Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 24.04.2020

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 18 W 32/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,6355
OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 18 W 32/20 (https://dejure.org/2020,6355)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.03.2020 - 18 W 32/20 (https://dejure.org/2020,6355)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. März 2020 - 18 W 32/20 (https://dejure.org/2020,6355)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,6355) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91 Abs 2 S 1 ZPO, § 103 ZPO, § 104 ZPO, § 572 Abs 1 S 1 ZPO
    Gemeinsamer Kostenfestsetzungsantrag mehrerer Streitgenossen - Reisekosten des Rechtsanwalts

  • IWW

    Nrn. 3401 ff. VV RVG; § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, § 103 ZPO, § 104 ZPO, § 572 Abs. 1 S. 1 ZPO
    Kostenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwaltsreisekosten vom Drittort trotz Sozietätssitz am Gerichtsort erstattungsfähig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Reisekostenerstattung trotz Niederlassung der Sozietät am Ort des Prozessgerichts

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Reisekosten des Rechtsanwalts bei überörtlicher Sozietät

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung für auswärtigen Rechtsanwalt auch bei Sozietätsniederlassung am Prozessgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reisekostenerstattung - und die Sozietätsniederlassung am Ort des Prozessgerichts

  • lto.de (Kurzinformation)

    Reisekosten eines Anwalts: Erstattung auch bei Sozietätsniederlassung am Gerichtsort

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 91 ZPO, § 103 ZPO, § 104 ZPO, § 572 ZPO
    Reisekosten eines Anwalts auch bei überörtlicher Sozietät erstattungsfähig

  • datev.de (Kurzinformation)

    Reisekostenerstattung trotz Niederlassung der Sozietät am Ort des Prozessgerichts

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gemeinsamer Kostenfestsetzungsantrag mehrerer Streitgenossen - Reisekosten des Rechtsanwalts

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 91 ZPO, § 103 ZPO, § 104 ZPO, § 572 ZPO
    Reisekosten eines Anwalts auch bei überörtlicher Sozietät erstattungsfähig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2020, 1797
  • AnwBl 2020, 364
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04

    Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 18 W 32/20
    Denn ein wesentlicher Grund für die Beauftragung des Rechtsanwalts - mag er auch an einem dritten Ort ansässig sein - ist neben der räumlichen Nähe für persönliche Beratungen auch und gerade das besondere Vertrauensverhältnis (vgl. BGH, NJW 2008, 2122, 2124; NJW-RR 2012, 695, 696; Senat, Beschl. v. 28.05.2015 - 18 W 107/15; Beschl. v. 30.07.2015 - 18 W 136/15; MüKo-ZPO/Schulz, § 91 Rn. 75).

    Dieses Vertrauensverhältnis, das auf Aktenkenntnis oder auf langjähriger Beratung und erfolgreicher Zusammenarbeit gründen kann, ist als ein rechtlich anzuerkennender Vorteil aus der Sicht des Mandanten zu berücksichtigen (BGH, NJW 2008, 2122, 2124; NJW-RR 2012, 695, 696, jew. unter Hinw. auf BVerfGE 103, 1, 16).

    Denn zu deren Mitgliedern wird zwar formal ein Mandats-, aber typischerweise kein Vertrauensverhältnis bestehen (BGH, NJW 2008, 2122, 2124; Senat, Beschl. v. 13.03.2014 - 18 W 12/14; Beschl. v. 30.07.2015 - 18 W 136/15; Beschl. v. 03.09.2015 - 18 W 40/15; MüKo-ZPO/Schulz, § 91 Rn. 74).

    Gleiches gilt für die Frage, welcher der in Betracht kommenden Rechtsanwälte am besten in die Materie eingearbeitet war, die Schriftsätze gezeichnet oder tatsächlich den Termin wahrgenommen hatte (zum Letztgenannten BGH, NJW 2008, 2122, 2124; MüKo-ZPO/Schulz, § 91 Rn. 74).

    Der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden könnte, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (vgl. BGH, NJW 2003, 901, 902; NJW 2008, 2122, 2124; NJW-RR 2012, 695, 696; Senat, Beschl. v. 03.09.2015 - 18 W 40/15; Beschl. v. 20.06.2016 - 18 W 107/16 ; Beschl. v. 28.10.2019 - 18 W 180/19).

  • BGH, 25.10.2011 - VIII ZB 93/10

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts am

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 18 W 32/20
    Denn ein wesentlicher Grund für die Beauftragung des Rechtsanwalts - mag er auch an einem dritten Ort ansässig sein - ist neben der räumlichen Nähe für persönliche Beratungen auch und gerade das besondere Vertrauensverhältnis (vgl. BGH, NJW 2008, 2122, 2124; NJW-RR 2012, 695, 696; Senat, Beschl. v. 28.05.2015 - 18 W 107/15; Beschl. v. 30.07.2015 - 18 W 136/15; MüKo-ZPO/Schulz, § 91 Rn. 75).

