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   LAG Baden-Württemberg, 31.07.1997 - 18a Sa 96/96   

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https://dejure.org/1997,15091
LAG Baden-Württemberg, 31.07.1997 - 18a Sa 96/96 (https://dejure.org/1997,15091)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.07.1997 - 18a Sa 96/96 (https://dejure.org/1997,15091)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Juli 1997 - 18a Sa 96/96 (https://dejure.org/1997,15091)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung des allgemeinen Kündigungsschutzes; Beschäftigtenzahl; Unselbstständiger Betriebsteil; Betrieb; Kleinbetriebe; Geringere Leistungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.08.1971 - 2 AZR 233/70

    Betriebsbegriff - Verkaufsstelle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.07.1997 - 18a Sa 96/96
    Dieses gesetzgeberische Motiv entfällt, wenn der Arbeitgeber mehrere unselbständige Betriebsteile mit jeweils nicht mehr als 5 Arbeitnehmern unterhält, er aber insgesamt weit mehr Arbeitnehmer hat (im Anschluß an BAG, Urteil vom 26.8.1971 - 2 AZR 233/70 = AP Nr. 1 zu § 23 KSchG 1969).

    Betrieb ist danach die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (BAG, Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 - AP Nr. 1 zu § 23 KSchG 1969, Gründe II 1.).

    Hiernach sind von den Belastungen des Kündigungsschutzgesetzes Kleinstbetriebe ausgenommen, denen wegen ihrer regelmäßig geringeren Leistungsfähigkeit der Gesetzgeber nicht zumuten wollte, Arbeitnehmer gezwungenermaßen zu behalten oder auch eine Abfindung zu zahlen (BAG, Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 - AP Nr. 1 zu § 23 KSchG 1969, Gründe II. 1.).

    Dieses gesetzgeberische Motiv entfällt, wenn, der Arbeitgeber mehrere unselbständige Betriebsteile mit jeweils nicht mehr als fünf Arbeitnehmern unterhält, er aber insgesamt weit mehr Arbeitnehmer hat (vgl. BAG, Urteil vom 26. August 1971, a.a.O., zu Verkaufsstellen).

  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 513/95

    Bestandsstreitigkeit zwischen einer ausländischen Konsulatsangestellten und dem

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.07.1997 - 18a Sa 96/96
    Ein Rechtsverhältnis, das zur Erfüllung von Aufgaben verpflichtet, die zur Betätigung der auswärtigen Gewalt, der Polizeigewalt und der Rechtspflege zu rechnen sind, kann unabhängig von der Art seiner Begründung regelmäßig nicht ohne Verletzung der Immunität des ausländischen Staates zum Gegenstand eines Bestandsstreits vor inländischen Gerichten gemacht werden (BAG, Urteil vom 03. Juli 1996 - 2 AZR 513/95, AP Nr. 1 zu § 20 GVG, Gründe II. 1.).
  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 515/82

    Voraussetzungen eines Betriebes bei mehreren Unternehmen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.07.1997 - 18a Sa 96/96
    Zur Auslegung des dem Kündigungsschutzgesetz zugrunde liegenden Betriebsbegriffs können deshalb die allgemeinen Grundsätze herangezogen werden, wie sie insbesondere im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes entwickelt worden sind (BAG, Urteil vom 23. März 1984 - 7 AZR 515/82 - AP Nr. 4 zu § 23 KSchG 1969, Gründe 1.2. a.).
  • BAG, 26.01.1984 - 2 AZR 593/82
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.07.1997 - 18a Sa 96/96
    Mit Sinn und Zweck dieser Regelung ist es nicht vereinbar, Arbeitnehmern auf dem Umweg über einen personalvertretungsrechtlich bestimmten Dienststellenbegriff den Kündigungsschutz zu entziehen (BAG, Urteil vom 26. Januar 1984 - 2 AZR 593/82 -, nicht amtlich veröffentlicht, Gründe C. I.).
  • BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81

    Hauptverwaltung als selbständiger Betrieb

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.07.1997 - 18a Sa 96/96
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist entscheidend die einheitliche Leitung in personellen und sozialen Angelegenheiten für die deutliche Mehrheit der mitbestimmungspflichtigen Entscheidungen (BAG, Urteil vom 23. September 1982 -6 ABR 42/81 - AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1972, Gründe III. 2. c.).
  • BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97

    Kündigungsschutz in einem Italienischen Kulturinstitut

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 31. Juli 1997 - 18 a Sa 96/96 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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