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   OLG Frankfurt, 17.08.2005 - 18 U 80/04   

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https://dejure.org/2005,61992
OLG Frankfurt, 17.08.2005 - 18 U 80/04 (https://dejure.org/2005,61992)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.08.2005 - 18 U 80/04 (https://dejure.org/2005,61992)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. August 2005 - 18 U 80/04 (https://dejure.org/2005,61992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 51 b BRAO
    Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen den Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.01.2004 - III ZR 99/03

    Verjährung von Amtshaftungsansprüchen gegen einen Notar

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2005 - 18 U 80/04
    Nicht ausreichend ist, dass nur das allgemeine Risiko eines Vermögensnachteils infolge einer anwaltlichen Pflichtverletzung besteht, also bei der gebotenen wertenden Betrachtungsweise allenfalls eine Vermögensgefährdung vorliegt (vgl. BGH NJW 2000, 1263, 1264; 1996, 2929, 2930; 1994, 1405, 1407; 2002, 888, 890; 2002, 1414, 1415; vgl. entsprechend für die Notarhaftung auch BGH MDR 2005, 864, 865; NJW-RR 2004, 1069, 1070; NJW 2000, 1498ff.).

    Bei der danach gebotenen wertenden Betrachtungsweise zur Abgrenzung zwischen dem Vorliegen einer den Lauf der Verjährungsfrist noch nicht auslösenden allgemeinen Vermögensgefährdung und dem Eintritt eines schon konkreten Schadens, wobei vor allem auch eine vernünftige und sachgerechte wirtschaftliche Betrachtungsweise für die Frage des Eintritts einer objektiven Verschlechterung der Vermögenslage heranzuziehen ist (vgl. BGH-NJW-RR 2004, 1069, 1070), muss entgegen der Ansicht des Landgerichts davon ausgegangen werden, dass spätestens am 04.01.2001 die Verjährungsfrist zu laufen begann.

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2005 - 18 U 80/04
    Für die Frage der Entstehung des Anspruchs und damit den Beginn der Verjährung sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2000, 1263 ff.) nicht auf den Zeitpunkt der Pflichtverletzung abzustellen, sondern auf den der Schadensentstehung.

    Nicht ausreichend ist, dass nur das allgemeine Risiko eines Vermögensnachteils infolge einer anwaltlichen Pflichtverletzung besteht, also bei der gebotenen wertenden Betrachtungsweise allenfalls eine Vermögensgefährdung vorliegt (vgl. BGH NJW 2000, 1263, 1264; 1996, 2929, 2930; 1994, 1405, 1407; 2002, 888, 890; 2002, 1414, 1415; vgl. entsprechend für die Notarhaftung auch BGH MDR 2005, 864, 865; NJW-RR 2004, 1069, 1070; NJW 2000, 1498ff.).

  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 288/00

    Rechtsstellung eines Treuhänders im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2005 - 18 U 80/04
    Nicht ausreichend ist, dass nur das allgemeine Risiko eines Vermögensnachteils infolge einer anwaltlichen Pflichtverletzung besteht, also bei der gebotenen wertenden Betrachtungsweise allenfalls eine Vermögensgefährdung vorliegt (vgl. BGH NJW 2000, 1263, 1264; 1996, 2929, 2930; 1994, 1405, 1407; 2002, 888, 890; 2002, 1414, 1415; vgl. entsprechend für die Notarhaftung auch BGH MDR 2005, 864, 865; NJW-RR 2004, 1069, 1070; NJW 2000, 1498ff.).
  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 436/98

    Verjährung des Amtshaftungsanspruchs gegen einen Notar

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2005 - 18 U 80/04
    Nicht ausreichend ist, dass nur das allgemeine Risiko eines Vermögensnachteils infolge einer anwaltlichen Pflichtverletzung besteht, also bei der gebotenen wertenden Betrachtungsweise allenfalls eine Vermögensgefährdung vorliegt (vgl. BGH NJW 2000, 1263, 1264; 1996, 2929, 2930; 1994, 1405, 1407; 2002, 888, 890; 2002, 1414, 1415; vgl. entsprechend für die Notarhaftung auch BGH MDR 2005, 864, 865; NJW-RR 2004, 1069, 1070; NJW 2000, 1498ff.).
  • BGH, 27.01.1994 - IX ZR 195/93

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Rechtsanwalt wegen unrichtiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2005 - 18 U 80/04
    Nicht ausreichend ist, dass nur das allgemeine Risiko eines Vermögensnachteils infolge einer anwaltlichen Pflichtverletzung besteht, also bei der gebotenen wertenden Betrachtungsweise allenfalls eine Vermögensgefährdung vorliegt (vgl. BGH NJW 2000, 1263, 1264; 1996, 2929, 2930; 1994, 1405, 1407; 2002, 888, 890; 2002, 1414, 1415; vgl. entsprechend für die Notarhaftung auch BGH MDR 2005, 864, 865; NJW-RR 2004, 1069, 1070; NJW 2000, 1498ff.).
  • BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2005 - 18 U 80/04
    Nicht ausreichend ist, dass nur das allgemeine Risiko eines Vermögensnachteils infolge einer anwaltlichen Pflichtverletzung besteht, also bei der gebotenen wertenden Betrachtungsweise allenfalls eine Vermögensgefährdung vorliegt (vgl. BGH NJW 2000, 1263, 1264; 1996, 2929, 2930; 1994, 1405, 1407; 2002, 888, 890; 2002, 1414, 1415; vgl. entsprechend für die Notarhaftung auch BGH MDR 2005, 864, 865; NJW-RR 2004, 1069, 1070; NJW 2000, 1498ff.).
  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2005 - 18 U 80/04
    Nicht ausreichend ist, dass nur das allgemeine Risiko eines Vermögensnachteils infolge einer anwaltlichen Pflichtverletzung besteht, also bei der gebotenen wertenden Betrachtungsweise allenfalls eine Vermögensgefährdung vorliegt (vgl. BGH NJW 2000, 1263, 1264; 1996, 2929, 2930; 1994, 1405, 1407; 2002, 888, 890; 2002, 1414, 1415; vgl. entsprechend für die Notarhaftung auch BGH MDR 2005, 864, 865; NJW-RR 2004, 1069, 1070; NJW 2000, 1498ff.).
  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2005 - 18 U 80/04
    Nicht ausreichend ist, dass nur das allgemeine Risiko eines Vermögensnachteils infolge einer anwaltlichen Pflichtverletzung besteht, also bei der gebotenen wertenden Betrachtungsweise allenfalls eine Vermögensgefährdung vorliegt (vgl. BGH NJW 2000, 1263, 1264; 1996, 2929, 2930; 1994, 1405, 1407; 2002, 888, 890; 2002, 1414, 1415; vgl. entsprechend für die Notarhaftung auch BGH MDR 2005, 864, 865; NJW-RR 2004, 1069, 1070; NJW 2000, 1498ff.).
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