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   KG, 03.01.2018 - 18 WF 204/17   

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https://dejure.org/2018,10673
KG, 03.01.2018 - 18 WF 204/17 (https://dejure.org/2018,10673)
KG, Entscheidung vom 03.01.2018 - 18 WF 204/17 (https://dejure.org/2018,10673)
KG, Entscheidung vom 03. Januar 2018 - 18 WF 204/17 (https://dejure.org/2018,10673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 6 FamFG, § 42 ZPO, § 10 RPflG
    Vergütungsfestsetzung für den Berufsvormund: Befangenheitsablehnung des Rechtspflegers wegen Weiterleitung des Kostenantrags an die Staatsanwaltschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Rechtspflegers wegen Besorgnis der Befangenheit

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besorgnis der Befangenheit, Rechtspfleger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 6 ; ZPO § 42 ; RPflG § 10
    Ablehnung eines Rechtspflegers wegen Besorgnis der Befangenheit

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Rechtspflegers wegen Befangenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2018, 192
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2011 - L 11 SF 294/11

    Sonstige Angelegenheiten

    Auszug aus KG, 03.01.2018 - 18 WF 204/17
    Das Erstatten einer Strafanzeige stellt nur dann keinen Befangenheitsgrund dar, wenn der Richter zuvor die vorhandenen Verdachts- und Entlastungsumstände sorgfältig abgewogen und der Partei vor Erstattung der Anzeige Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BVerfG, Beschluss v. 25.07.2012, 2 BvR 615/11, juris Rn. 17; OLG Naumburg, Beschluss vom 18.01.2005, 10 W 82/05, juris Rn. 61.; LSG NRW, Beschluss vom 21.09.2011, L 11 SF 294/11 AB, juris Rn. 4; Zöller/G. Vollkommer, 32. A., § 42 ZPO, Rn. 22 b).
  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvR 615/11

    Offensichtlich unhaltbare Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs verletzt

    Auszug aus KG, 03.01.2018 - 18 WF 204/17
    Das Erstatten einer Strafanzeige stellt nur dann keinen Befangenheitsgrund dar, wenn der Richter zuvor die vorhandenen Verdachts- und Entlastungsumstände sorgfältig abgewogen und der Partei vor Erstattung der Anzeige Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BVerfG, Beschluss v. 25.07.2012, 2 BvR 615/11, juris Rn. 17; OLG Naumburg, Beschluss vom 18.01.2005, 10 W 82/05, juris Rn. 61.; LSG NRW, Beschluss vom 21.09.2011, L 11 SF 294/11 AB, juris Rn. 4; Zöller/G. Vollkommer, 32. A., § 42 ZPO, Rn. 22 b).
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   KG, 04.01.2018 - 18 WF 204/17   

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https://dejure.org/2018,15437
KG, 04.01.2018 - 18 WF 204/17 (https://dejure.org/2018,15437)
KG, Entscheidung vom 04.01.2018 - 18 WF 204/17 (https://dejure.org/2018,15437)
KG, Entscheidung vom 04. Januar 2018 - 18 WF 204/17 (https://dejure.org/2018,15437)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 6 Abs 1 S 1 FamFG, § 42 ZPO, § 10 RPflG
    Vergütungsfestsetzung für den Berufsvormund: Befangenheitsablehnung des Rechtspflegers wegen Weiterleitung des Kostenantrags an die Staatsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvR 615/11

    Offensichtlich unhaltbare Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs verletzt

    Auszug aus KG, 04.01.2018 - 18 WF 204/17
    Das Erstatten einer Strafanzeige stellt nur dann keinen Befangenheitsgrund dar, wenn der Richter zuvor die vorhandenen Verdachts- und Entlastungsumstände sorgfältig abgewogen und der Partei vor Erstattung der Anzeige Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BVerfG, Beschluss v. 25.07.2012, 2 BvR 615/11, juris Rn. 17; OLG Naumburg, Beschluss vom 18.01.2005, 10 W 82/05, juris Rn. 61.; LSG NRW, Beschluss vom 21.09.2011, L 11 SF 294/11 AB, juris Rn. 4; Zöller/G. Vollkommer, 32. A., § 42 ZPO, Rn. 22 b).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2011 - L 11 SF 294/11

    Sonstige Angelegenheiten

    Auszug aus KG, 04.01.2018 - 18 WF 204/17
    Das Erstatten einer Strafanzeige stellt nur dann keinen Befangenheitsgrund dar, wenn der Richter zuvor die vorhandenen Verdachts- und Entlastungsumstände sorgfältig abgewogen und der Partei vor Erstattung der Anzeige Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BVerfG, Beschluss v. 25.07.2012, 2 BvR 615/11, juris Rn. 17; OLG Naumburg, Beschluss vom 18.01.2005, 10 W 82/05, juris Rn. 61.; LSG NRW, Beschluss vom 21.09.2011, L 11 SF 294/11 AB, juris Rn. 4; Zöller/G. Vollkommer, 32. A., § 42 ZPO, Rn. 22 b).
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