2009, Az. 18 U 78/05 sowie OLG Jena, Urteil vom 11.05.2011, Az. 2 U 1000/10 - jeweils zit. nach juris ; offengelassen in BGH, NJW 2010, 2879).
  • OLG Jena, 13.07.2011 - 7 U 949/10

    Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten, Rechtsanwaltsgebühren in

    Ohne Erfolg rügt die Beklagte, dass das Landgericht die Änderung der Rechtslage auf Grund der der Zahlungsverzugsrichtlinie Art. 3 I lit. c Ziffer ii des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29.06.2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und die aktuelle Rechtsprechung des EuGH (EuGH NJW 2008, 1935) sowie des OLG Köln (Urteil 12.03.2009 - Az. 18 U 101/08; Urteil vom 21.04.2009 - Az. 18 U 78/05 - ) nicht berücksichtigt habe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln - 18 U 78/05   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,13908
OLG Köln - 18 U 78/05 (https://dejure.org/9999,13908)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/9999,13908) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht