Rechtsprechung
OLG Köln, 03.11.2016 - 18 U 80/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung von gewinnunabhängigen Ausschüttung an den Kommanditisten einer Publikums-KG
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückforderung von gewinnunabhängigen Ausschüttung an den Kommanditisten einer Publikums-KG
- rechtsportal.de
HGB § 169 Abs. 1
Rückforderung von gewinnunabhängigen Ausschüttung an den Kommanditisten einer Publikums-KG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.04.2016 - 22 O 538/15
- OLG Köln, 03.11.2016 - 18 U 80/16
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.03.2013 - II ZR 73/11
Zur Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bei Kommanditbeteiligung an …
Auszug aus OLG Köln, 03.11.2016 - 18 U 80/16
Auch die Auslegungsregel in § 161 Abs. 2, § 105 Abs. 3 HGB, § 706 Abs. 2 S. 1 BGB, nach der beizutragende vertretbare und verbrauchbare Sachen im Zweifel in das Eigentum der Gesellschaft zu übertragen sind, rechtfertigt nicht die Annahme, dass im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vorgesehene Kapitalrückzahlungen der Gesellschaft im Zweifel wieder zuzuführen sind (vgl. BGH, Urt. v. 12. März 2013 - II ZR 73/11 -, juris Rn. 9 bis 12 m.w.N.).Wie derselbe auszulegen ist und welche Anforderungen danach an eine entsprechende Regelung zu stellen sind, hat der Bundesgerichtshof ebenfalls schon entschieden: Gesellschaftsverträge von Publikumsgesellschaften sind zunächst nicht subjektiv, sondern nach ihrem objektiven Erklärungsbefund zu interpretieren (vgl. BGH, Urt. v. 12. März 2013 - II ZR 73/11 -, juris Rn. 13).
Für den einer Publikumspersonengesellschaft beitretenden Gesellschafter müssen sich die mit dem Beitritt verbundenen, nicht unmittelbar aus dem Gesetz folgenden Rechte und Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag daher klar ergeben (vgl. BGH, Urt. v. 12. März 2013 - II ZR 73/11 -, juris Rn. 14).
- BGH, 27.06.2016 - II ZR 63/15
Publikums-KG: Anspruch einer Fondsgesellschaft auf Rückzahlung von Auszahlungen …
Auszug aus OLG Köln, 03.11.2016 - 18 U 80/16
Vielmehr stützt sich der Senat auf die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung, nicht zuletzt auf den Beschluss des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 27.06.2016 - II ZR 63/15 - und die in den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegenden, unstreitigen Umstände des Einzelfalles.
- BGH, 07.11.2017 - II ZR 127/16
Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft: Pflichten des …
Lässt sich ein von der Gesellschaft behaupteter Anspruch dem Gesellschaftsvertrag durch Auslegung nicht positiv entnehmen, weil der Gesellschaftsvertrag insoweit missverständlich oder unklar ist, bedarf es zur Anspruchsverneinung nicht noch der Feststellung eines vertretbaren Auslegungsergebnisses (vgl. OLG Köln, Urteil vom 3. November 2016 - 18 U 80/16, juris Rn. 49). - OLG Bremen, 22.04.2016 - 2 U 114/15
Beitritt zu einer Publikumsgesellschaft
Lässt sich ein von der Gesellschaft behaupteter Anspruch dem Gesellschaftsvertrag durch Auslegung nicht positiv entnehmen, weil der Gesellschaftsvertrag insoweit missverständlich oder unklar ist, bedarf es zur Anspruchsverneinung nicht noch der Feststellung eines vertretbaren Auslegungsergebnisses (vgl. OLG Köln, Urteil vom 3.11.2016, 18 U 80/16, juris Rdnr. 49). - OLG Köln, 03.11.2016 - 18 U 101/16
Voraussetzungen des Anspruchs einer Publikums-KG gegen einen Kommanditisten auf …
Wie der Senat in parallel gelagerten Fällen bereits mehrfach ausgesprochen hat und wie in der unter dem Aktenzeichen 18 U 80/16 zwischen den Parteien des vorliegenden Rechtsstreits geführten, ebenfalls heute verkündeten Entscheidung näher dargelegt wird, kann ein Anspruch auf Darlehensrückzahlung aus dem Gesellschaftsvertrag nicht mit hinreichender Bestimmtheit hergeleitet werden.