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   EuGH, 10.12.1987 - 181/86   

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EuGH, 10.12.1987 - 181/86 (https://dejure.org/1987,2387)
EuGH, Entscheidung vom 10.12.1987 - 181/86 (https://dejure.org/1987,2387)
EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1987 - 181/86 (https://dejure.org/1987,2387)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • EU-Kommission PDF

    Del Plato / Kommission

    BEAMTENSTATUT, ARTIKEL*91
    1 . BEAMTE - KLAGE - EINREDE DER RECHTSWIDRIGKEIT - MASSNAHMEN, DEREN RECHTSWIDRIGKEIT GELTEND GEMACHT WERDEN KANN - BESTIMMUNGEN ÜBER DAS VERFAHREN FÜR DEN ÜBERGANG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN BEAMTEN VON DER LAUFBAHNGRUPPE B IN DIE LAUFBAHNGRUPPE A

  • EU-Kommission

    Del Plato / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Übergang eines Beamten in die nächsthöhere Besoldungsgruppe seiner Laufbahngruppe; Ermessensspielraum der Kommission einem ad-hoc-Ausschuss die Befugnis einzuräumen, eine endgültige Eignungsliste zur Beförderung eines Beamten aufzustellen ; Unterschiede zwischen einem ...

  • Wolters Kluwer

    Übergang eines Beamten in die nächsthöhere Besoldungsgruppe seiner Laufbahngruppe; Ermessensspielraum der Kommission einem ad-hoc-Ausschuss die Befugnis einzuräumen, eine endgültige Eignungsliste zur Beförderung eines Beamten aufzustellen ; Unterschiede zwischen einem ...

  • Wolters Kluwer

    Übergang eines Beamten in die nächsthöhere Besoldungsgruppe seiner Laufbahngruppe; Ermessensspielraum der Kommission einem ad-hoc-Ausschuss die Befugnis einzuräumen, eine endgültige Eignungsliste zur Beförderung eines Beamten aufzustellen ; Unterschiede zwischen einem ...

  • Wolters Kluwer

    Übergang eines Beamten in die nächsthöhere Besoldungsgruppe seiner Laufbahngruppe; Ermessensspielraum der Kommission einem ad-hoc-Ausschuss die Befugnis einzuräumen, eine endgültige Eignungsliste zur Beförderung eines Beamten aufzustellen ; Unterschiede zwischen einem ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - KLAGE - EINREDE DER RECHTSWIDRIGKEIT - MASSNAHMEN, DEREN RECHTSWIDRIGKEIT GELTEND GEMACHT WERDEN KANN - BESTIMMUNGEN ÜBER DAS VERFAHREN FÜR DEN ÜBERGANG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN BEAMTEN VON DER LAUFBAHNGRUPPE B IN DIE LAUFBAHNGRUPPE A

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beamte - Ablehnung der Beförderung von der Laufbahngruppe B nach Laufbahngruppe A.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • EuG, 06.04.2006 - T-309/03

    Camós Grau / Kommission - Untersuchung des Europäischen Amtes für

    Derartige Verstöße können nur im Wege einer Klage geltend gemacht werden, die sich gegen eine nachfolgende anfechtbare Handlung richtet, soweit die Verstöße deren Inhalt beeinflusst haben, nicht aber selbständig ohne eine solche Handlung (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1987 in den Rechtssachen 181/86 bis 184/86, Del Plato u. a./Kommission, Slg. 1987, 4991, Randnrn.
  • EuGH, 15.01.2002 - C-171/00

    Libéros / Kommission

    Solche Maßnahmen stellen somit Handlungen allgemeinen Charakters dar, deren Rechtswidrigkeit die betroffenen Beamten und Bediensteten zur Begründung einer Klage gegen auf ihrer Grundlage erlassene Einzelentscheidungen geltend machen (Urteil vom 10. Dezember 1987 in den Rechtssachen 181/86 bis 184/86, Del Plato u. a./Kommission, Slg. 1987, 4991, Randnr. 10).
  • EuGöD, 18.05.2009 - F-138/06

    Meister / HABM - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung -

    Zwar macht nach ständiger Rechtsprechung ein Verfahrensverstoß eine Maßnahme nur dann fehlerhaft, wenn nachgewiesen ist, dass die genannte Maßnahme ohne diesen Vorstoß einen anderen Inhalt hätte haben können (Urteile des Gerichtshofs vom 23. April 1986, Bernardi/Parlament, 150/84, Slg. 1986, 1375, Randnr. 28, und vom 10. Dezember 1987, Del Plato u. a./Kommission, 181/86 bis 184/86, Slg. 1987, 4991, Randnr. 36).
  • EuG, 05.12.1990 - T-82/89

