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   OLG Karlsruhe, 05.08.2009 - 18 WF 100/09   

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https://dejure.org/2009,26066
OLG Karlsruhe, 05.08.2009 - 18 WF 100/09 (https://dejure.org/2009,26066)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.08.2009 - 18 WF 100/09 (https://dejure.org/2009,26066)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. August 2009 - 18 WF 100/09 (https://dejure.org/2009,26066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Zulassung der sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Zulassung der sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.09.2004 - VI ZB 61/03

    Nachholung der Zulassung der Rechtsbeschwerde im Wege der Berichtigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2009 - 18 WF 100/09
    Eine Nachholung der Zulassung durch eine Ergänzungsentscheidung entsprechend § 321 ZPO ist nicht möglich (BGH NJW 2004, 779 ; NJW 2005, 156 f.; Hartmann, Kostengesetze, RVG § 33 , Rn. 21).

    Das Versehen muss, weil Berichtigungen nach dieser Vorschrift auch von einem Richter beschlossen werden können, der an der fraglichen Entscheidung nicht mitgewirkt hat, selbst für Dritte ohne weiteres deutlich sein (BGH NJW 2004, 2389 ; NJW 2005, 156 f.).

    Dafür ist erforderlich, dass sich das Versehen aus dem Zusammenhang der Entscheidung selbst oder mindestens aus den Vorgängen bei der Beschlussfassung ergibt (BGH NJW 2004, 779 ; NJW 2005, 156 f.).

  • BGH, 24.11.2003 - II ZB 37/02

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2009 - 18 WF 100/09
    Eine Nachholung der Zulassung durch eine Ergänzungsentscheidung entsprechend § 321 ZPO ist nicht möglich (BGH NJW 2004, 779 ; NJW 2005, 156 f.; Hartmann, Kostengesetze, RVG § 33 , Rn. 21).

    Dafür ist erforderlich, dass sich das Versehen aus dem Zusammenhang der Entscheidung selbst oder mindestens aus den Vorgängen bei der Beschlussfassung ergibt (BGH NJW 2004, 779 ; NJW 2005, 156 f.).

  • LG Koblenz, 03.03.2005 - 2 T 141/05
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2009 - 18 WF 100/09
    Eine solche Annahme würde in allen Fällen, in denen ein Verfahrensbeteiligter die Zulassung eines Rechtsmittels anregt, zu einer nicht tragbaren Unsicherheit über die Frage führen, ob die Zulassung doch gewollt war, obwohl der Beschluss hierüber keine Erwägungen enthält (so auch LG Koblenz, FamRZ 2005, 1583 ).
  • BGH, 11.05.2004 - VI ZB 19/04

    Berichtigung eines Urteils; Nachholung der Zulassung der Berufung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2009 - 18 WF 100/09
    Das Versehen muss, weil Berichtigungen nach dieser Vorschrift auch von einem Richter beschlossen werden können, der an der fraglichen Entscheidung nicht mitgewirkt hat, selbst für Dritte ohne weiteres deutlich sein (BGH NJW 2004, 2389 ; NJW 2005, 156 f.).
  • OLG Hamm, 04.11.2014 - 1 Ws 480/14

    Zulassung der Beschwerde; grundsätzliche Bedeutung; nachträgliche Zulassung

    Eine nachträgliche Zulassung der Beschwerde ist nach überwiegender Ansicht nicht statthaft (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 2 Ws 185/09 - BeckRS 2009, 86921 m. w. N., betreffend den gleichgelagerten Fall der Zulassung der weiteren Beschwerde; OLG München, Beschluss vom 9. Juni 2010 - 11 WF 769/10, BeckRS 2010, 14722; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. August 2009 - 18 WF 100/09 - zitiert nach juris.de; Volpert in Schneider/Wolf, AnwaltKommentar RVG, 7. Auflage, § 56 Rn. 37 sowie Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage, § 33 Rn. 19 - betreffend die Zulassung der weiteren Beschwerde - die jeweils die Nachholung einer in der Erinnerungsentscheidung übersehene Zulassung unter den Voraussetzungen von § 319 ZPO als zulässig ansehen; Hartmann, Kostengesetze, 44. Auflage, § 33 RVG Rn. 28 sowie § 56 RVG Rn. 15; Hartung in Hartung/Schons/Enders, RVG, 2. Auflage, § 56 Rn. 34; Bischof in Bischof/Jungbauer/Bräuer/Curkovic/Klipstein/Klüsener/Uher, RVG, 6. Auflage, § 33 Rn. 39; a. A. Pukall in Mayer/Kroiß RVG, 6. Auflage, § 56 Rn. 26).
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