Rechtsprechung
OLG Köln, 18.12.1975 - 18 U 94/75 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,7541) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- VersR 1976, 1095
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Koblenz, 11.12.2006 - 12 U 1184/04
Fußgängerunfall: Betreten der Fahrbahn bei auf rot geschalteter Fußgängerampel; …
Ein hier vorliegendes grobes Verschulden des Fußgängers, der bei Schaltung der Fußgängerampel auf rot ungeachtet eines herannahenden Fahrzeugs die mehrspurige Straße überqueren wollte, lässt auch die bloße Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs im Sinne von § 7 StVG zurücktreten (vgl. OLG Köln VersR 1976, 1095 f.). - KG, 26.10.2006 - 22 U 193/05
Überqueren einer Straße durch Fußgänger trotz Rotphase der Fußgängerampel als …
Ein Fußgänger, der in der Rotphase der für ihn maßgebenden Fußgängerampel plötzlich auf die Fahrbahn läuft, ohne sich über den herannahenden Verkehr zu vergewissern, handelt in aller Regel grob fahrlässig (so auch OLG Hamm Urteil vom 21.02.2002 - 27 U 175/01 - NZV 2002, 325;… KG a.a.O., 12 U 2997/88; OLG Köln Urteil vom 18.12.1975 - 18 U 94/75; VersR 1976, 1095 f; vgl. auch BGH VersR 1961, 357/358). - OLG Köln, 27.01.1992 - 1 W 80/91 Daß die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs hinter der groben Fahrlässigkeit eines Fußgängers zurücktreten kann, ist von der Rechtsprechung wiederholt entschieden worden (vgl. nur: BGH VersR 1961, 357; 1963, 874; OLG Köln VersR 1976, 1095; KG Verkehrsmitteilungen 1979 Nr. 96; 1989 Nr. 69).