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   EuGH, 28.06.1984 - 180/83   

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EuGH, 28.06.1984 - 180/83 (https://dejure.org/1984,631)
EuGH, Entscheidung vom 28.06.1984 - 180/83 (https://dejure.org/1984,631)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 1984 - 180/83 (https://dejure.org/1984,631)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Moser / Land Baden-Württemberg

    1 . VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES - ERHEBLICHKEIT DER AUFGEWORFENEN FRAGEN - NOTWENDIGKEIT EINER VORABENTSCHEIDUNG - BEURTEILUNG DURCH DAS INNERSTAATLICHE GERICHT

  • EU-Kommission

    Moser / Land Baden-Württemberg

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits wegen der Verweigerung der Zulassung eines Absolventen der Ersten Staatsprüfung zum Vorbereitungsdienst für den Zugang zum Beruf des Grund- und Hauptschullehrers wegen seiner Zugehörigkeit zur Deutschen Kommunistischen Partei; ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 48
    1. VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES - ERHEBLICHKEIT DER AUFGEWORFENEN FRAGEN - NOTWENDIGKEIT EINER VORABENTSCHEIDUNG - BEURTEILUNG DURCH DAS INNERSTAATLICHE GERICHT

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Politische Treuepflicht (Vorbereitungsdienst) - Nichtzulassung zum Lehrer-Vorbereitungsdienst wegen Zugehörigkeit zur DKP

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 540
  • DVBl 1984, 1214
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.02.1980 - 53/79

    Damiani

    Auszug aus EuGH, 28.06.1984 - 180/83
    6 Wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung, insbesondere in dem Urteil vom 14. Februar 1980 (ONPTS/Damiani, Rechtssache 53/79, Slg. 1980, 273) entschieden hat, ist es im Rahmen der in Artikel 177 des Vertrages vorgesehenen Zuständigkeitsverteilung zwischen den innerstaatlichen Gerichten und dem Gerichtshof Aufgabe des innerstaatlichen Gerichts, das allein über eine unmittelbare Kenntnis des Sachverhalts und des Parteivorbringens verfügt und dem die Verantwortung für die zu erlassende Entscheidung obliegt, in voller Sachkenntnis die Erheblichkeit der in dem vor ihm anhängigen Rechtsstreit aufgeworfenen Rechtsfragen und die Notwendigkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß seines Urteils zu beurteilen.
  • EuGH, 16.12.1981 - 244/80

    Foglia / Novello

    Auszug aus EuGH, 28.06.1984 - 180/83
    Die deutsche Regierung weist jedoch darauf hin, daß der Gerichtshof in dem Urteil vom 16. Dezember 1981 (Foglia/Novello, Rechtssache 244/80, Slg. 1981, 3045) entschieden hat, daß er nicht für die Beantwortung von Auslegungsfragen zuständig ist, die ihm von einem nationalen Gericht im Rahmen konstruierter Verfahren vorgelegt werden, mit deren Hilfe die Parteien den Gerichtshof zur Stellungnahme zu gemeinschaftsrechtlichen Fragen veranlassen wollen, deren Beantwortung für die Entscheidung eines Rechtsstreits nicht objektiv erforderlich ist.
  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

