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   LG Bonn, 05.06.2012 - 18 O 314/11   

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https://dejure.org/2012,14717
LG Bonn, 05.06.2012 - 18 O 314/11 (https://dejure.org/2012,14717)
LG Bonn, Entscheidung vom 05.06.2012 - 18 O 314/11 (https://dejure.org/2012,14717)
LG Bonn, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - 18 O 314/11 (https://dejure.org/2012,14717)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • autokaufrecht.info

    Abbruch einer eBay-Auktion wegen eines Sachmangels

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auktionsabbruch bei eBay wegen eines Sachmangels zulässig - Keine Verpflichtung gegenüber Höchstbietendem

  • openjur.de

    Internetauktion - Verkaufsangebot - Angebotsrücknahme - eBay AGB

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Internetauktion - Verkaufsangebot - Angebotsrücknahme - eBay AGB

  • IWW
  • JurPC

    Berechtigte Angebotsrücknahme bei eBay

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Angebotsrücknahme im Rahmen des Internetauktionshauses ebay gem. § 10 Abs. 1 S. 5 eBay-AGB; Vereinbarkeit der Abgabe eines Verkaufsangebots unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme mit den Grundsätzen über die Bindungswirkung eines ...

  • kanzlei.biz

    Abbruch einer eBay-Auktion

  • info-it-recht.de

    Angebotsrücknahme im Rahmen der eBay-AGB (hier: Wegen Sachmangel)

  • kanzlei-mww.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Angebotsrücknahme im Rahmen des Internetauktionshauses ebay gem. § 10 Abs. 1 S. 5 eBay-AGB; Vereinbarkeit der Abgabe eines Verkaufsangebots unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme mit den Grundsätzen über die Bindungswirkung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige Beendigung von eBay-Auktion auch bei Beschädigung der Kaufsache vor Auktions-Beginn!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    EBay-Angebot kann bei Mangelfeststellung vom Verkäufer zurückgenommen werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Angebotsrücknahme bei ebay zulässig, wenn Verkäufer ohne Verschulden nach Angebotsabgabe Sachmangel feststellt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion bei Sachmangel

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion wegen eines Mangels

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Wann darf eine eBay-Auktion vorzeitig beendet werden?

  • it-recht-kanzlei.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Anfechtung: Was tun bei fehlerhaften Preisen und anderen Pannen im Webshop?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Wann darf eine eBay-Auktion vorzeitig beendet werden?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion wegen eines Mangels

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion wegen eines Mangels

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mangelhaftes Kfz: Abbruch einer Internetauktion zulässig?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Angebotsrücknahme bei ebay zulässig, wenn Verkäufer ohne Verschulden nach Angebotsabgabe Sachmangel feststellt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mängel an der Kaufsache berechtigen zur vorzeitigen Beendigung einer eBay-Auktion - Kaufvertrag kommt in diesem Fall nicht zustande

Besprechungen u.ä. (2)

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verkäufer darf Internetauktion vorzeitig beenden - Nachvollziehbare Gründe nötig

  • wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorzeitiger Abbruch einer Internetauktion bei eBay

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 305/10

    Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion

    Auszug aus LG Bonn, 05.06.2012 - 18 O 314/11
    Dabei richtet sich der Erklärungsinhalt der Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) auch nach den Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay, denen die Parteien vor der Teilnahme an der Internetauktion zugestimmt haben (BGH, Urt. v. 8.6.2011 - VIII ZR 305/10, Rz. 15).

    Indem der Beklagte am 11.01.2011 den gebrauchten Pkw B zu einem Startpreis von EUR 1, 00 auf der Auktionsplattform von ebay zur Internetauktion einstellte, gab er ein verbindliches Verkaufsangebot ab, das sich an denjenigen richtete, der innerhalb der auf fünf Tage angesetzten Auktionslaufzeit das höchste Angebot abgibt (vgl. BGH, Urt. v. 8.6.2011 - VIII ZR 305/10, Rz. 16).

    Wegen der Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 5 eBay-AGB ist das Verkaufsangebot des Beklagten aus Sicht der an der Auktion teilnehmenden Bieter (§§ 133, 157 BGB) allerdings dahin zu verstehen, dass es unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme steht (BGH, Urt. v. 8.6.2011 - VIII ZR 305/10, Rz. 17; AG Nürtingen, Urt. v. 16.1.2012 - 11 C 1881/11).

    Auch kann der Antragende die Bindungswirkung seines Angebots einschränken, indem er sich den Widerruf vorbehält (BGH, Urt. v. 8.6.2011 - VIII ZR 305/10, Rz. 17; AG Nürtingen, Urt. v. 16.1.2012 - 11 C 1881/11).

