Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 04.07.2001 - 18 U 88/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beim Transport von Paketen zu fixen Kosten übernimmt der Transporteur die Rechte und Pflichten eines Fachtführers; Übernahme der Rechte und Pflichen eines Frachtführers durch den Transporteur beim Transport von Paketen zu fixen Kosten; Ansprüche i.R.e. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 08.02.2000 - 35 O 137/99
- OLG Düsseldorf, 04.07.2001 - 18 U 88/00
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.11.1995 - I ZR 122/93
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Spediteurs wegen Verlust von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2001 - 18 U 88/00
Wendet man diese vom Senat in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1996, 1822 [BGH 09.11.1995 - I ZR 122/93] ; VersR 1997, 725 [BGH 07.11.1996 - I ZR 111/94] ) in ständiger Rechtsprechung vertretene Rechtsauffassung auf den vorliegend zu entscheidenden Fall an, ergibt sich entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht, dass die Beklagte im notwendigen Umfang ihre Einlassungsobliegenheit erfüllt hat. - BGH, 14.07.1983 - I ZR 128/81
Verschulden i.S. von Art. 29 CMR
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2001 - 18 U 88/00
Weil grobe Fahrlässigkeit bis zum Inkrafttreten der neuen HGB-Frachtrechtsbestimmungen ein dem Vorsatz im Sinne des Art. 29 CMR gleichstehendes Verschulden war (vgl. BGH NJW 1984, 565 [BGH 14.07.1983 - I ZR 128/81] ) und dies für Speditionsverträge, die vor Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes abgeschlossen wurden, auch weiterhin gilt (vgl. BGH TranspR 99, 19), greift in den der CMR unterstehenden Verlustfällen die Haftungsbeschränkung der CMR nicht ein. - BGH, 07.11.1996 - I ZR 111/94
Grob fahrlässiges Organisationsverschulden eines Spediteurs; Darlegungs- und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2001 - 18 U 88/00
Wendet man diese vom Senat in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1996, 1822 [BGH 09.11.1995 - I ZR 122/93] ; VersR 1997, 725 [BGH 07.11.1996 - I ZR 111/94] ) in ständiger Rechtsprechung vertretene Rechtsauffassung auf den vorliegend zu entscheidenden Fall an, ergibt sich entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht, dass die Beklagte im notwendigen Umfang ihre Einlassungsobliegenheit erfüllt hat.
- LG Düsseldorf, 19.05.2005 - 31 O 118/02 Denn auch in diesem Fall hat die Beklagte, was hier nicht geschehen ist, konkret vorzutragen, welche Sicherungsmaßnahmen bezüglich der Sendung am Tatort im Zeitpunkt des Abhandenkommens bestanden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 4.7.2001, Az: 18 U 88/00).
- LG Düsseldorf, 19.02.2004 - 31 O 170/02
Schadensersatzansprüche eines Transportversicherers aus abgetretenem und …
Denn auch in diesem Fall hat die Beklagte, was hier nicht geschehen ist, konkret vorzutragen, welche Sicherungsmaßnahmen bezüglich der Sendung am Tatort im Zeitpunkt des Abhandenkommens bestanden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 4.7.2001, Az: 18 U 88/00).