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   OLG Düsseldorf, 17.11.2010 - I-18 U 85/10   

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OLG Düsseldorf, 17.11.2010 - I-18 U 85/10 (https://dejure.org/2010,19676)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.11.2010 - I-18 U 85/10 (https://dejure.org/2010,19676)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. November 2010 - I-18 U 85/10 (https://dejure.org/2010,19676)
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  • BGH, 10.03.1994 - I ZR 75/92

    Beförderungsbedingungen des GüKUMT - verkehrsbedingte Zwischenlagerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2010 - 18 U 85/10
    Das ist auch dann der Fall, wenn der Frachtführer wegen einer von ihm zu vertretenden oder sonst transportbedingten Verzögerung der Beförderung zunächst eine kurzfristige Vorlagerung beabsichtigt, weil auch eine solche Vorlagerung der Erfüllung des Beförderungsvertrages dient (vgl. BGH TranspR 1994, 279, 281 f.; Ebenroth/Boujong/Strohn-Schaffert, 2. Aufl. § 425 HGB Tz. 20).
  • BGH, 23.05.1990 - I ZR 295/88

    Wirksamkeit einer Verladevereinbarung; Beginn des Haftungszeitraums

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2010 - 18 U 85/10
    Übernimmt der Frachtführer - wie hier - vertraglich auch die Verladung, übernimmt er das vom Absender bereit gestellte Gut zu dem Zeitpunkt, zu dem er zu erkennen gibt, dass er die Herrschaftsgewalt zum Zwecke der Beförderung übernimmt (BGH NJW-RR 1990, 1314, 1315; Senat VersR 1983, 749 f.).
  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 176/03

    Anforderungen an die Darlegung des qualifizierten Verschuldens des Frachtführers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2010 - 18 U 85/10
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in Beschädigungsfällen von einer leichtfertigen Schadensverursachung durch den Frachtführer auszugehen, wenn der Versender Umstände darlegt, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten, dass eine leichtfertige Schadensverursachung gegeben ist, so dass den Frachtführer eine Recherchepflicht zur Aufklärung des Schadensverlaufs und der Schadensursache trifft, der Frachtführer dieser Verpflichtung jedoch nicht oder nicht hinreichend nachgekommen ist (vgl. BGH TranspR 2006, 390).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.1976 - 18 U 27/76
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2010 - 18 U 85/10
    Objektiv setzt die Übernahme des Frachtgutes durch den Frachtführer zur Beförderung voraus, dass das Gut derart in seinen Verantwortungsbereich gelangt ist, dass er es vor Schaden bewahren kann (vgl. Senat VersR 1977, 1122; Ebenroth/Boujong/Strohn-Schaffert, 2. Aufl., § 425 HGB, Tz. 18; Koller, 7. Aufl., § 425 HGB Rn. 17).
  • LG Düsseldorf, 16.04.2010 - 39 O 183/08

    Haftung wie ein Frachtführer bei Abschluss eines Speditionsvertrages zu festen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2010 - 18 U 85/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 16. April 2010 verkündete Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts D. (39 O 183/08) wird zurückgewiesen.
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