    § 10 Abs. 1 Satz 5 eBay-AGB ist insoweit unscharf formuliert (BGH, Urt. v. 8.6.2011 - VIII ZR 305/10, Rz. 20 ff.; AG Nürtingen, Urt. v. 16.1.2012 - 11 C 1881/11).

  • AG Nürtingen, 16.01.2012 - 11 C 1881/11

    Verlust eines bei einer eBay-Auktion angebotenen Artikels

    Auszug aus LG Bonn, 05.06.2012 - 18 O 314/11
    Wegen der Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 5 eBay-AGB ist das Verkaufsangebot des Beklagten aus Sicht der an der Auktion teilnehmenden Bieter (§§ 133, 157 BGB) allerdings dahin zu verstehen, dass es unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme steht (BGH, Urt. v. 8.6.2011 - VIII ZR 305/10, Rz. 17; AG Nürtingen, Urt. v. 16.1.2012 - 11 C 1881/11).

    Auch kann der Antragende die Bindungswirkung seines Angebots einschränken, indem er sich den Widerruf vorbehält (BGH, Urt. v. 8.6.2011 - VIII ZR 305/10, Rz. 17; AG Nürtingen, Urt. v. 16.1.2012 - 11 C 1881/11).

    § 10 Abs. 1 Satz 5 eBay-AGB ist insoweit unscharf formuliert (BGH, Urt. v. 8.6.2011 - VIII ZR 305/10, Rz. 20 ff.; AG Nürtingen, Urt. v. 16.1.2012 - 11 C 1881/11).

    Aus diesen Formulierungen ergibt sich vielmehr, dass der Anbieter auch in denjenigen Fällen zu einer vorzeitigen Angebotsrücknahme berechtigt ist, in denen er eine bereits bei Angebotseinstellung vorhandene Beschädigung ohne Verschulden (vgl. AG Nürtingen, Urt. v. 16.1.2012 - 11 C 1881/11) erst nach der Angebotseinstellung feststellt.

  • OLG Oldenburg, 28.07.2005 - 8 U 93/05

    Begründung eines verbindlichen Warenangebots durch Einstellen eines Angebots auf

    Auszug aus LG Bonn, 05.06.2012 - 18 O 314/11
    So begründet beispielsweise die Beschädigung eines eingestellten Artikels nicht ohne weiteres ein Anfechtungsrecht wegen eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft gemäß § 119 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Oldenburg, NJW 2005, 2556, 2557, für den Fall eines Ölverlusts des Getriebes des eingestellten gebrauchten Pkw; a.A. im Allgemeinen wohl Arens, MMR-Aktuell 2011, 324839).

    Darüber hinaus ist das Anfechtungsrecht des Verkäufers gemäß § 119 Abs. 2 BGB ausgeschlossen, wenn er sich hierdurch der Mängelhaftung entziehen könnte (vgl. OLG Oldenburg, NJW 2005, 2556, 2557; Palandt/Ellenberger, 68. Aufl. 2009, § 119 Rn. 28; MünchKommBGB/Armbrüster, 6. Aufl. 2012, § 119 Rn. 31).

  • AG Neuwied, 19.04.2011 - 42 C 30/11

    EBay-Auktion vorzeitig beendet - Kaufvertrag entstanden? - eBay-Recht

    Auszug aus LG Bonn, 05.06.2012 - 18 O 314/11
    Unter Einbeziehung der Hinweise von eBay zu der vorzeitigen Beendigung eines Angebots war der Beklagte demnach wegen der von ihm am 12.01.2012 festgestellten Orangenhaut und Nachlackierung an dem streitgegenständlichen Fahrzeug gemäß § 10 Abs. 1 Satz 5 eBay-AGB berechtigt, sein Angebot vorzeitig zurückzunehmen (vgl. hierzu auch AG Neuwied, Urt. v. 19.4.2011 - 42 C 30/11 in einem ähnlich gelagerten Fall).
  • OLG Nürnberg, 26.02.2014 - 12 U 336/13