    Antonio Marcato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    45 Ausserdem ist zu bemerken, daß der Gerichtshof, erst nachdem er die Begründetheit geprüft hatte, in seinem Urteil vom 10. Dezember 1987 in den verbundenen Rechtssachen 181/86 bis 184/86 (Del Plato u. a./Kommission, Slg. 1987, 4991) mehrere Klagen gegen die Entscheidungen abgewiesen hat, durch die ein Ad-hoc-Ausschuß die Aufnahme der Kläger in eine Liste von wissenschaftlichen oder technischen Beamten der Laufbahngruppe B, die zur Ausübung von Tätigkeiten der Laufbahngruppe A geeignet waren, abgelehnt hatte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2008 - C-415/07

    Lodato & C. - Staatliche Beschäftigungsbeihilfen - Leitlinien für

    14 - Urteile vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri A/S u. a./Kommission (C-189/02 P, C-202/28 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 211), vom 10. Dezember 1987, Del Plato u. a./Kommission (verbundene Rechtssachen 181/86 bis 184/86, Slg. 1987, 4991, Randnr. 10), vom 9. Oktober 1984, Adam u. a./Kommission (verbundene Rechtssachen 80/81 bis 83/81 und 182/82 bis 185/82, Slg. 1984, 3411, Randnr. 22), und vom 15. Januar 2002, Liberós/Kommission (C-171/00 P, Slg. 2002, I-451, Randnr. 35).
  • EuG, 08.11.1990 - T-56/89

    Brigitte Bataille u. a. gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verdoppelung des

    Daher können die Kläger diese Entscheidungen anfechten und die Rechtswidrigkeit der allgemeinen Dienstanweisungen geltend machen, auf denen sie beruhen ( siehe die Urteile des Gerichtshofes vom 18. März 1975 in den Rechtssachen 44/74, 46/74 und 49/74, Acton u. a./Kommission, Slg. 1975, 383, 394, und 10. Oktober 1987 in den Rechtssachen 181/86 bis 184/86, Del Plato u. a./Kommission, Slg. 1987, 4991, 5017 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.1989 - 126/87

    Sergio Del Plato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    1 - Urteil vom 10. Dezember 1987 in den verbundenen Rechtssachen 181, 182, 183 und 184/86, Sergio Del Plato und andere, Slg. 1987, 4991.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-58/94

    Königreich der Niederlande gegen Rat der Europäischen Union. - Nichtigkeitsklage

    ( 25 ) Vgl. z. B. die Urteile des Gerichtshofes vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 148/73 (Louwage, Slg. 1974, 81, Randnr. 12), und vom 10. Dezember 1987 in den verbundenen Rechtssachen 181/86 bis 184/86 (Del Plato, Slg. 1987, 4991, Randnr. 10); dieser Grundsatz ist vom Gericht in seinem Urteil vom 24. Januar 1991 in der Rechtssache T-63/89 (Latham, Slg. 1991, II-19, Randnr. 25) bestätigt worden.
  • EuG, 15.07.1994 - T-576/93
    Nach dieser Rechtsprechung stellt eine Richtlinie "eine Verhaltensnorm dar, die einen Hinweis auf die zu befolgende Verwaltungspraxis enthält; die Verwaltung kann hiervon nicht ohne Angabe von Gründen abweichen, da sie andernfalls den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen würde" (vgl. die Urteile des Gerichtshofes vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 148/73, Louwage/Kommission, Slg. 1974, 81, vom 21. April 1983 in der Rechtssache 222/81, Ragusa/Kommission, Slg. 1983, 1245, und vom 10. Dezember 1987 in den verbundenen Rechtssachen 181/86 bis 184/86, Del Plato u. a./Kommission, Slg. 1987, 4991).
  • EuG, 03.03.1993 - T-44/92

    Claudia Delloye und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    24 Das Gericht weist zweitens darauf hin, daß selbst unter der Annahme, daß die Betroffenen durch die angeblich unklare Formulierung der Bekanntgabe unverschuldet einem Irrtum erlegen sind, der Grundsatz gilt, daß ein Verfahrensverstoß die Aufhebung eines Rechtsakts nur dann nach sich zieht, wenn nachgewiesen ist, daß die Entscheidung ohne diesen Verstoß einen anderen Inhalt hätte haben können (vgl. z. B. Urteile des Gerichtshofes vom 23. April 1986 in der Rechtssache 150/84, Bernardi/Parlament, Slg. 1986, 1375, Randnr. 28, und vom 10. Dezember 1987 in der Rechtssache 181/86 bis 184/86, Del Plato/Kommission, Slg. 1987, 4991, Randnr. 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.10.1989 - 41/88

