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   EuGH, 08.12.1981 - 181/80   

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EuGH, 08.12.1981 - 181/80 (https://dejure.org/1981,1420)
EuGH, Entscheidung vom 08.12.1981 - 181/80 (https://dejure.org/1981,1420)
EuGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1981 - 181/80 (https://dejure.org/1981,1420)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Arbelaiz-Emazabel

    1 . VÖLKERRECHTLICHE VERTRAEGE - VERTRAEGE DER MITGLIEDSTAATEN - LONDONER FISCHEREIÜBEREINKOMMEN VON 1964 - BEFUGNIS DER GEMEINSCHAFT , MASSNAHMEN ZUR ERHALTUNG DER MEERESSCHÄTZE ZU TREFFEN - WIRKSAMKEIT IM VERHÄLTNIS ZU DEN ANDEREN VERTRAGSPARTEIEN DES ÜBEREINKOMMENS

  • EU-Kommission

    Arbelaiz-Emazabel

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Verordnungen der Gemeinschaft; Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen; Fischen ohne Fanglizenz

  • Judicialis

    Beitrittsakte Art. 106; ; Einführung von Sonderregelungen in Fischereiangelegenheiten Art. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VÖLKERRECHTLICHE VERTRAEGE - VERTRAEGE DER MITGLIEDSTAATEN - LONDONER FISCHEREIÜBEREINKOMMEN VON 1964 - BEFUGNIS DER GEMEINSCHAFT , MASSNAHMEN ZUR ERHALTUNG DER MEERESSCHÄTZE ZU TREFFEN - WIRKSAMKEIT IM VERHÄLTNIS ZU DEN ANDEREN VERTRAGSPARTEIEN DES ÜBEREINKOMMENS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.10.1980 - 812/79

    Attorney General / Burgoa

    Auszug aus EuGH, 08.12.1981 - 181/80
    Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79 (Strafverfahren gegen Burgoa, Slg. 1981, 2787) seien die Gemeinschaftsorgane verpflichtet, den betroffenen Mitgliedstaat bei der Erfüllung älterer Pflichten nicht zu behindern.

    Wie sich bereits aus den Schlußanträgen von Generalanwalt Capotorti in der Rechtssache 812/79 (Strafverfahren gegen Burgoa, Urteil vom 14. Oktober 1980, Slg. 1981, 2787) ergebe, binde das Londoner Übereinkommen und infolgedessen auch das zu seiner Durchführung geschlossene französisch-spanische Abkommen die Gemeinschaft nicht.

    Es sei im übrigen unerheblich, daß sich der Sachverhalt in der vorliegenden Sache im Gegensatz zur Rechtssache 812/79 in der Zone zwischen 6 und 12 Meilen zugetragen habe und daß das Londoner Übereinkommen für Frankreich ein nach Inkrafttreten des EWG-Vertrags abgeschlossener Vertrag sei.

    Die französische Regierung vertritt überdies die Ansicht, die vom Gerichtshof in der Rechtssache 812/79 angestellten Überlegungen träfen auch auf die vorliegende Rechtssache zu.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vertritt die Ansicht, die Lösung, für die sich der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79 (Strafverfahren gegen Burgoa) entschieden habe, gelte allgemein für die Gültigkeit der fraglichen.

  • EuGH, 14.07.1976 - 3/76

    Cornelis Kramer u.a.

    Auszug aus EuGH, 08.12.1981 - 181/80
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofes hätten die Mitgliedstaaten sich rechtswirksam völkerrechtlich verpflichten können, sofern die eingegangenen Verpflichtungen Übergangscharakter gehabt hätten (vgl. das Urteil vom 14. Juli 1976 in den verbundenen Rechtssachen 3, 4 und 6/76, Kramer, Slg. 1976, 1279, 1312).

    Wie der Gerichtshof bereits in seiner früheren Rechtsprechung insbesondere in seinem Urteil vom 14. Juli 1976 in den verbundenen Rechtssachen 3, 4 und 6/76 (Kramer, Slg. 1976, 1279) festgestellt hat, folgt aus der Gesamtheit der fischereirechtlichen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts, daß die Gemeinschaft im Innenverhältnis befugt ist, alle Maßnahmen zur Erhaltung der lebenden Schätze des Meeres einschließlich der Festsetzung von Fangquoten zu treffen und daher auch völkerrechtliche Verpflichtungen zur Erhaltung der Meeresschätze einzugehen.

  • EuGH, 27.11.1973 - 130/73

    Vandeweghe u.a. / Berufsgenossenschaft für die chemische Industrie

    Auszug aus EuGH, 08.12.1981 - 181/80
    Schließlich fügt er hinzu, soweit die genannten Verordnungen für gültig erachtet würden, sei der Gerichtshof nicht für die Entscheidung über die Frage zuständig, ob sie spanischen Staatsangehörigen entgegengehalten werden könnten, da der Gerichtshof sonst völkerrechtliche Bestimmungen auslegen müßte, die für die Mitgliedstaaten Bindungen außerhalb des gemeinschaftsrechtlichen Bereichs schüfen (vgl. Urteil vom 27. November 1973 in der Rechtssache 130/73, Vandeweghe, Slg. 1973, 1329).