    Kaufvertrag über eine Internet-Versteigerungsplattform: Abschluss und

    Nach Erlass des vorgenannten BGH-Urteils wird durchwegs davon ausgegangen, dass auch ein berechtigter Grund im Sinne der eBay-Hinweise zur vorzeitigen Beendigung eines Angebots ausreicht (da insoweit unter Berücksichtigung der erläuternden Hinweise der eBay-Plattform ein die Bindungswirkung des Verkaufsangebotes einschränkender Vorbehalt vorliegt), ein derartiger berechtigter Grund indes auch vorliegen muss (LG Bochum MMR 2013, 443; LG Detmold MMR 2012, 371; LG Bonn, Urteil vom 05.06.2012 - 18 O 314/11, Juris; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 22.09.2011 - 1 T 229/11, Juris; LG Coburg MMR 2005, 330; AG Hamm, Urteil vom 14.09.2011 - 17 C 157/11, Juris; OLG Hamm, Urteil vom 04.11.2013 - 2 U 94/13, Juris).
  • OLG Celle, 09.07.2014 - 4 U 24/14

    Rechtsfolgen des Handelns unter Nutzung eines fremden Accounts bei der

    In der Instanzrechtsprechung wird demgemäß auch einhellig ausgeführt, dass ein "berechtigter Grund" i. S. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay bei einem Mangel an dem zu versteigernden Gegenstand nach Beginn der Auktion nur dann vorliegt, wenn der Anbieter den Mangel, also insbesondere eine nachträgliche Beschädigung, nicht zu vertreten hat (vgl. z. B. LG Bochum, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 9 S 166/12, juris Rn. 45; LG Bonn, Urteil vom 5. Juli 2012 - 18 O 314/11, juris Rn. 53).
  • LG Bochum, 18.12.2012 - 9 S 166/12

    Anspruch eines Ersteigerers einer Internetauktion (hier: ebay) auf Übereignung

    (BGH, Urteil vom 8.6.2011, Az. VIII ZR 305/10, MMR 2011, 653; LG Bonn, Urteil vom 5.6.2012, Az. 18 O 314/11).

    (BGH, Urteil vom 8.6.2011, Az. VIII ZR 305/10, MMR 2011, 653; LG Bonn, Urteil vom 5.6.2012, Az. 18 O 314/11; AG Menden, Urteil vom 24.8.2011, Az. 4 C 390/10; AG Nürtingen, Urteil vom 16.1.2012, Az. 11 C 1881/11, MMR 2012, 230).

    (vgl. auch LG Bonn, Urteil vom 5.6.2012, Az. 18 O 314/11 unter Verweis auf AG Nürtingen, Urteil vom 16.1.2012, Az. 11 C 1881/11, MMR 2012, 230).

  • AG Eschweiler, 01.10.2013 - 26 C 111/13

    EBay-Kaufvertrag, vorzeitige Beendigung einer Auktion, nachträgliche Kenntnis

    Die Beendigungsgründe für den vorzeitigen Abbruch einer Auktion über eBay sind auch auf Umstände auszuweiten, die bereits bei Einstellung des Angebots vorlagen, wenn der Verkäufer von diesen erst nachträglich Kenntnis erlnagte und sie vorher auch nicht kennen musste (Anschluss an LG Bonn, Urt. v. 05.06.2012, 18 O 314/11, Rn 34, Rn 48 f).

    Überwiegend wird, soweit ersichtlich, darüber hinausgehend vertreten, dass wegen des regelmäßig erheblichen zeitlichen Auseinanderfallens von Angebot und Annahme unter Auslegung der Hinweise von eBay zum vorzeitigen Auktionsabbruch auch für jeden nachträglich eintretenden Mangel, den der Anbieter nicht zu vertreten hat, ein Recht zur vorzeitigen Beendigung der Auktion besteht, jedenfalls soweit der Mangel von einer gewissen Erheblichkeit ist (LG Bonn, Urt. v. 05.06.2012, 18 O 314/11, Rn 48; AG Nürtingen, Urt. v. 16.01.2012, 11 C 1881/11, Rn 24 = MMR 2012, 230; LG Bochum, Urt. v. 18.12.2012, Rn 43, 53 = MMR 2013, 443 f. - alle z. n. juris).

    Umstritten ist, ob auch Umstände, die bereits bei Einstellung des Angebots vorlagen, die der Verkäufer aber erst später entdeckte und zuvor nicht kannte und auch nicht kennen musste, von dem Widerrufsvorbehalt umfasst sind oder nicht (für eine Ausweitung der Beendigungsgründe etwa LG Bonn, Urt. v. 05.06.2012, 18 O 314/11, Rn 34, Rn 48 f. - z. n. juris).