    Dieses Vertrauensverhältnis, das auf Aktenkenntnis oder auf langjähriger Beratung und erfolgreicher Zusammenarbeit gründen kann, ist als ein rechtlich anzuerkennender Vorteil aus der Sicht des Mandanten zu berücksichtigen (BGH, NJW 2008, 2122, 2124; NJW-RR 2012, 695, 696, jew. unter Hinw. auf BVerfGE 103, 1, 16).

    In den Grenzen der notwendigen (fiktiven) Reisekosten des Prozessbevollmächtigten am Sitz der Partei bleiben sie aber erstattungsfähig, auch wenn sich der Sitz des Prozessbevollmächtigten am dritten Ort befindet (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 1561, 1562; NJW-RR 2012, 695, 696; BeckOK-ZPO/Jaspersen, § 91 Rn. 173; Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 16. Aufl., § 91 Rn. 18).

    Dabei findet auch keine Überprüfung statt, ob und inwieweit das Vertrauensverhältnis zum Prozessbevollmächtigten im Einzelfall gegeben war (BGH, NJW-RR 2012, 695, 696; Senat, Beschl. v. 13.03.2014 - 18 W 12/14; Beschl. v. 28.05.2015 - 18 W 107/15; Beschl. v. 03.09.2015 - 18 W 40/15).

    Der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden könnte, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (vgl. BGH, NJW 2003, 901, 902; NJW 2008, 2122, 2124; NJW-RR 2012, 695, 696; Senat, Beschl. v. 03.09.2015 - 18 W 40/15; Beschl. v. 20.06.2016 - 18 W 107/16 ; Beschl. v. 28.10.2019 - 18 W 180/19).

  • BVerwG, 04.07.2017 - 9 KSt 4.17

    Kosten; erstattungsfähige Kosten; Rechtsverfolgung; Rechtsverteidigung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 18 W 32/20
    a) Der Kostengläubiger kann gemäß § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch dann die Erstattung der Reisekosten seines Prozessbevollmächtigten verlangen, wenn dieser seinen Sitz am dritten Ort hat und zugleich Mitglied einer überörtlichen Sozietät ist, die auch über eine Niederlassung am Ort des Prozessgerichts verfügt (vgl. BVerwG, NJW 2017, 3542, 3543; ferner Senat, Beschl. v. 13.08.2015 - 18 W 140/15 zu einer Partei mit Sitz im Ausland).

    Diese Erwägungen greifen aber dann nicht, wenn es sich - wie hier - um eine überörtliche Partnerschaftsgesellschaft handelt, die an den jeweiligen Standorten eigenständige Niederlassungen betreibt (BVerwG, NJW 2017, 3542, 3543; Schneider, NJW-Spezial 2018, 91).

  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 18 W 32/20
    Dieses Vertrauensverhältnis, das auf Aktenkenntnis oder auf langjähriger Beratung und erfolgreicher Zusammenarbeit gründen kann, ist als ein rechtlich anzuerkennender Vorteil aus der Sicht des Mandanten zu berücksichtigen (BGH, NJW 2008, 2122, 2124; NJW-RR 2012, 695, 696, jew. unter Hinw. auf BVerfGE 103, 1, 16).
  • BGH, 23.01.2007 - I ZB 42/06

    Auswärtiger Rechtsanwalt V

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 18 W 32/20
    In den Grenzen der notwendigen (fiktiven) Reisekosten des Prozessbevollmächtigten am Sitz der Partei bleiben sie aber erstattungsfähig, auch wenn sich der Sitz des Prozessbevollmächtigten am dritten Ort befindet (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 1561, 1562; NJW-RR 2012, 695, 696; BeckOK-ZPO/Jaspersen, § 91 Rn. 173; Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 16. Aufl., § 91 Rn. 18).
  • BGH, 16.05.2013 - IX ZB 152/11

    Kostenfestsetzung: Vertretung einer wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 18 W 32/20
    Dabei mag bei gleicher Beteiligung am Rechtsstreit im Verhältnis zum Prozessgegner oftmals eine Teilgläubigerschaft naheliegen, die nach der Auslegungsregel des § 420 BGB die Streitgenossen dann im Zweifel auch zu gleichen Anteilen berechtigt (vgl. BGH, NJW 2013, 2826 f.; BeckOK-BGB/Gehrlein, 53. Ed., § 420 Rn. 3; MüKo-ZPO/Schulz, 5. Aufl., § 100 Rn. 29).
  • OLG Dresden, 07.06.2010 - 2 Ws 93/10

