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   OLG Stuttgart, 29.09.2011 - 18 WF 191/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3486
OLG Stuttgart, 29.09.2011 - 18 WF 191/11 (https://dejure.org/2011,3486)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.09.2011 - 18 WF 191/11 (https://dejure.org/2011,3486)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. September 2011 - 18 WF 191/11 (https://dejure.org/2011,3486)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Verweisung eines bedürftigen Beteiligten auf einen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss nach Abschluss des Verfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 2
    Verweisung eines Beteiligten auf einen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss nach Abschluss des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Oft vergessen: Der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 318
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 18.01.1991 - 25 UF 139/90

    Prozeßkostenvorschuß nach Abschluß des Verfahrens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.09.2011 - 18 WF 191/11
    Ob aus einem solchen Vorschussanspruch später ein Schadensersatzanspruch entstehen kann (so OLG Köln FamRZ 1991, 842 mit ablehnender Anm. Knops), kann dahinstehen, da einerseits keine rechtzeitige Inverzugsetzung erfolgt war und andererseits auch kein Verschulden hinsichtlich der nicht rechtzeitigen Geltendmachung ersichtlich ist.
  • OLG Hamburg, 30.06.2017 - 3 U 130/16

    Richterablehnung wegen Verstoßes gegen die Wartepflicht: Unaufschiebbarkeit der

    Die Befangenheitsablehnung ist kein Instrument zur Fehlerkontrolle (BGH NJW 2002, S. 2396; OLG Frankfurt NJW 2004, S. 621; OLG Köln FamRZ 2012, S. 318.
  • OLG Oldenburg, 24.08.2016 - 4 WF 69/16

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe oder Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss

    Ein Verfahrenskosten-vorschussanspruch gegen die Eltern besteht nur vor und während eines Verfahrens, aber nicht mehr nach dessen Abschluss (OLG Stuttgart, FamRZ 2012, 318; Handbuch des Fachanwalts Familienrecht/Geißler, 10. Auflage 2015. Kap. 16, Rdn. 207; Wendl/Scholz, 8. Aufl., 2011, § 6, Rn. 37).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2017 - 2 U 174/16

    Befangenheitsgesuch der Stadt Frankfurt am Main im Räumungsrechtsstreit über das

    Die Befangenheitsablehnung ist kein Instrument zur Fehlerkontrolle (BGH NJW 2002, S. 2396; OLG Frankfurt NJW 2004, S. 621; OLG Köln FamRZ 2012, S. 318).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2022 - 21 Ta 1118/22

    Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen Ehemann - Prozesskostenhilfe

    Allerdings besteht ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss nur vor oder während eines Verfahrens (OLG (Oberlandesgericht) Stuttgart 29. September 2011 - 18 WF 191/11 -, FamRZ (Zeitschrift für das gesamte Familienrecht) 2012, 318; Brandenburgisches OLG 18. Mai 2010 - 9 WF 147/10 -, FamRZ 2011, 54).

    Wird über einen Prozesskostenhilfeantrag hingegen erst nach dem Abschluss des Verfahrens entschieden, kann er der Partei nicht mehr entgegengehalten werden (OLG Stuttgart 29. September 2011 - 18 WF 191/11 -, FamRZ 2012, 318; Zöller/Schultzky, ZPO 34. Auflage § 115 Rn. 61; BeckOK (Beck´scher Online-Kommentar) ZPO/Reichling, Stand 01.09.2022 § 115 Rn. 59).

  • OLG Brandenburg, 09.11.2018 - 9 WF 254/18

    Inanspruchnahme einer minderjährigen Antragstellerin wegen der Kosten eines

    Allerdings besteht - das liegt in der Natur eines Vorschussanspruchs - nur vor und während eines Verfahrens ein solcher Verfahrenskostenvorschussanspruch; nach Verfahrensbeendigung kann er nicht mehr verlangt werden; die Belastung mit den Kosten eines abgeschlossenen Verfahrens lösen auch keinen unterhaltsrechtlichen Sonderbedarf aus (vgl. Dürbeck/Gottschalk, a.a.O., Rdnr. 453; Zöller-Geimer, a.a.O., § 120a Rdnr. 16; Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Aufl., § 6 Rdnr. 37; BGH MDR 1986, 198 ; OLG Stuttgart FamRZ 2012, 318 ; erkennender Senat, Beschluss vom 18. Mai 2010, Az. 9 WF 147/10, veröffentlicht in FamRZ 2011, 54 ).
  • OLG Brandenburg, 12.11.2018 - 10 WF 254/18
    Allerdings besteht - das liegt in der Natur eines Vorschuss anspruchs - nur vor und während eines Verfahrens ein solcher Verfahrenskostenvorschussanspruch; nach Verfahrensbeendigung kann er nicht mehr verlangt werden; die Belastung mit den Kosten eines abgeschlossenen Verfahrens lösen auch keinen unterhaltsrechtlichen Sonderbedarf aus (vgl. Dürbeck/Gottschalk, a.a.O., Rdnr. 453; Zöller-Geimer, a.a.O., § 120a Rdnr. 16; Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Aufl., § 6 Rdnr. 37; BGH MDR 1986, 198; OLG Stuttgart FamRZ 2012, 318; erkennender Senat, Beschluss vom 18. Mai 2010, Az. 9 WF 147/10, veröffentlicht in FamRZ 2011, 54).
  • OLG Brandenburg, 12.11.2018 - 9 WF 254/18

    Verfahrenskostenhilfe: Bedürftigkeit des minderjährigen Antragstellers im

    Allerdings besteht - das liegt in der Natur eines Vorschuss anspruchs - nur vor und während eines Verfahrens ein solcher Verfahrenskostenvorschussanspruch; nach Verfahrensbeendigung kann er nicht mehr verlangt werden; die Belastung mit den Kosten eines abgeschlossenen Verfahrens lösen auch keinen unterhaltsrechtlichen Sonderbedarf aus (vgl. Dürbeck/Gottschalk, a.a.O., Rdnr. 453; Zöller-Geimer, a.a.O., § 120a Rdnr. 16; Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Aufl., § 6 Rdnr. 37; BGH MDR 1986, 198; OLG Stuttgart FamRZ 2012, 318; erkennender Senat, Beschluss vom 18. Mai 2010, Az. 9 WF 147/10, veröffentlicht in FamRZ 2011, 54).
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