    Auszug aus EuGH, 28.06.1984 - 180/83
    und: "Dies ist sicherlich bei Arbeitnehmern der Fall, die niemals das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft ausgeübt haben" (Urteil vom 27.10.1982, Rechtssachen 35 und 36/82, Morson, Slg. 1982, 3723).
  • FG Berlin, 09.11.1976 - V 175/76
    Auszug aus EuGH, 28.06.1984 - 180/83
    1 4 Insoweit ist daran zu erinnern, daß diese Bestimmung, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 28.3.1979 (Saunders, Rechtssache 175/76, Slg. 1979, 1128) entschieden hat, in Anwendung des in Artikel 7 enthaltenen allgemeinen Grundsatzes darauf abzielt, aus den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten diejenigen Bestimmungen zu entfernen, die in bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, strenger behandeln oder sie gegenüber eigenen Staatsangehörigen, die sich in derselben Lage befinden, rechtlich oder tatsächlich benachteiligen.
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    89 Zwar ergibt sich aus einer ständigen Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteile vom 28. März 1979 in der Rechtssache 175/78, Saunders, Slg. 1979, 1129, Randnr. 11, vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 180/83, Moser, Slg. 1984, 2539, Randnr. 15, vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-332/90, Steen, Slg. 1992, I-341, Randnr. 9, und Urteil Kraus, a. a. O., Randnr. 15), daß die Bestimmungen des Vertrages über die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer und insbesondere Artikel 48 nicht auf Sachverhalte angewandt werden können, die einen Mitgliedstaat rein intern betreffen, d. h. die keinen Anknüpfungspunkt zu irgendeinem der im Gemeinschaftsrecht geregelten Sachverhalte aufweisen.
  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 843/15

    Stufenzuordnung und Arbeitnehmerfreizügigkeit

    Die rein hypothetische Aussicht, das Recht auf Freizügigkeit auszuüben, stellt keinen Bezug zum Unionsrecht her, der eng genug wäre, um die Unionsbestimmungen anzuwenden (vgl. EuGH 8. November 2012 - C-40/11 - [Iida] Rn. 77; 29. Mai 1997 - C-299/95 - [Kremzow] Rn. 16, Slg. 1997, I-2629; 28. Juni 1984 - 180/83 - [Moser] Rn. 18, Slg. 1984, 2539) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-566/15

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist das deutsche

    39 Insoweit weise ich darauf hin, dass die Ausführungen des Gerichtshofs in dem von TUI angeführten Urteil vom 28. Juni 1984, Moser (180/83, EU:C:1984:233), unter den Umständen des vorliegenden Falls nicht anwendbar sind, da sie eine andere Fallgestaltung als die dem Gerichtshof im Rahmen der vorliegenden Rechtssache zur Beurteilung unterbreitete betrifft.
  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 244/16

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim

    Die rein hypothetische Aussicht, das Recht auf Freizügigkeit auszuüben, stellt keinen Bezug zum Unionsrecht her, der eng genug wäre, um die Unionsbestimmungen anzuwenden (vgl. EuGH 8. November 2012 - C-40/11 - [Iida] Rn. 77; 29. Mai 1997 - C-299/95 - [Kremzow] Rn. 16, Slg. 1997, I-2629; 28. Juni 1984 - 180/83 - [Moser] Rn. 18, Slg. 1984, 2539) .
  • EuGH, 04.10.1991 - C-159/90

    Society for the Protection of Unborn Children Ireland / Grogan u.a.

    Sie sind deshalb, auch wenn sie bei der Beantwortung dieser Fragen in Betracht gezogen werden können, für die Beurteilung der Frage, ob der Gerichtshof für die Entscheidung über das Vorabentscheidungsersuchen zuständig ist, unerheblich (vgl. Urteil vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 180/83, Moser, Slg. 1984, 2539).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-332/90

    Steen / Deutsche Bundespost

    Die Kommission verweist sodann auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach Artikel 48 Absatz 2 EWG-Vertrag darauf abziele, aus den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten diejenigen Bestimmungen zu entfernen, die in bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats seien, strenger behandelten oder sie gegenüber eigenen Staatsangehörigen, die sich in derselben Lage befänden, rechtlich oder tatsächlich benachteiligten (Urteile vom 28. März 1979 in der Rechtssache 175/78, Saunders, Slg. 1979, 1129; vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 180/83, Moser, Slg. 1984, 2539).
  • EuGH, 29.05.1997 - C-299/95