    Fahrtkostenerstattung für eine Geschäftsreise zum an dem Ort der Zweigstelle

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 18 W 32/20
    Zwar ist eine erstattungsfähige Geschäftsreise im Sinne der Vorbemerkung 7 Abs. 2 VV RVG zu verneinen, sofern der Rechtsanwalt am Gerichtsort eine Zweigstelle seiner Kanzlei betreibt, weil sowohl Hauptsitz als auch Zweigstelle zum Betrieb derselben Kanzlei gehören (vgl. OLG Dresden, NJW 2011, 869; OLG Koblenz, NJW-RR 2015, 1408; Saenger/Gierl, ZPO, 8. Aufl., § 91 Rn. 47; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 91 Rn. 13.79).
  • OLG Hamm, 03.01.2006 - 15 W 109/05

    Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und Aufrechnung mit einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 18 W 32/20
    Denn bei Stellung eines gemeinsamen Kostenfestsetzungsantrages kann - unbeschadet der Fälle einer Bruchteils- oder Gesamthandsgemeinschaft nach § 432 BGB - auch die Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs als Gesamtgläubiger gemäß § 428 BGB gewollt sein (zur entsprechenden Auslegung eines hierauf ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlusses BGH, Rpfleger 1985, 321 = BeckRS 1985, 31078544; OLG Hamm, NZM 2006, 632, 633).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2016 - 18 W 107/16

    Stillhalteabkommen mit Gegenseite bei Einlegung eines Rechtsmittels zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 18 W 32/20
    Der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden könnte, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (vgl. BGH, NJW 2003, 901, 902; NJW 2008, 2122, 2124; NJW-RR 2012, 695, 696; Senat, Beschl. v. 03.09.2015 - 18 W 40/15; Beschl. v. 20.06.2016 - 18 W 107/16 ; Beschl. v. 28.10.2019 - 18 W 180/19).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 18 W 32/20
    Der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden könnte, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (vgl. BGH, NJW 2003, 901, 902; NJW 2008, 2122, 2124; NJW-RR 2012, 695, 696; Senat, Beschl. v. 03.09.2015 - 18 W 40/15; Beschl. v. 20.06.2016 - 18 W 107/16 ; Beschl. v. 28.10.2019 - 18 W 180/19).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 18 W 48/12

    Notwendigkeit einer Angabe über die Zuweisung des Erstattungsbetrages bei

  • BGH, 20.05.1985 - VII ZR 209/84

    Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einem

  • LG Rostock, 14.05.2020 - 1 T 100/20

    Kostenfestsetzung nach Beschlussanfechtung in einer Wohnungseigentumssache:

    Denn wesentliches Argument für die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Rechtsanwalts am Sitz der Partei ist, dass der Auftraggeber oftmals auf eine räumliche Nähe für ein persönliches Beratungsgespräch achten wird (vgl. u.a. OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 24.3.2020 - 18 W 32/20, BeckRS 2020, 4927 Rn. 9).

    Zwingend ist dies jedoch nicht (OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 24.03.2020 - 18 W 32/20, BeckRS 2020, 4927 Rn. 3; BeckOK ZPO/Jaspersen, 36. Ed. 1.3.2020, ZPO § 103 Rn. 30) wie z.B. in dem Fall, dass der eine Kostengläubiger vorsteuerabzugsberechtigt ist, der andere aber nicht.

  • OLG Frankfurt, 13.05.2022 - 18 W 67/22

    Kostenerstattung: Erforderlichkeit der Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts

    a) Der Kostenfestsetzungsantrag der Beklagten ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats unzulässig, da er nicht hinreichend bestimmt ist (vgl. Beschl. v. 05.03.2012 - 18 W 48/12; Beschl. v. 16.12.2013 - 18 W 168/13; Beschl. v. 09.03.2015 - 18 W 236/14; Beschl. v. 30.06.2017 - 18 W 111/17; Beschl. v. 24.03.2020 - 18 W 32/20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.04.2020 - 18 W 32/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,32166
OLG Frankfurt, 24.04.2020 - 18 W 32/20 (https://dejure.org/2020,32166)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.04.2020 - 18 W 32/20 (https://dejure.org/2020,32166)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. April 2020 - 18 W 32/20 (https://dejure.org/2020,32166)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,32166) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwalt hat Anspruch auf Reisekostenerstattung trotz Niederlassung der Sozietät am Gerichtsort - Reisekosten eines Anwalts sind erstattungspflichtig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht