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   OLG München, 06.02.2013 - 18 W 206/13   

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OLG München, 06.02.2013 - 18 W 206/13 (https://dejure.org/2013,9900)
OLG München, Entscheidung vom 06.02.2013 - 18 W 206/13 (https://dejure.org/2013,9900)
OLG München, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 18 W 206/13 (https://dejure.org/2013,9900)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • afp 2013, 154
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • GStA Koblenz, 13.10.2016 - 4 Zs 831/16

    Kein hinreichender Tatverdacht: Erdogan scheitert mit Beschwerde

    Zu den die Darbietung prägenden künstlerischen Elementen dürfte weniger der Vortrag eines in Reimform verfassten Gedichtes (zur Dichtung als Kunstgattung BVerfG, NStZ 1985, 211, 212; OLG München, Beschl. v. 06.02.2013 - 18 W 206/13 -, BeckRs 2013, 07462), sondern vor allem die "Einrahmung" in eine Art "Lehrstück" sowie die Untermalung mit einer - auf den "extra 3"-Beitrag "Erdowie, Erdowo, Erdowan..." anspielenden - Musik und die Inszenierung unter Verwendung der türkischen Flagge sowie einem Portrait des türkischen Staatspräsidenten mit einer Art "Bühnenbild" (zur "bühnenhaften Umsetzung" als schöpferisches Element OLG München, a.a.O.) beitragen.

    Insofern reicht angesichts der hohen Bedeutung der Kunstfreiheit weder eine geringfügige Beeinträchtigung noch die bloße Möglichkeit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung aus (BVerfG, a.a.O.; vgl. KG, NStZ 1985, 385, 387; OLG München, Beschl. v. 06.02.2013 - 18 W 206/13 -, BeckRs 2013, 07462).

    Eine Verletzung des "sozialen Geltungsanspruchs" als "Menschenwürdekern" ist stets anzunehmen, "wenn ­ ausdrücklich oder im Weg der Implikation ­ die Anerkennung als gleichberechtigtes Mitglied in einer sozialen Gemeinschaft oder die Achtung als Mensch grundsätzlich negiert oder in Frage gestellt wird (...)", worunter "etwa die Zuschreibung eines tierischen Wesens (...) oder verfälschende Darstellungen, die ,menschenunwürdige' Tabubrüche unterstellen" fallen (OLG München, Beschl. v. 06.02.2013 - 18 W 206/13 -, BeckRs 2013, 07462 m.N.).

    In die Entscheidung sind namentlich folgende Gesichtspunkte einzubeziehen, die mitunter auch bei der Beurteilung der Sachaussage relevant sind und die teilweise Schnittmengen bilden oder in einander übergehen können: - Grad der Ehrverletzung nebst Folgen: * Stellung des Betroffenen im politischen Leben (vgl. KG, NStZ 1992, 385, 386) * Sexualbezug (vgl. KG, NStZ 1992, 385, 386) * Umfang der Auswirkungen bzw. Folgewirkungen (vgl. BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65, 68; KG, NStZ 1992, 385, 387) - Grad des "Kunstbezugs" (vgl. BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65, 66, 68) - Grad der Verfremdung (vgl. BVerfG, NJW 1971, 1645, 1647; BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65, 68): * Art der Verfremdung (vgl. BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65, 68) * Offenkundigkeit der Darstellung als satirisch (vgl. BVerfG, NJW 2005, 3271, 3273; VGH München, NJW 2011, 793, 794 f.) * Grad des Wirklichkeitsbezuges (vgl. OLG München, Beschl. v. 06.02.2013 - 18 W 206/13 -, BeckRs 2013, 07462) - Ausmaß des Unwahrheitsgehalts (vgl. BVerfG, NJW 1971, 1645, 1648) - Kritik an der Ausübung staatlicher Macht sowie öffentlichem Wirken und dessen Folgen (vgl. BVerfG, NJW 2009, 3016, 3019) - Grad des Sachbezugs (vgl. OLG München, NJW 2016, 2759, 2760), Sachzusammenhang (vgl. BVerfG, NJW 2009, 3016, 3019), Anlässe (vgl. BayObLG, NStZ 2005, 215, 216) und Begleitumstände.

    Mit Blick auf das Wesensmerkmal der Verfremdung sind für die Beurteilung der Einkleidung regelmäßig weniger strenge Maßstäbe als für die Bewertung des Aussagekerns anzulegen (BVerfG, NJW 1987, 2661; NJW 1998, 1386, 1387; VGH München, a.a.O.; OLG München, Beschl. v. 06.02.2013 - 18 W 206/13 -, BeckRs 2013, 07462).

  • OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 3/13

    Anforderungen an die Aufklärung über den Werbecharakter eines Internetauftritts

    Nicht jede Satire ist allerdings Kunst (BVerfGE 86, 1 = GRUR 1992, 471 [473] - "geb. Mörder"); sie kann es aber jedenfalls in der Zusammenschau dreier Wesensmerkmale der Kunst sein, wenn in freier schöpferischer Gestaltung Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse durch eine bestimmte Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden, wenn bei formaler, typologischer Betrachtung die Gattungsanforderungen eines Werks der schönen Literatur oder bildenden Kunst erfüllt sind, und wenn der Darstellung eine Vieldeutigkeit der Aussage eigen ist, die weitere Bedeutungen impliziert (vgl. BVerfGE 67, 213 = NJW 1985, 261 [262] - Anachronistischer Zug; OLG München, Beschl. v. 06.02.2013 - 18 W 206/13).
  • LG Berlin, 16.12.2021 - 27 O 195/21

    Geldentschädigung in Höhe von 10.000,- EUR wegen sexistisch-diffamierenden

    Dabei muss beachtet werden, dass die Maßstäbe für die Beurteilung der Einkleidung anders und im Regelfall weniger streng sind als die für die Bewertung des Aussagekerns; denn ihr ist die Verfremdung wesenseigen (BVerfGE 75, 369 OLG München, Beschluss vom 06. Februar 2013 - 18 W 206/13 -, Rn. 13, juris).
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