    Kremzow / Republik Österreich

    Zwar ist jeder Freiheitsentzug geeignet, die Ausübung des Rechts des Betroffenen auf Freizuegigkeit zu behindern, doch ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß die rein hypothetische Aussicht auf die Ausübung dieses Rechts keinen Bezug zum Gemeinschaftsrecht herstellt, der eng genug wäre, um die Anwendung der Gemeinschaftsbestimmungen zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 180/83, Moser, Slg. 1984, 2539, Randnr. 18).
  • EuGH, 18.10.1990 - 297/88

    Dzodzi / Belgischer Staat

    Folglich sind sie, wenn sie auch möglicherweise für die Beantwortung dieser Fragen von Bedeutung sind, unerheblich, soweit es sich darum handelt, die Zuständigkeit des Gerichtshofes für die Entscheidung über das Vorabentscheidungsersuchen zu beurteilen ( Urteil vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 180/83, Hans Moser, Slg. 1984, 2539, Randnr. 10 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-281/98

    Angonese

    Das Urteil Moser betraf einen deutschen Staatsangehörigen, der immer in Deutschland gelebt und gewohnt hatte(32), der aber, um einen Bezug zu den von ihm geltend gemachten Gemeinschaftsbestimmungen darzutun, behauptete, daß ihn die deutschen Rechtsvorschriften, die ihm - weil er nicht die Gewähr dafür biete, für die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland einzutreten (er gehörte angeblich der Deutschen Kommunistischen Partei an) - den Zugang zum Lehrerberuf in diesem Land verweigerten, auch daran hinderten, sich um Lehrerstellen an Schulen in den anderen Mitgliedstaaten zu bewerben(33).

    Obwohl die Studien des Klägers in Wien nicht hypothetisch in dem Sinne waren, in dem der Begriff in den Urteilen Moser und Kremzow verwendet worden ist, ergibt sich aus den vom vorlegenden Gericht festgestellten Tatsachen keine Verbindung zwischen diesen Studien und der von ihm in Bozen angestrebten Beschäftigung oder der Bedingung für den Zugang zu dieser Beschäftigung.

    7: - Urteil vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 180/83 (Moser, Slg. 1984, 2539).

  • BVerwG, 30.04.1992 - 2 C 6.90

    Freizügigkeit - Referendarbezüge - Ausländer

    Die Bestimmungen des EWGV über die Freizügigkeit, insbesondere Art. 48, sind demnach nicht auf Sachverhalte anwendbar, die einen Mitgliedsstaat rein intern betreffen, wie etwa auf den Fall des Angehörigen eines Mitgliedsstaates, der niemals in einem (anderen) Mitgliedsstaat gewohnt oder gearbeitet hat; ein solcher Staatsangehöriger kann sich nicht auf Art. 48 berufen, um sich der Anwendung der Rechtsvorschriften seines eigenen Landes zu widersetzen (EuGH, Urteile vom 28. Juni 1984 - Rechtssache 180/83 - (EuGRZ 1984, 318) und vom 28. Januar 1992 - Rechtssache C-332/90 - (NVwZ 1992, 358)).

    Da Art. 68 EWGV selbst nicht auf Sachverhalte anwendbar ist, die einen Mitgliedsstaat rein intern betreffen, wie den Fall des Ehegatten eines EG-Angehörigen, der niemals in einem anderen Mitgliedsstaat gewohnt oder gearbeitet hat (EuGH, Urteile vom 28. Juni 1984 - (a.a.O.) und vom 28. Januar 1992 (a.a.O.)), kann auch die zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft erlassene VO Nr. 1612/68 nur Sachverhalte erfassen, die dem sachlichen Geltungsbereich des Art. 48 EWGV unterfallen.

