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   OLG Hamm, 04.07.2005 - 18 W 25/05   

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https://dejure.org/2005,13006
OLG Hamm, 04.07.2005 - 18 W 25/05 (https://dejure.org/2005,13006)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.07.2005 - 18 W 25/05 (https://dejure.org/2005,13006)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juli 2005 - 18 W 25/05 (https://dejure.org/2005,13006)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder der Arbeitsgerichtsbarkeit; Arbeitnehmereigenschaft eines Handelsvertreters; Provisionsvorschüsse als zinsloses Darlehen; Provisionsvorschüsse als Vergütung im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes

  • Judicialis

    HGB §§ 84 ff.; ; HGB § ... 87 a Abs. 1; ; HGB § 87 a Abs. 3; ; HGB § 92 a; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; ArbGG § 5; ; ArbGG § 5 Abs. 1; ; ArbGG § 5 Abs. 3; ; ArbGG § 5 Abs. 3 Satz 1; ; GVG § 17 a Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - MLP 16 -, Arbeitnehmereigenschaft des HV, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Provisionsvorschüsse keine Vergütung, Entgeltgrenze, Verdienstgrenze, Provisionsvorschüsse, Provisionsvorschuss

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.12.1963 - VII ZR 113/62

    Einfirmenvertreter, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Zuständigkeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2005 - 18 W 25/05
    Dieser Argumentation steht jedoch entgegen, dass nach der in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als Vergütung im Sinne des § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG nur bereits gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 HGB unbedingt entstandene Provisionsansprüche gelten und eben gerade nicht bloße Provisionsvorschüsse (BGH NJW 1964, 497, 498).
  • OLG Frankfurt, 30.12.2004 - 17 W 74/04

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Zivilgerichten für Ansprüche eines

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2005 - 18 W 25/05
    Diesbezüglich verweist sie auf Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 30.12.2004 - 17 W 74/04 - und des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 03.05.2005 - 16 W 119/04 -.
  • OLG Karlsruhe, 12.05.2006 - 1 W 18/06

    Rechtswegeröffnung: Ermittlung der Bezüge eines Ein-Firmen-Vertreters im Hinblick

    Zwar soll durch § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG der sozial schwächere Handelsvertreter einem Arbeitnehmer gleichgestellt werden, weil er besonders schutzbedürftig ist (OLG Hamm v. 04.07.2005, 18 W 25/05).

    bbb) Auch aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 04.07.2005 (18 W 25/05) folgt nicht, dass im vorliegenden Fall nur die tatsächlichen Zahlungen (und nicht die erwirtschafteten Provisionsansprüche) zur Berechnung des Durchschnittsbezugs maßgeblich wären.

  • BGH, 28.06.2011 - VIII ZB 91/10

    Rechtswegabgrenzung für eine Provisionsrückzahlungsklage gegen einen

    Im vorliegenden Verfahren hat das Oberlandesgericht Hamm dagegen - anders als in seinen Beschlüssen vom 4. Juli 2005, 20. Februar 2006 und 4. Februar 2010 (18 W 25/05, 18 U 40/05 und 18 W 24/09, jeweils juris) - angenommen, dass der Beklagte als Consultant der Klägerin kein Einfirmenvertreter sei.
  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 18 W 30/14

    Begriff des Einfirmenvertreters i.S. von § 92a HGB

    Gegen eine Nichtberücksichtigung von Provisionsstorni spricht entscheidend aber auch der vom Gesetzgeber mit der Regelung des § 5 Abs. 3 ArbGG verfolgte Zweck, den sozial schwächeren Handelsvertreter einem Arbeitnehmer gleichzustellen, da er ihn als besonders schutzbedürftig angesehen hat (vgl. dazu BT-Drs. 1/3856, Seite 45 zu Art. 3, und Senatsbeschluss vom 04.07.2005 - 18 W 25/05 -).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2006 - 16 W 109/06

    Begriff der bezogenen Vergütung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG : Keine