    Dabei legt ein Vergleich mit dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht nahe, dass die Konstruktion eines Widerrufsrechts für von Anfang an bestehende Leistungshindernisse, die erst nachträglich bekannt werden, ohne dass dies vom Verkäufer zu vertreten ist, vorzugswürdig ist, weil ein solcherart handelnder Verkäufer auch für den Fall, dass die Mängel erst nach Vertragsschluss erkannt worden wären, auch nicht gemäß § 311 a Abs. 2 BGB haften müsste (so jedenfalls Hofmann, Anm. vom 17.08.2012 zu LG Bonn, Urt. v. 05.06.2012, 18 O 314/11, in: JurisPR-ITR 16/2012, Anm. 2 mwN - z. n. juris).

  • LG Heidelberg, 12.12.2014 - 3 S 27/14

    Wirksamkeit des Abbruchs einer e-Bay Internetauktion durch den Anbieter:

    Vielmehr sind die Hinweise von eBay (Anl. B3, As. I 59), in denen als Gründe zur Angebotsbeendigung aufgeführt sind, dass der Artikel "ohne Ihr Verschulden verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar" ist oder der Verkäufer "beim Eingeben des Angebots, des Startpreises oder des Mindestpreises einen Fehler gemacht" hat, heranzuziehen (BGH aaO Tz. 23; LG Bochum, Urteil vom 18.12.2012 - I-9 S 166/12, 9 S 166/12 - LG Bonn, Urteil vom 05.06.2012, Az. 18 O 314/11; AG Menden, Urteil vom 24.08.2011, Az. 4 C 390/10; AG Nürtingen, Urteil vom 16.01.2012, Az. 11 C 1881/11, jeweils zitiert nach juris).

    Wohl aber bekämpft er die weiter gehende Auffassung des Amtsgerichts, wonach es für die Berechtigung zur Angebotsrücknahme ausreiche, wenn der Verkäufer einen bereits bei Angebotseinstellung vorhandenen Mangel erst nachträglich feststellt (vgl. für eine allerdings ältere abweichende Fassung LG Bonn, Urteil vom 05.06.2012 - 18 O 314/11 -, mit Verweis auf AG Nürtingen, Urteil v. 16.01.2012 - 11 C 1881/11; LG Bochum, Urteil vom 18.12.2012 - I-9 S 166/12, 9 S 166/12 - sowie zuletzt auch BGH, Beschluss vom 22.10.2013 - VIII ZR 29/13 - jeweils zitiert nach juris).

  • AG Offenbach, 17.12.2013 - 38 C 329/13

    Abbruch einer Ebay-Auktion wegen des Verdachts einer Beschädigung

    In der Rechtsprechung ist bisher entschieden worden, dass ein Auktionsabbruch dann erlaubt ist, wenn der zu verkaufende Gegenstand gestohlen wird (BGH NJW 2011, 2643), wenn ein Mangel nach Beginn der Auktion auftritt, der von dem Verkäufer nicht zu vertreten ist (LG Bochum MMR 2013, 443, 444; plötzlicher Ausfall der Zentralverriegelung eines PKW) oder wenn ein Mangel unverschuldet erst nach Beginn der Auktion entdeckt wird (LG Bonn BeckRS 2012, 14820; kostenpflichtig unter beck-online.de abrufbar; es ging um "Orangenhaut" an einem PKW, die für einen Laien kaum zu sehen war).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2014 - 22 U 127/13

    EBay-Auktion - vorzeitige Beendigung - Irrtumsanfechtung zwecks Vermeidung der

    Danach ist der Anbieter auch dann zur Rücknahme berechtigt, wenn der Artikel ohne sein Verschulden verloren gegangen, beschädigt worden oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar ist (vgl. zum vorzeitigen Abbruch von Internetauktionen: LG Aurich, Urteil vom 03.02.2014, 2 O 565/13, www.juris.de; AG Offenbach, Urteil vom 17.12.2013, 38 C 329/13, www.juris.de; OLG Hamm, Urteil vom 04.11.2013, I-2 U 94/13, BB 2013, 3074; AG Eschweiler, Urteil vom 01.10.2013, 26 C 111/13, www.juris.de; LG Bochum, Urteil vom 18.12.2012, 9 S 166/12, MMR 2013, 443 mit Anm. Seidel/Bernecker, jurisPR-ITR 2/2014, Anm. 5; AG Nürtingen, Urt. v. 16.1.2012, 11 C 1881/11, www.juris.de; LG Bonn, Urteil vom 05.06.2012, 18 O 314/11, www.juris.de mit Anm. Hofmann jurisPR-ITR 16/2012, Anm. 2; AG Laufen, Urteil vom 28.02.2012, 2 C 918/11, www.juris.de mit Anm. Seidl, jurisPR-IT 1/2014, Anm. 2; AG Nürtingen, Urt. v. 16.1.2012 - 11 C 1881/11).
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