  • BSG, 15.10.1998 - B 14 EG 7/97 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 auf

  • BSG, 15.10.1998 - B 14 KG 19/97 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 -

  • BSG, 15.10.1998 - B 14 KG 12/97 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 -

  • BSG, 15.10.1998 - B 14 KG 13/97 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 -

  • BSG, 15.10.1998 - B 14 KG 16/97 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2004 - C-36/02

    GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE VERBOT DES BETRIEBS

  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 8/96

    Anspruch auf Kindergeld für Staatenlose

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2000 - C-192/99

    Kaur

  • VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.661

    Höhe des Altersgeldes mit Unionsrecht vereinbar

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-60/00

    NACH ANSICHT DER GENERALANWÄLTIN HAT EIN DRITTSTAATSANGEHÖRIGER EHEGATTE EINES

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports - Berufung vor einem nationalen Gericht auf eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-148/02

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS STELLT DIE WEIGERUNG, EIN KIND MIT DOPPELTER

  • BGH, 18.10.1999 - AnwZ (B) 99/98

    Versagung der Anwaltszulassung für einen Beamten

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-465/00

    Österreichischer Rundfunk u.a.

  • VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.397

    § 7 Abs. 1 S. 1 AltGG ist mit der Art. 3 GG und Art. 45 AEUV vereinbar

  • BVerwG, 17.12.1992 - 10 C 6.91

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Ausländer - Trennungsentschädigung

  • EuGH, 25.05.1998 - C-361/97

    Nour

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1994 - C-379/92

    Strafverfahren gegen Matteo Peralta.

  • VG Stade, 25.08.2021 - 1 A 1451/17

    Ausländerjagdschein; Europarecht; Fortsetzungsfeststellungsklage;

  • VG Augsburg, 12.10.2017 - Au 2 K 17.820

    Vereinbarkeit des Altersgeldes für ausgeschiedene Berufssoldaten mit der

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-370/90

    The Queen gegen Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1992 - C-78/91

    Rose Hughes gegen Chief Adjudication Officer, Belfast. - Soziale Sicherheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.1992 - C-243/91

    Belgischer Staat gegen Noushin Taghavi. - Soziale Sicherheit - Leistungen für

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1995 - C-472/93

    Luigi Spano und andere gegen Fiat Geotech SpA und Fiat Hitachi Excavators SpA.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1987 - 137/85

    Maizena GmbH und andere gegen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1990 - 12 A 2363/87

    Ausländer; Juristischer Vorbereitungsdienst; Öffentlich-rechtliches

  • EuGH, 23.01.1986 - 298/84

    Iorio / Azienda autonoma delle ferrovie dello Stato

  • VG Mainz, 21.09.2007 - 4 K 41/07

    Zur Duldungspflicht des Eigentümers, die Überprüfung einer Gasheizung mit

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.11.1991 - C-332/90

    Volker Steen gegen Deutsche Bundespost. - Auf einen Mitgliedstaat beschränkter,

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1987 - 338/85

    Fratelli Pardini SpA gegen Ministero del commercio con l'estero und Banca toscana

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1986 - 98/85

    Michele Bertini und Giuseppe Bisignani und andere gegen Region Lazio und Unità

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1992 - C-206/91

    Ettien Koua Poirrez gegen Caisse d'allocations familiales de la

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1992 - C-153/91

    Camille Petit gegen Office national des pensions. - Freizügigkeit der

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1985 - 298/84

    Paolo Iorio gegen Azienda autonoma delle ferrovie dello Stato. - Freizügigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1986 - 59/85

    Niederländischer Staat gegen Ann Florence Reed. - Aufenthaltsrecht des ledigen

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1991 - C-355/89

    Department of Health and Social Security gegen Christopher Stewart Barr und

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1987 - 147/87

    Saada Zaoui gegen Caisse régionale d'assurance maladie de l'Ile-de-France

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   OLG Köln, 09.05.1984 - U 180/83   

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeugenvernehmung; Nichterscheinen; Beweisantrag; Verspätung

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   Generalanwalt beim EuGH, 10.04.1984 - 180/83   

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  • EU-Kommission PDF

    Hans Moser gegen Land Baden-Württemberg.

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Begriff des Arbeitnehmers

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