    Jedoch sei der Gerichtshof nach Artikel 177 EWG-Vertrag nicht befugt, über die Auslegung völkerrechtlicher Bestimmungen zu entscheiden, die für die Mitgliedstaaten Bindungen außerhalb des gemeinschaftlichen Bereichs schüfen (vgl. Rechtssache 130/73, Vandeweghe, a.a.O.).

  • EuGH, 12.12.1972 - 21/72

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en Fruit

    Auszug aus EuGH, 08.12.1981 - 181/80
    Nach Artikel 177 EWG-Vertrag sei der Gerichtshof zwar zur Auslegung völkerrechtlicher Bestimmungen befugt, sofern diese Bestimmungen zum einen die Gemeinschaft als solche bänden und zum anderen so beschaffen seien, daß sie für die einzelnen ein Recht begründeten, sich vor Gericht auf sie zu berufen (vgl. die verbundenen Rechtssachen 21-24/72, International Fruit Company, Slg. 1972, 1219).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2005 - C-91/03

    Spanien / Rat

    Tatsache ist nämlich, wie sich aus dem Urteil Arbelaiz-Emazabel (12) ergibt, dass die spanische Regierung während der Verhandlungen, die zu dem Fischereiabkommen EWG/Spanien von 1980 führten, ursprünglich die Aufrechterhaltung der Rechte verlangt hatte, die ihre Fischereifahrzeuge in der Zone von der sechsten bis zur zwölften Meile der französischen Atlantikgewässer aufgrund früherer internationaler Übereinkünfte, insbesondere aufgrund des Londoner Übereinkommens von 1964 (13) und des französisch-spanischen Fischereiabkommens von 1967 (14) , hatten.

    12 - Urteil vom 8. Dezember 1981 in der Rechtssache 181/80 (Arbelaiz-Emazabel, Slg. 1981, 2961).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1994 - C-324/93

    The Queen gegen Secretary of State for Home Department, ex parte Evans Medical

    (40) ° Ein Beispiel für eine solche Konstellation bietet hingegen der dem Urteil vom 8. Dezember 1981 in der Rechtssache 181/80 (Arbelaiz-Emazabel, Slg. 1981, 2961, Randnr. 11) zugrunde liegende Sachverhalt.
  • EuGH, 28.10.1982 - 138/81

    Affaires maritimes du littoral du Sud-Ouest u.a. / Marticorena-Otazo u.a.

    8 Der Gerichtshof hat bereits in seinem Urteil vom 8. Dezember 1981 (Rechtssache 181/80, Arbelaiz-Emazabel, Slg. S. 2961) entschieden, daß sich die von der Gemeinschaft getroffene Übergangsregelung in den Rahmen der Beziehungen einfügt, die die Gemeinschaft und Spanien mit dem Ziel aufgenommen haben, die mit den Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände und mit der Ausdehnung der ausschließlichen Fischereizonen verbundenen Probleme zu lösen und sicherzustellen, daß die Fischer der jeweils anderen Partei zu den solchen Maßnahmen unterliegenden Gewässern Zugang haben.
  • EuGH, 28.10.1982 - 50/82

    Affaires maritimes à Bayonne u.a. / Dorca Marine u.a.

    schriftlichen Erklärungen Die Angeklagten im Ausgangsverfahren tragen zunächst vor, die Vorlageurteile des Gerichts von Bayonne seien vor den Urteilen des Gerichtshofes vom 8. Dezember 1981 (Rechtssachen 181/80, Arbelaiz Emazabel, sowie 180 und 266/80, Crujeiras Tome und Yurrita, Slg. S. 2961 und 2997) ergangen, in denen der Gerichtshof entschieden habe, daß die neuen Beziehungen, die in den die spanischen Fischer betreffenden Gemeinschaftsverordnungen geregelt seien, an die Stelle der älteren völkerrechtlichen Vereinbarungen getreten seien und daß die rechtliche Prüfung nichts ergeben habe, was der Gültigkeit dieser Verordnungen entgegenstehen könnte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1982 - 13/82

    José Arantzamendi-Osa und andere gegen Procureur de la République und Procureur

    Die zu dieser Problematik bereits ergangenen und hier zu berücksichtigenden Entscheidungen des Gerichtshofes sind die Urteile vom 8. Dezember 1981 in der Rechtssache 181/80 sowie in den verbundenen Rechtssachen 180 und 266/80 (Arbelaiz-Emazabel bzw. Crujeiras Tome und Yurrita, Slg. 1981, 2961 und 2997).
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 03.06.1982 - V 181/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,21774
FG Hamburg, 03.06.1982 - V 181/80 (https://dejure.org/1982,21774)
FG Hamburg, Entscheidung vom 03.06.1982 - V 181/80 (https://dejure.org/1982,21774)
FG Hamburg, Entscheidung vom 03. Juni 1982 - V 181/80 (https://dejure.org/1982,21774)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   RG, 13.03.1880 - 181/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1880,675
RG, 13.03.1880 - 181/80 (https://dejure.org/1880,675)
RG, Entscheidung vom 13.03.1880 - 181/80 (https://dejure.org/1880,675)
RG, Entscheidung vom 13. März 1880 - 181/80 (https://dejure.org/1880,675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann eine Täuschung schon darin gefunden werden, daß jemand zu den unwahren Angaben eines anderen schweigt? 2. Bildet Cession einer unsicheren Hypothek an Zahlungsstatt eine Vermögensbeschädigung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 1, 309
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