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   KG, 24.06.2003 - 18 UF 418/02   

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https://dejure.org/2003,6169
KG, 24.06.2003 - 18 UF 418/02 (https://dejure.org/2003,6169)
KG, Entscheidung vom 24.06.2003 - 18 UF 418/02 (https://dejure.org/2003,6169)
KG, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 18 UF 418/02 (https://dejure.org/2003,6169)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltsanspruch wegen Betreuung ; Zweckbestimmung des Kindererziehungsgeldes; Aufzehrung des Vermögens zum Bestreiten des Lebensbedarfs; Pflicht zum Einsatz des Vermögensstammes

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unterhalt - Verwertung des Vermögensstamms der Mutter eines nichtehelichen Kindes

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.11.1997 - XII ZR 20/96

    Berücksichtigung von Vermögenswerten des volljährigen Kindes im Rahmen des

    Auszug aus KG, 24.06.2003 - 18 UF 418/02
    Zwar gilt im Verwandtenunterhalt für Unterhaltsbedürftige, die volljährig sind, dass sie vor der Inanspruchnahme eines Verwandten zunächst gehalten sind, ihren Bedarf durch Einkünfte aus Vermögen, aber auch durch Einsatz des Vermögensstammes zu decken (BGH FamRZ 1998, 367, 369).

    Gleichwohl gilt auch hier, dass mindestens dann keine Pflicht zum Einsatz des Vermögensstammes besteht, wenn dies wegen grober Unbilligkeit unzumutbar wäre (BGH FamRZ 1998, 367, 369).

  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 68/85

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens

    Auszug aus KG, 24.06.2003 - 18 UF 418/02
    Steuerersparnisse aber auch die Belastungen aufgrund des Erwerbs von zwei Eigentumswohnungen bleiben außer Betracht, denn der Unterhaltspflichtige ist nicht berechtigt, zu Lasten des Unterhaltsberechtigten Vermögen zu bilden (BGH FamRZ 1987, 36 ff.).
  • BGH, 19.02.2003 - XII ZR 67/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus KG, 24.06.2003 - 18 UF 418/02
    Nicht zweifelhaft ist, dass Geld auf einem Sparkonto, aber auch Wertpapiere eine geeignete Art der Altersvorsorge sind (BGH NJW 2003, 1660, 1662).
  • OLG Naumburg, 17.07.2000 - 3 WF 80/00

    ZU den Voraussetzungen und zum Umfang eines Unterhaltsanspruchs nach § 1615l BGB

    Auszug aus KG, 24.06.2003 - 18 UF 418/02
    Eine Teilhabe an der Lebensstellung des Kindesvaters besteht nicht (OLG Koblenz NJW 2000, 669, OLG Naumburg FamRZ 2001, 1321).
  • OLG Koblenz, 06.08.1999 - 11 UF 127/99

    Bedürftigkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Unterhalt gemäß § 1615 Abs. l

    Auszug aus KG, 24.06.2003 - 18 UF 418/02
    Eine Teilhabe an der Lebensstellung des Kindesvaters besteht nicht (OLG Koblenz NJW 2000, 669, OLG Naumburg FamRZ 2001, 1321).
  • OLG Köln, 11.01.2006 - 4 UF 229/05

    Zur Frage der Aufenthaltsbestimmungsrechtsübertragung im einstweiligen

    Dem dient § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB, der bestimmt, dass einem Elternteil auf Antrag die elterliche Sorge oder ein Teil der elterlichen Sorge (wie hier das Aufenthaltsbestimmungsrecht) allein zu übertragen ist, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf die Antragstellerin dem Wohl des Kindes am Besten entspricht (so BVerfG FPR 2003, 671 = FamRZ 2003, 1731 m.w.N.).
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