    Bei dieser Sach- und Rechtslage muss hier auch nicht entschieden, ob die dem Beklagten verbleibende und nicht zurück zu zahlende Hälfte des Darlehenssaldos die Höhe des Verdienstes beeinflusst (ablehnend OLG Hamm, v. 04.07.2005 - 18 W 25/05, Bl. 40 ff GA; OLG Frankfurt, v. 01.11.2005 - 4 W 46/05, Bl. 49 ff GA).
  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 W 57/08

    Rechtswegzuständigkeit Beweisaufnahme

    Es handelt sich somit um eine Streitigkeit aus dem Handelsvertreterverhältnis, für die in entsprechender Anwendung des § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig ist (vgl. Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht-Koch, 9. Aufl. 2009, § 2 ArbGG Rdnr. 18; Senat, Beschluss vom 04.07.2005 - 18 W 25/05 - ).
  • OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 12 W 25/07

    Selbständiger Versicherungsvertreter in Abgrenzung zum Arbeitnehmer; Auswirkung

    Nur unbedingt entstandene Provisionsansprüche stellen eine Vergütung i.S.d. § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG dar (OLG Hamm, Beschluss v. 04.07.2005, Az. 18 W 25/05).
  • OLG Karlsruhe, 30.05.2006 - 7 W 29/06

    Zuständigkeitsabgrenzung zwischen ordentlichen Gerichten und Arbeitsgerichten im

    Maßgeblich für die Zuständigkeit des von der Klägerin angerufenen Landgerichts und damit die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs ist der schlüssig behauptete Sachvortrag der Klägerin (und zwar auch soweit zuständigkeits- und anspruchsbegründende Tatsachen zusammenfallen; ganz herrschende Meinung BGH NJW 1964, 497, 498; BGHZ 133, 240; OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2005 - 18 W 25/05 - Juris m. w. N.).
  • OLG München, 22.06.2007 - 7 W 1079/07

    Maßgeblichkeit unbedingter Provisionsansprüche des Handelsvertreters bei

    Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 ArbGG erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts, nachdem die Oberlandesgerichte Hamm (Az. 18 W 25/05), Schleswig (Az. 16 W 53/06) und Frankfurt (4 Senat Az. 4 W 46/05) die Durchschnittsvergütung der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses nur unter Ansatz der tatsächlichen Zahlungen an den Handelvertreter bemessen haben, während die Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 1 W 18/06), Dresden (Az. 14 W 1161/06), Düsseldorf (I- 16 W 109/06), Frankfurt (23. Senat Az. 23 W 62/06; 17. Senat Az. 17 W 74/04) und Oldenburg (8 W 84/06) allein auf die unbedingt erworbenen Ansprüche abgestellt haben.
  • OLG Hamm, 20.02.2006 - 18 U 40/05

    Sachliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei Handelsvertretern gemäß § 5 Abs.

    Da der Senat in seinen Beschlüssen vom 04.07.2005 - 18 W 25/05 - und vom 22.08.2005 - 18 W 10/05 - in völlig gleichgelagerten Fällen die Rechtswegeproblematik wie im jetzigen Streitfall entschieden und die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof zugelassen hat, wobei die insofern durch die Zulassung der Rechtsbeschwerde begünstigte Klägerin hiervon keinen Gebrauch gemacht hat, erschien es dem Senat nicht angezeigt, erneut die Rechtsbeschwerde zugunsten der Klägerin zuzulassen.
  • OLG Hamm, 04.02.2010 - 18 W 24/09

    Entscheidung über die Tätigkeit eines Handelsvertreters als faktischer

    (2) Gegen eine Nichtberücksichtigung von Provisionsstorni spricht entscheidend aber auch der vom Gesetzgeber mit der Regelung des § 5 Abs. 3 ArbGG verfolgte Zweck, den sozial schwächeren Handelsvertreter einem Arbeitnehmer gleichzustellen, da er ihn als besonders schutzbedürftig angesehen hat (vgl. dazu BT-Drs. 1/3856, Seite 45 zu Art. 3, und Senatsbeschluss vom 04.07.2005 - 18 W 25/05 -).
  • OLG Dresden, 03.01.2007 - 14 W 1161/06
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