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   OLG Hamm, 10.03.2014 - I-18 U 84/13   

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https://dejure.org/2014,6269
OLG Hamm, 10.03.2014 - I-18 U 84/13 (https://dejure.org/2014,6269)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.03.2014 - I-18 U 84/13 (https://dejure.org/2014,6269)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. März 2014 - I-18 U 84/13 (https://dejure.org/2014,6269)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Obliegenheit des Leasinggebers zur Inanspruchnahme der Fahrzeugversicherung; Rechtsfolgen unterbleibender Information durch den Leasingnehmer

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 535, 241 BGB
    Obliegenheit des Leasinggebers zur Inanspruchnahme der Fahrzeugversicherung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das gestohlene Leasingfahrzeug

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leasingfahrzeug gestohlen - muss der Kunde zahlen?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflicht des Leasinggebers zur Beschreitung des Rechtsweges aufgrund der Verweigerung der Einstandspflicht des Kaskoversicherers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leasingfahrzeug gestohlen - Kunde muss zahlen, nachdem Kaskoversicherung nicht zahlt

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Leasingfahrzeug gestohlen - Kunde muss zahlen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht des Leasinggebers zur Beschreitung des Rechtsweges aufgrund der Verweigerung der Einstandspflicht des Kaskoversicherers

  • haerlein.de (Zusammenfassung)

    Leasingfahrzeug gestohlen - Leasingnehmer muss zahlen, wenn er seinen Informationspflichten gegenüber der Leasinggeberin nicht nachkommt und die Kaskoversicherung deshalb nicht zahlt

  • kanzlei-weinhold.de (Kurzinformation)

    Leasingnehmer muss einen Fahrzeugdiebstahl umfassend dem Leasinggeber mitteilen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Diebstahl eines Leasingfahrzeugs - wer haftet, wenn die Kasko nicht einspringt?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Leasingfahrzeug gestohlen - Kunde muss zahlen, nachdem Kaskoversicherung nicht zahlt

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Leasingfahrzeug: Informationspflichten bei Diebstahl

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Pflichten des Leasingnehmers bei Verlust des Autos um Versicherungsschutz zu erhalten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Diebstahl des Leasing-Kfz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflichten des Leasingnehmers bei Verlust des Autos, um Versicherungsschutz zu erhalten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zahlungsverweigerung der Versicherung bei gestohlenem Leasingfahrzeug

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kaskoversicherung zahlt nicht: Leasingkunde muss gestohlenes Auto zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kunde ist bei ausbleibender Information über Diebstahl des Leasingfahrzeugs schadensersatzpflichtig - Leasingunternehmen kann nach verspäteter Information über Diebstahl keine Schadensregulierung der Kaskoversicherung erreichen

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Leasing: Kunde haftet für Diebstahl des Fahrzeugs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.04.1991 - IV ZR 243/90

    Rechtsnatur einer vom Leasingnehmer abgeschlossenen Vollkaskoversicherung; Umfang

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2014 - 18 U 84/13
    Bei der von einem Leasingnehmer abgeschlossenen Kaskoversicherung handelt es sich in der Regel um eine so genannte Fremdversicherung i. S. der §§ 43 ff. VVG (vormals: §§ 74 ff. VVG a. F.) zu Gunsten des Leasinggebers, dessen Risiko als Eigentümer durch die Versicherung abgedeckt werden soll (BGH, Beschl. v. 30.04.1991 - IV ZR 243/90, NJW-RR 1991, 1149; OLG Hamm, Hinweisbeschl.
  • OLG Koblenz, 31.10.1995 - 6 U 690/94

    Finanzierungsleasingvertrag über einen PkW; Abschluß einer Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2014 - 18 U 84/13
    Die Versicherung des Fahrzeugs durch den Leasingnehmer dient vielmehr der Sicherung der Ansprüche des Leasinggebers wegen Beschädigung oder Verlusts des Fahrzeugs und kann je nach der vertraglichen Ausgestaltung im Einzelfall eine Leistung erfüllungshalber des Leasingnehmers in Bezug auf etwaige Schadensersatzansprüche des Leasinggebers darstellen mit der Folge, dass der Leasinggeber im Schadensfall primär Befriedigung aus den Ansprüchen gegen den Versicherer suchen muss (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.1991 - VIII ZR 31/91, NJW 1992, 683; OLG Koblenz, Urt. v. 31.10.1995 - 6 U 690/94, NJW-RR 1996, 174).
  • BGH, 15.07.1998 - VIII ZR 348/97

    Formularmäßige Abwälzung der Sach- und Gegenleistungsgefahr beim

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2014 - 18 U 84/13
    Solche Klauseln sind jedenfalls dann zulässig, wenn dem Leasingnehmer zugleich ein Kündigungsrecht eingeräumt wird, was hier mit der Bestimmung unter Ziff. X. 6. der Leasingbedingungen erfolgt ist (vgl. BGH, Urt. v. 15.07.1998 - VIII ZR 348/97, NJW 1998, 3270).
  • OLG Hamm, 01.02.2012 - 20 U 207/11

    Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer bei Totalschaden eines geleasten Fahrzeugs in

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2014 - 18 U 84/13
    v. 01.02.2012 - 20 U 207/11, NJW-RR 2012, 989).
  • BGH, 11.12.1991 - VIII ZR 31/91

    Abtretung der Rechte aus Vollkaskoversicherung bei Kfz-Leasing

    Auszug aus OLG Hamm, 10.03.2014 - 18 U 84/13
    Die Versicherung des Fahrzeugs durch den Leasingnehmer dient vielmehr der Sicherung der Ansprüche des Leasinggebers wegen Beschädigung oder Verlusts des Fahrzeugs und kann je nach der vertraglichen Ausgestaltung im Einzelfall eine Leistung erfüllungshalber des Leasingnehmers in Bezug auf etwaige Schadensersatzansprüche des Leasinggebers darstellen mit der Folge, dass der Leasinggeber im Schadensfall primär Befriedigung aus den Ansprüchen gegen den Versicherer suchen muss (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.1991 - VIII ZR 31/91, NJW 1992, 683; OLG Koblenz, Urt. v. 31.10.1995 - 6 U 690/94, NJW-RR 1996, 174).
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