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   OLG Frankfurt, 05.03.2009 - 18 W 392/08   

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https://dejure.org/2009,7676
OLG Frankfurt, 05.03.2009 - 18 W 392/08 (https://dejure.org/2009,7676)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.03.2009 - 18 W 392/08 (https://dejure.org/2009,7676)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. März 2009 - 18 W 392/08 (https://dejure.org/2009,7676)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Zusammenfassung und Volltext)

    Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG, Nr. 3100 VV RVG, § 2 Abs. 2 S. 1 RVG
    Bei außergerichtlicher Honorarvereinbarung keine Gebührenanrechnung

  • openjur.de

    § 91 ZPO; Nr. 3200, 3100 RVG-VV

  • Justiz Hessen

    § 3a RVG, Vorbem 3 Abs 4 RVG-VV, Nr 2300 RVG-VV, Nr 3100 RVG-VV, Nr 3200 RVG-VV
    Vergütungsvereinbarung für vorgerichtliche Tätigkeit: Anrechnung auf Verfahrensgebühr

  • Judicialis

    RVG-VV Nr. 3100; ; RVG-VV Nr. 3200; ; ZPO § 91 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung eines vereinbarten Honorars auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anrechnung eines vereinbarten Honorars auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 04.08.2003 - 13 W 2362/03

    Aufhebung eines Nichtabhilfebeschlusses bei fehlender Kenntnisnahme vom

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2009 - 18 W 392/08
    Dazu hatte sie das Vorbringen des Klägers nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern sich auch mit diesem auseinanderzusetzen (OLG Nürnberg, MDR 2004, 169) und eine Entscheidung zu treffen.
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2009 - 18 W 392/08
    Dass in Fällen, in denen ein späterer Prozessbevollmächtigter auf Grund einer Vergütungsvereinbarung vorgerichtlich tätig war, eine Anrechung nach Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG in Höhe einer Geschäftsgebühr vorzunehmen ist, ergibt sich auch nicht aus den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dessen Beschluss vom 22.01.2008, VIII ZB 57/07 (NJW 2008, 1323-1325 - zitiert nach juris), denen zufolge es für die in Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG vorgesehene Anrechnung ohne Bedeutung ist, ob die Geschäftsgebühr auf materiellrechtlicher Grundlage zu erstatten und ob sie unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder sogar beglichen ist.
  • OLG Stuttgart, 03.09.2008 - 8 W 348/08

    Kostenerstattungsanspruch: Anrechnung der Geschäftsgebühr bei abweichender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2009 - 18 W 392/08
    Aus dieser Feststellung kann nicht geschlossen werden, auch im Falle einer Gebührenvereinbarung, auf Grund deren die gesetzliche Gebührenregelung im Verhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt nicht anwendbar ist, habe eine Anrechnung stattzufinden (so aber das Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 03.09.2008, Az.: 8 W 348/08, AGS 2008, 511-512 - zitiert nach juris).
  • BGH, 18.08.2009 - VIII ZB 17/09

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei Nichtenstehung von

    Das Beschwerdegericht geht in Übereinstimmung mit der mittlerweile einhelligen Auffassung der Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt am Main, AnwBl. 2009, 310, 311; AGS 2009, 157 f.; OLG Bremen, AGS 2009, 215 f.; OLG München, Beschluss vom 24. April 2009 - 11 W 1237/09, [...], Tz. 11 ff.; OLG Stuttgart, AGS 2009, 214, 215) und der gebührenrechtlichen Kommentarliteratur (Gerold/Schmidt/Madert, RVG, 18. Aufl., VV 2300, 2301, Rdnr. 39; AnwK-RVG/Rick, 4. Aufl., § 4 Rdnr. 12) davon aus, dass es sich bei einer vereinbarten Vergütung (§ 3a RVG, gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 RVG bis 30. Juni 2008 § 4 RVG in der Fassung des KostRMoG, im Folgenden: § 4 RVG a.F.) nicht um eine (gesetzliche) Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 - 2303 VV RVG handelt.
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