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   OLG Frankfurt, 12.12.2011 - 18 W 214/11   

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https://dejure.org/2011,7054
OLG Frankfurt, 12.12.2011 - 18 W 214/11 (https://dejure.org/2011,7054)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.12.2011 - 18 W 214/11 (https://dejure.org/2011,7054)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Dezember 2011 - 18 W 214/11 (https://dejure.org/2011,7054)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15a Abs 2 RVG, Teil 3 Vorb 3 Nr 4 VV RVG
    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die von der Staatskasse geschuldeten Vergütungen des PKH-Anwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15a Abs. 2; VV RVG Teil 3 Vorb. 3 Nr. 4
    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 12.02.2010 - 18 W 3/10

    Reduzierung der von der Staatskasse auszugleichenden Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2011 - 18 W 214/11
    3, Nr. 4 VV RVG anzurechnen; bei der Staatskasse handelt es sich nicht um einen "Dritten" i. S. v. § 15 a II RVG (Aufr. erh. von 18 W 3/10).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, hinsichtlich der zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidung vom 12.2.2010 (Az.: 18 W 3/10, veröff. in juris, siehe auch Schreiben des Landgerichts vom 10.2.2011, Bl. 27 ff PKH-Heft) Bezug genommen wird.

  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 75/10

    Vergütungsfestsetzung für den Prozesskostenhilfeanwalt: Rechtsbeschwerde zum BGH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2011 - 18 W 214/11
    Eine Rechtsbeschwerde ist gemäß §§ 56 II S. 1, 33 IV S. 3 RVG nicht vorgesehen (BGH, Beschluss v. 9.6.2010, Az: XII ZB 75/10, juris; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., § 56 RVG, Rd. 22).
  • OLG Celle, 26.01.2009 - 17 WF 192/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2011 - 18 W 214/11
    Die Entstehung einer Beratungshilfegebühr (Ziff. 2503 VV RVG) anstelle der Geschäftsgebühr (Ziff. 2300 VV RVG) setzt aber in jedem Falle voraus, dass tatsächlich eine Direktkonsultation im Sinne von § 7 BerHG vorlag und die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts sich aus diesem Grunde als im Rahmen der Beratungshilfe erfolgt darstellt (OLG Celle, Beschluss vom 26.1.2009, Az.: 17 WF 192/08; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.10.2008, Az.:4 OA 510/07 - juris; Gerold/Schmidt - Madert, 17. Aufl., § 44 Rn. 3 f.).
  • OVG Niedersachsen, 08.10.2008 - 4 OA 510/07

    Anrechnung einer für das vorangegangene Verwaltungsverfahren entstandenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2011 - 18 W 214/11
    Die Entstehung einer Beratungshilfegebühr (Ziff. 2503 VV RVG) anstelle der Geschäftsgebühr (Ziff. 2300 VV RVG) setzt aber in jedem Falle voraus, dass tatsächlich eine Direktkonsultation im Sinne von § 7 BerHG vorlag und die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts sich aus diesem Grunde als im Rahmen der Beratungshilfe erfolgt darstellt (OLG Celle, Beschluss vom 26.1.2009, Az.: 17 WF 192/08; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.10.2008, Az.:4 OA 510/07 - juris; Gerold/Schmidt - Madert, 17. Aufl., § 44 Rn. 3 f.).
  • BGH, 07.12.2010 - VI ZB 45/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Voraussetzungen der Gebührenanrechnung nach einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2011 - 18 W 214/11
    Letztlich sind die von dem Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 29.6.2011 (Bl. 34 ff PKH-Heft) vorgelegten Entscheidungen, die sämtlich das Kostenfestsetzungsverfahren betreffen, nicht einschlägig: Die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 28.10.2010 (Az.: VII ZB 15/10) und 9.12.2009 (Az.: XII ZB 175/07) beschäftigen sich im Schwerpunkt mit der Frage, ob § 15a RVG auch in sog. "Altfällen" Anwendung findet, die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 7.12.2010 (Az.: VI ZB 45/10) und des OLG Oldenburg vom 29.10.2010 (Az.: 5 W 66/10) mit den Voraussetzungen der Gebührenanrechnung nach einem Prozessvergleich, .
  • BGH, 28.10.2010 - VII ZB 15/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2011 - 18 W 214/11
    Letztlich sind die von dem Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 29.6.2011 (Bl. 34 ff PKH-Heft) vorgelegten Entscheidungen, die sämtlich das Kostenfestsetzungsverfahren betreffen, nicht einschlägig: Die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 28.10.2010 (Az.: VII ZB 15/10) und 9.12.2009 (Az.: XII ZB 175/07) beschäftigen sich im Schwerpunkt mit der Frage, ob § 15a RVG auch in sog. "Altfällen" Anwendung findet, die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 7.12.2010 (Az.: VI ZB 45/10) und des OLG Oldenburg vom 29.10.2010 (Az.: 5 W 66/10) mit den Voraussetzungen der Gebührenanrechnung nach einem Prozessvergleich, .
  • OLG Oldenburg, 29.10.2010 - 5 W 66/10

    Voraussetzungen der Geltendmachung der Geschäftsgebühr bei Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2011 - 18 W 214/11
    Letztlich sind die von dem Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 29.6.2011 (Bl. 34 ff PKH-Heft) vorgelegten Entscheidungen, die sämtlich das Kostenfestsetzungsverfahren betreffen, nicht einschlägig: Die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 28.10.2010 (Az.: VII ZB 15/10) und 9.12.2009 (Az.: XII ZB 175/07) beschäftigen sich im Schwerpunkt mit der Frage, ob § 15a RVG auch in sog. "Altfällen" Anwendung findet, die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 7.12.2010 (Az.: VI ZB 45/10) und des OLG Oldenburg vom 29.10.2010 (Az.: 5 W 66/10) mit den Voraussetzungen der Gebührenanrechnung nach einem Prozessvergleich, .
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 175/07

    Auswirkung der Gebührenanrechnung im Verhältnis zu Dritten im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2011 - 18 W 214/11
    Letztlich sind die von dem Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 29.6.2011 (Bl. 34 ff PKH-Heft) vorgelegten Entscheidungen, die sämtlich das Kostenfestsetzungsverfahren betreffen, nicht einschlägig: Die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 28.10.2010 (Az.: VII ZB 15/10) und 9.12.2009 (Az.: XII ZB 175/07) beschäftigen sich im Schwerpunkt mit der Frage, ob § 15a RVG auch in sog. "Altfällen" Anwendung findet, die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 7.12.2010 (Az.: VI ZB 45/10) und des OLG Oldenburg vom 29.10.2010 (Az.: 5 W 66/10) mit den Voraussetzungen der Gebührenanrechnung nach einem Prozessvergleich, .
  • SG Fulda, 29.07.2014 - S 4 SF 16/14

    Höhe von aus der Staatskasse zu gewährenden Gebühren und Auslagen für einen im

    Hierauf stellt auch der HessVGH in seinem Beschluss vom 27. Juni 2013 (6 E 600/13 u.a., juris Rn. 36) zutreffend ab (allerdings zur bis zum 31. Juli 2013 geltenden Fassung der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG, die eine insoweit parallele Formulierung enthielt, s. dazu aber unten c; ebenso OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 12. Dezember 2011 - 18 W 214/11, juris Rn. 10).

    Diese Wahlfreiheit wird missachtet, wenn man wie etwa das OLG Frankfurt/Main in seinem Beschluss vom 12. Dezember 2011 (- 18 W 214/11 -, juris) allein § 15a Abs. 2 RVG in den Blick nimmt.

  • OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 4 WF 204/11

    Anrechnung vorprozessualer Geschäftsgebühr bei beigeordnetem Anwalt

    Zwar gelten die allgemeinen Vorschriften zur Gebührenanrechnung und damit auch Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auch für die Vergütung des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts durch die Staatskasse (vgl. OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 12.2.2010, 18 W 3/10, und 12.12.2011, 18 W 214/11, beide zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.7.2011, 6 W 55/10, MDR 2011, 1206 = JurBüro 2011, 580; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.5.2010, 2 WF 33/10, zitiert nach juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., § 15a, Rdnr. 15 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 21.05.2013 - 18 W 68/13

    Zur Anrechnung der vorgerichtlich angefallenen Gerichtsgebühr auf die dem gemäß §

