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   OLG Stuttgart, 19.09.2006 - 18 WF 181/05   

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https://dejure.org/2006,11659
OLG Stuttgart, 19.09.2006 - 18 WF 181/05 (https://dejure.org/2006,11659)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.09.2006 - 18 WF 181/05 (https://dejure.org/2006,11659)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. September 2006 - 18 WF 181/05 (https://dejure.org/2006,11659)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren in einer Familiensache: Behandlung des Mehrbedarfszuschlags für Alleinerziehende bei der Bedürftigkeitsprüfung für einen Bezieher von Arbeitslosengeld II

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigungsfähigkeit der Hilfe zum Lebensunterhalt bei der Prüfung der Bedürftigkeit im Zusammenhang mit der Gewährung von Prozesskostenhilfe; Berücksichtigung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende bei der Ermittlung des berücksichtigungsfähigen ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    ZPO § 115; ; ZPO § 115 Abs. 1; ; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 3; ; SGB XII § 2; ; SGB XII § 2 Abs. 1; ; SGB XII § 5; ; SGB XII § 82 Abs. 2; ; SGB II § 21 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Einkünften nach SGB II als anrechnungsfähiges Einkommen bei PKH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Koblenz, 03.01.2001 - 6 T 134/00

    Abzugsfähigkeit von Kosten für Unterkunft und Heizung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2006 - 18 WF 181/05
    Leistungen nach dem SGB II sind daher auch wenn der Kreis der anspruchsberechtigten Personen erweitert wurde wie frühere Arbeitslosenhilfe zu behandeln und damit als ratenpflichtiges Einkommen i.S. von § 115 Abs. 1 ZPO einzusetzen (siehe LG Koblenz, FamRZ 2001, 1153).
  • BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2006 - 18 WF 181/05
    Die frühere Rechtsprechung der Familiensenate des Oberlandesgerichts ist durch die Entscheidung des BGH vom 26.1.2005 (FamRZ 05, Seite 605) obsoled geworden.
  • BGH, 08.01.2008 - VIII ZB 18/06

    Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes II im Rahmen der Prozesskostenhilfe;

    Ob Einkommen in diesem Sinne auch das - von der Beklagten bezogene - Arbeitslosengeld II nach §§ 19 ff. SGB II ist, wie das Beschwerdegericht angenommen hat, ist insbesondere wegen des Zwecks des Arbeitslosengeldes II, den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu sichern (amtliche Begründung zu § 19 Satz 1 SGB II, BT-Drs. 15/1516, S. 56), in Rechtsprechung und Schrifttum streitig (dafür: OLG Stuttgart, OLGR 2007, 967; OLG Zweibrücken, OLGR 2005, 947; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 115 Rdnr. 17 "Arbeitsloser"; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rdnr. 218; dagegen: OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 155; wohl auch Saenger/Pukall, ZPO, 2. Aufl., § 115 Rdnr. 6).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.01.2011 - 18 Ta 8/10

    Prozesskostenhilfe - Berücksichtigung einer Abfindungszahlung und des

    Ob Arbeitslosengeld-II-Leistungen als Einkommen iSv. § 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO anzusehen sind, ist zwar umstritten (dafür z.B.: OLG Stuttgart 19. September 2009 - 8 WF 139/08 - juris; OLG Stuttgart 19. September 2005 - 18 WF 181/05 - OLGR Stuttgart 2007, 967; dagegen: OLG Karlsruhe 22. August 2006 - 20 WF 106/06 - OLGR Karlsruhe 2006, 875).
  • OLG Stuttgart, 19.09.2008 - 8 WF 139/08

    Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung des Bezugs von Arbeitslosengeld 2 als

    Der Einkommensbegriff des § 115 ZPO lässt zudem keine Einschränkungen erkennen, sodass es auf die Bezugsquelle des Einkommens nicht ankommen kann (Anm. von Frank Götsche zur obigen BGH-Entscheidung in JurisPR-FamR 9/2008 und BGH MDR 2008, 253; OLGR Stuttgart 2007, 967 und 2008, 390; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl. 2005, Rdnr. 218 und 238; je m. w. N.).
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