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OLG Frankfurt, 07.06.2017 - 18 W 85/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 11 Abs. 5 S. 1 RVG
Keine Vergütungsfestsetzung gemäß § 11 RVG bei Erhebung nicht-gebührenrechtlicher Einwendung - IWW
RVG § 11 Abs. 5 S. 1
Kostenfestsetzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Vergütungsfestsetzung gemäß § 11 RVG bei Erhebung nicht-gebührenrechtlicher Einwendung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 11 Abs. 5 S. 1
Festsetzung; Vergütung; nichtgebühren-rechtliche Einwendung; Aufrechnung - rechtsportal.de
RVG § 11 Abs. 5 S. 1
Berücksichtigung aufrechenbarer Gegenansprüche im Vergütungsfestsetzungsverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufrechenbarer Gegenanspruch: Keine Vergütungsfestsetzung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an eine nicht-gebührenrechtliche Einwendung im Sinne von § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG
Verfahrensgang
- LG Hanau, 24.02.2017 - 7 O 968/13
- OLG Frankfurt, 07.06.2017 - 18 W 85/17
Papierfundstellen
- MDR 2017, 1212
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2009 - 3 Ta 262/09
Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2017 - 18 W 85/17
Eine die Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG hindernde nichtgebührenrechtliche Einwendung im Sinne von § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG ist auch dann gegeben, wenn der Antragsgegner einen aufrechenbaren Gegenanspruch behauptet, der aus einem Sachverhalt resultieren soll, der außerhalb des Verfahrens liegt, für das die Festsetzung der Vergütung begehrt wird (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.11.2009, Az. 3 Ta 262/09, RVGReport 2010, 213-214 - zitiert nach juris: Forderung wegen Bauarbeiten für den antragstellenden Rechtsanwalt).