Rechtsprechung
OLG München, 12.12.2018 - 18 W 1873/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
TMG § 3 Abs. 2 S. 1; BGB § 241 Abs. 2
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen die Sperrung eines Nutzers eines sozialen Netzwerkes - Wolters Kluwer
Soziales Netzwerk; Sperrung; internationale Zuständigkeit; Meinungsfreiheit; Mitgliedstaat; Leistungsverfügung; Vorwegnahme der Hauptsache; Nutzungsbestimmungen; Nachrichtensystem; Bestimmtheit
- rewis.io
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen die Sperrung eines Nutzers eines sozialen Netzwerkes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TMG § 3 Abs. 2 S. 1; BGB § 241 Abs. 2
Durchsetzung des Anspruchs eines Nutzers eines sozialen Netzwerks auf Unterlassung der Sperrung seines Accounts wegen einer Äußerung im Wege einstweiliger Verfügung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 15.11.2018 - 35 O 15930/18
- OLG München, 12.12.2018 - 18 W 1873/18
Papierfundstellen
- MMR 2019, 470
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80
Sozialplan
Auszug aus OLG München, 12.12.2018 - 18 W 1873/18
Die Vorschrift des § 241 Abs. 2 BGB ist dabei im Hinblick auf die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte, insbesondere des Grundrechts des Nutzers auf Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.4.1986 - 2 BvR 487/80, Rn. 25, BVerfGE 73, 261;… Urteil vom 15.1.1958 - 1 BvR 400/51, Rn. 26, BVerfGE 7, 198;… Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 13. Aufl., Art. 1 Rn. 54 m.w.N.), so auszulegen, dass dem vom Antragsteller geltend gemachten Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Rechnung getragen wird. - BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02
Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler …
Auszug aus OLG München, 12.12.2018 - 18 W 1873/18
b) Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die auch im Beschwerdeverfahren von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.2002 - III ZR 102/02, NJW 2003, 426), ist gegeben. - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus OLG München, 12.12.2018 - 18 W 1873/18
Die Vorschrift des § 241 Abs. 2 BGB ist dabei im Hinblick auf die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte, insbesondere des Grundrechts des Nutzers auf Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23.4.1986 - 2 BvR 487/80, Rn. 25, BVerfGE 73, 261; Urteil vom 15.1.1958 - 1 BvR 400/51, Rn. 26, BVerfGE 7, 198;… Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 13. Aufl., Art. 1 Rn. 54 m.w.N.), so auszulegen, dass dem vom Antragsteller geltend gemachten Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Rechnung getragen wird.
- OLG Frankfurt, 11.08.2009 - 3 W 45/09
Selbstverpflichtung zur Zugangserschwerung
Auszug aus OLG München, 12.12.2018 - 18 W 1873/18
In vergleichbaren Fällen hat die Rechtsprechung zwar den Erlass einer Leistungsverfügung für möglich erachtet (vgl. LG Kiel, Beschluss vom 14.03.2012 - 1 T 21/12, NJW-RR 2012, 1211: Sperrung eines Mobilfunkanschlusses: OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.08.2009 - 3 W 45/09, NJW-RR 2010, 936: Erschwerung des Internetzugangs). - EuGH, 25.10.2011 - C-509/09
Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können …
Auszug aus OLG München, 12.12.2018 - 18 W 1873/18
Art. 3 der e-commerce-Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten, vorbehaltlich der nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie gestatteten Ausnahmen sicherzustellen, dass der Anbieter eines Dienstes des elektronischen Geschäftsverkehrs keinen strengeren Anforderungen unterliegt, als sie das im Sitzmitgliedstaat dieses Anbieters geltende Sachrecht vorsieht (BGH, Urteil vom 8.5.2012 - VI ZR 217/08, NJW 2012, 2197; EuGH, Urteil vom 25.10.2011 - C-509/09, NJW 2012, 137). - BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08
Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch …
Auszug aus OLG München, 12.12.2018 - 18 W 1873/18
Art. 3 der e-commerce-Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten, vorbehaltlich der nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie gestatteten Ausnahmen sicherzustellen, dass der Anbieter eines Dienstes des elektronischen Geschäftsverkehrs keinen strengeren Anforderungen unterliegt, als sie das im Sitzmitgliedstaat dieses Anbieters geltende Sachrecht vorsieht (BGH, Urteil vom 8.5.2012 - VI ZR 217/08, NJW 2012, 2197; EuGH, Urteil vom 25.10.2011 - C-509/09, NJW 2012, 137). - LG Kiel, 14.03.2012 - 1 T 21/12
Einstweilige Verfügung: Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die …
Auszug aus OLG München, 12.12.2018 - 18 W 1873/18
In vergleichbaren Fällen hat die Rechtsprechung zwar den Erlass einer Leistungsverfügung für möglich erachtet (vgl. LG Kiel, Beschluss vom 14.03.2012 - 1 T 21/12, NJW-RR 2012, 1211: Sperrung eines Mobilfunkanschlusses: OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.08.2009 - 3 W 45/09, NJW-RR 2010, 936: Erschwerung des Internetzugangs). - LG Frankfurt/Main, 14.05.2018 - 3 O 182/18
Zur Anwendbarkeit des NetzDG auf Messenger-Dienste
Auszug aus OLG München, 12.12.2018 - 18 W 1873/18
Der Vertrag zwischen Nutzer und Plattformbetreiber verpflichtet nämlich gemäß § 241 Abs. 2 BGB seinem Inhalt nach beide Vertragsparteien zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils (ebenso LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.5.2018 - 2-03 O 182/18, S. 4). - OLG München, 17.07.2018 - 18 W 858/18
Untersagung eines in Social Media geposteten Textbeitrags
Auszug aus OLG München, 12.12.2018 - 18 W 1873/18
Bei dieser Sachlage muss sich der Antragsteller auf die Möglichkeit verweisen lassen, die Antragsgegnerin gegebenenfalls im Rahmen einer Hauptsacheklage auf Unterlassung einer Sperrung oder jedenfalls einer Sperrung ohne Begründung bzw. auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Sperrung ohne Begründung in Anspruch zu nehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 17.7.2018 - 18 W 858/18 - juris). - OLG München, 17.09.2018 - 18 W 1383/18
Konkretisierung von Verhaltensregeln eines Nutzeraccounts eines sozialen …
Auszug aus OLG München, 12.12.2018 - 18 W 1873/18
Dass der Betreiber eines sozialen Netzwerks grundsätzlich die von den Nutzern geschuldeten Pflichten durch das Aufstellen von Verhaltensregeln konkretisieren und deren Verletzung auch durch Sperrung eines Nutzeraccounts durchsetzen kann, ist weitgehend anerkannt (vgl. Senat, Beschluss vom 17.9.2018 - 18 W 1383/18 - NJW 18, 3119;… LG Frankfurt am Main a.a.O. S. 3 m.w.N.).
- OLG München, 07.01.2020 - 18 U 1491/19
Facebook durfte teils volksverhetzenden Beitrag löschen
(iii) Der Senat stellt im Übrigen keineswegs in Abrede, dass der Betreiber eines sozialen Netzwerks grundsätzlich berechtigt ist, die den Nutzern obliegenden Pflichten durch das Aufstellen von Verhaltensregeln zu konkretisieren (vgl. Senat…, Beschluss vom 17.09.2018 - 18 W 1383/18, Rn. 21, NJW 2018, 3119; Beschluss vom 12.12.2018 - 18 W 1873/18). - OLG München, 18.02.2020 - 18 U 3465/19
Rechtmäßigkeit der Sperrung eines Social-Media-Accounts
Die Beklagte ist in dem durch den Zweck der von ihr betriebenen Plattform, den Nutzern einen allgemeinen Informations- und Meinungsaustausch zu ermöglichen, vorgegebenen Rahmen grundsätzlich berechtigt, die den Nutzern obliegenden Pflichten durch das Aufstellen von Verhaltensregeln zu konkretisieren (vgl. Senat, Beschluss vom 17.9.2018 - 18 W 1383/18 -, NJW 2018, 3119; Beschluss vom 12.12.2018 - 18 W 1873/18). - OLG Frankfurt, 27.03.2023 - 17 W 8/23
Sperrung eines Social-Media-Kontos
Sie ist auch zulässig, wenn die geschuldete Handlung so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Vollstreckungstitels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und die Verweisung des Gläubigers auf die Erhebung einer Klage zur Hauptsache praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme (vgl. OLG München, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 18 W 1873/18 -, Rn. 25, juris, mwN).
- LG Hanau, 28.02.2023 - 9 O 213/23
Sperrung eines Facebook-Kontos
Die geltend gemachten Ansprüche sind nach deutschem Recht zu beurteilen (vgl. OLG München, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 18 W 1873/18 -, Rn. 8 - 12, juris).Dass der Betreiber eines sozialen Netzwerks grundsätzlich die von den Nutzern geschuldeten Pflichten durch das Aufstellen von Verhaltensregeln konkretisieren und deren Verletzung auch durch Sperrung eines Nutzeraccounts durchsetzen kann, ist weitgehend anerkannt (OLG München, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 18 W 1873/18 -, Rn. 21, juris).
- OLG München, 07.01.2020 - 18 U 2346/19
Löschung einer herabsetzenden Äußerung auf Internetplattform
Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen das legitime Interesse des Plattformbetreibers anerkannt, die den Nutzern obliegenden Pflichten durch das Aufstellen von Verhaltensregeln zu konkretisieren (…Beschluss vom 17.09.2018 - 18 W 1383/18, Rn. 21, NJW 2018, 3119; Beschluss vom 12.12.2018 - 18 W 1873/18). - OLG Koblenz, 23.12.2019 - 8 U 2057/19 Sie ist auch zulässig, wenn die geschuldete Handlung so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Vollstreckungstitels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und die Verweisung des Gläubigers auf die Erhebung der Hauptsacheklage praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme" (…LG Stuttgart, a.a.O., unter Hinweis auf OLG München, Beschluss vom 12. Dezember 2018, 18 W 1873/18, Rn. 25, juris).
- LG Bielefeld, 30.03.2021 - 5 O 63/21
Facebook hat gesperrten Business Account auf Instagram nach gerichtlichem …
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Bielefeld ergibt sich aus Art. 7 Nr. 1 a) EuGVVO (vgl. OLG München, Beschluss v. 12.12.2018, 18 W 1873/18). - OLG Hamm, 27.04.2021 - 21 U 37/21
Sperrung eines Nutzerkontos und Löschung eines Beitrags in einem sozialen …
Das Begehren des Verfügungsklägers zielt hier der Sache nach auf eine Vertragserfüllung für die Zeit bis zu einer Entscheidung in einem etwaigen Hauptsacheverfahren und mithin auf den Erlass einer Leistungsverfügung (vgl. OLG München, MMR 2018, 760, 763; OLG München, BeckRS 2018, 36728; OLG Brandenburg, MMR 2009, 117). - OLG Hamm, 20.05.2021 - 21 U 37/21
Sperrung eines Nutzerkontos und Löschung eines Beitrags in einem sozialen …
Der Verfügungskläger behauptet selbst nicht, dass sein Zugang zu seinem streitgegenständlichen privaten Nutzerkonto derzeit noch beschränkt oder der streitgegenständliche Beitrag derzeit noch gelöscht sei (…vgl. dazu auch OLG München, MMR 2018, 760, 763 Rn. 57; OLG München, BeckRS 2018, 36728 Rn. 27). - LG Stuttgart, 05.12.2019 - 11 O 436/19 Sie ist auch zulässig, wenn die geschuldete Handlung so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Vollstreckungstitels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und die Verweisung des Gläubigers auf die Erhebung der Hauptsacheklage praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme (vgl. OLG München, Beschluss vom 12.12.2018, 18 W 1873/18, Rn. 25, juris).
- LG Kempten, 10.08.2021 - 13 O 1421/21
Voraussetzungen für den Erlass einer Leistungsverfügung - Facebooksperre