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   OLG Frankfurt, 07.06.2017 - 18 W 85/17   

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https://dejure.org/2017,20882
OLG Frankfurt, 07.06.2017 - 18 W 85/17 (https://dejure.org/2017,20882)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.06.2017 - 18 W 85/17 (https://dejure.org/2017,20882)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 18 W 85/17 (https://dejure.org/2017,20882)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 Abs. 5 S. 1 RVG
    Keine Vergütungsfestsetzung gemäß § 11 RVG bei Erhebung nicht-gebührenrechtlicher Einwendung

  • IWW

    RVG § 11 Abs. 5 S. 1
    Kostenfestsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Vergütungsfestsetzung gemäß § 11 RVG bei Erhebung nicht-gebührenrechtlicher Einwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 11 Abs. 5 S. 1
    Festsetzung; Vergütung; nichtgebühren-rechtliche Einwendung; Aufrechnung

  • rechtsportal.de

    RVG § 11 Abs. 5 S. 1
    Berücksichtigung aufrechenbarer Gegenansprüche im Vergütungsfestsetzungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufrechenbarer Gegenanspruch: Keine Vergütungsfestsetzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine nicht-gebührenrechtliche Einwendung im Sinne von § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1212
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2009 - 3 Ta 262/09

    Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.06.2017 - 18 W 85/17
    Eine die Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG hindernde nichtgebührenrechtliche Einwendung im Sinne von § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG ist auch dann gegeben, wenn der Antragsgegner einen aufrechenbaren Gegenanspruch behauptet, der aus einem Sachverhalt resultieren soll, der außerhalb des Verfahrens liegt, für das die Festsetzung der Vergütung begehrt wird (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.11.2009, Az. 3 Ta 262/09, RVGReport 2010, 213-214 - zitiert nach juris: Forderung wegen Bauarbeiten für den antragstellenden Rechtsanwalt).
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