    15 Der erkennende Senat gibt deshalb seine - seit dem oben zitierten Beschluss vom 12.02.2010, Az.: 18 W 3/10 ständige - Rechtsprechung (vgl. auch Beschluss vom 12.12.2011, Az.: 18 W 214/11, RVGreport, 104-105), der zufolge der Anfall der Geschäftsgebühr wegen der in Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG normierten Anrechnung stets zu einer Reduzierung der von der Staatskasse zu zahlenden Verfahrensgebühr führt, auf und schließt sich der Auffassung des 1. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (vgl. Beschluss vom 06.03.2012, Az.: 1 WF 58/12) und des 4. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 20.03.2012, Az.: 4 WF 204/11, FamRZ 2013, 323-324) an, nach der sich die von Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG vorgesehene Anrechnung nur dann auf die gemäß § 45 Abs. 1 RVG von der Staatskasse zu zahlende Verfahrensgebühr auswirkt, wenn die Geschäftsgebühr gezahlt worden ist.
  • OLG Frankfurt, 17.02.2014 - 18 W 93/13

    Zur Anrechnung der vorgerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr auf die dem gemäß

    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung (vergl. Beschluss vom 12.02.2010 - 18 W 3/10 und Beschluss vom 12.12.2011 - 18 W 214/11) angesichts der entgegenstehenden Entscheidungen des 14. Zivilsenats vom 17.10.2012 - 14 W 88/12 und des 4. Familiensenats vom 16.02.2012 - 4 WF 224/11‡¤‡, und der Entscheidungen des KG Berlin vom 13.01.2009 - 1 W 496/08, des OLG München vom 10.12.2009 - 11 W 2649/09, des OLG Zweibrücken vom 11.05.2010 - 2 WF 33/10, des OLG Braunschweig vom 22.03.2011 - 2 W 18/11, des OLG Brandenburg vom 25.07.2011 - 6 W 55/10, des OLG Oldenburg vom 01.09.2011 - 13 W 29/11 und des OLG Celle vom 07.11.2013 - 2 W 235/13 und angesichts des Umstands, dass nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 4 S.3 RVG eine Beschwerde zum BGH nicht statthaft ist, nicht mehr fest, weil dies einer Vereinheitlichung der Rechtsprechung abträglich wäre.
  • LAG Nürnberg, 10.02.2012 - 2 Ta 20/12

    Geschäftsgebühr - Verfahrensgebühr - Anrechnung - Prozesskostenhilfe

    19 Dies gilt auch gegenüber der Staatskasse, da § 15 a Abs. 1 RVG auch für den Prozesskostenhilfeanwalt gegenüber der Staatskasse gilt (LAG Hamm vom 16.03.2010 6 Ta 866/09 Rdnr. 4 zitiert nach JURIS; Müller-Rabe a.a.O. § 15 a RVG Rdnr. 7; vgl. auch OLG Frankfurt vom 12.12.2011 - 18 W 214/11, das allerdings an der Kürzung der Verfahrensgebühr bereits mit Entstehung der Geschäftsgebühr festhält).
  • OLG Koblenz, 30.07.2012 - 14 W 360/12

    Anrechnung der vorprozessualen Geschäftsgebühr des später im Wege der

    12.12.2011 ( 18 W 214/11).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2012 - 4 WF 224/11

    Verfahrenskostenhilfe: Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr

    Zwar ist dem Bezirksrevisor darin zuzustimmen, dass die allgemeinen Vorschriften zur Gebührenanrechnung und damit auch Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auch für die Vergütung des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts durch die Staatskasse gelten (vgl. OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 12.2.2010, 18 W 3/10, und 12.12.2011, 18 W 214/11, beide zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.7.2011, 6 W 55/10, MDR 2011, 1206 = JurBüro 2011, 580; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.5.2010, 2 WF 33/10, zitiert nach juris; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., § 15a, Rdnr. 15 m.w.N.).
  • VG Leipzig, 15.02.2016 - 1 K 986/11
    Sie tritt insoweit an die Stelle des Mandanten (vgl. BayLSG, Beschl. v. 2.12.2015 - L 15 SF 133/15 -, Rn. 27; NdsOVG, Beschl. v. 19.10.2010 - 13 OA 130/10 -, Rn. 21; OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.12.2011 - 18 W 214/11 -, Rn. 10).
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