    Mathilde Becker und Josyane Starquit gegen Europäisches Parlament. - Beamter -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 181/86   

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https://dejure.org/1987,13772
Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 181/86 (https://dejure.org/1987,13772)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.10.1987 - 181/86 (https://dejure.org/1987,13772)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1987 - 181/86 (https://dejure.org/1987,13772)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Sergio Del Plato und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Ablehnung der Beförderung von der Laufbahngruppe B nach Laufbahngruppe A

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 10.06.1987 - 307/85

    Gavanas / ESC und Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 181/86
    Schließlich ist hervorzuheben, daß der Gerichtshof zeitlich nach dem Urteil Adams vom 11. März 1986 mit einer anderen Rechtssache, 307/85, Gavanas/Rat, Slg. 1987, 2435, befaßt worden ist, in der das beklagte Organ geltend gemacht hatte, der auf rechtliche Mängel des Auswahlverfahrens gestützte Antrag auf Aufhebung einer Ernennung sei unzulässig, da der Kläger die Einleitung des Verfahrens nicht fristgemäß angegriffen habe.

    In seinem Urteil vom 10. Juni 1987 in der vorgenannten Rechtssache Gavanas hat der Gerichtshof unter Randnummer 16 festgestellt, "da die Rechtswidrigkeit der Handlungen, die zu der beschwerenden Maßnahme geführt haben, insbesondere der Handlungen des Prüfungsausschusses, an- 8 - Schlußantrage des Gcncralanwalts C. O. Lenz vom 21. Januar 1987 in der Rechtssache 307/5, Gavanas/Rat, Slg. 1987, 2435, Randnrn.

  • EuGH, 15.03.1973 - 37/72

    Marcato / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 181/86
    U - Urteil vom 15. März 1973 in der Rechtssache 37/72, Marcato/Kommission, Slg. 1973, 361.12 - Urteil vom 13. April 1978 in der Rechtssache 101/77, Ganzini/Kommission, Slg. 1978, 915.

    41. Wie erinnerlich, hat der Gerichtshof mehrfach Rügen mangels rechtlichen Interesses für unzulässig erklärt, so insbesondere in seinen Urteilen vom 15. März 1973 in der Rechtssache 37/72 (Marcato/Kommission, Slg. 1973, 361) und vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74 (Deboeck/Kommission, Slg. 1975, 1123); siehe ferner die von Herrn Generalanwalt J. P. Warner in seinen Schlußanträgen in der letztgenannten Rechtssache (Slg. 1975, 1143) angeführten Urteile.

  • EuGH, 14.12.1965 - 11/65

    Morina / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 181/86
    27 und 28.9 - Urteil vom 14. Dezember 1965 in der Rechtssache 11/65, Morina/Parlament, Slg. 1965, 1259.10 -.

    - Urteil vom 14, Dezember 1965 in der Rechtssache 21/65, Morina/Parlament, Slg. 1965, 1279.

  • EuGH, 11.03.1986 - 294/84

    Adams / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 181/86
    Sie stützt sich in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Gerichtshofes vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84 (Adams u. a./Kommission, Slg. 1986, 977), dessen einschlägige Ausführungen im Abschnitt II A des Sitzungsberichts wiedergegeben sind.

    Die Kläger hätten sich in diesem Fall auf das gleiche Urteil des Gerichtshofes vom 11. März 1986 in der Rechtssache 294/84 (Hermanus Adams u. a./Kommission, Slg. 1986, 977) gestützt, auf das sie sich jetzt berufen, um die Tatsache zu beanstanden, daß ihnen die Antworten ihrer Vorgesetzten auf den Fragebogen nicht zur Stellungnahme vorgelegt wurden.

  • EuGH, 20.10.1977 - 5/76

    Jänsch / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 181/86
    In seinem Urteil vom 20. Oktober 1977 in der Rechtssache 5/76 (Jänsch/ Kommission, Slg. 1977, 1826, Randnrn. 16 bis 18) hat der Gerichtshof ausgeführt, die den Beamten von Euratom eingeräumte Möglichkeit, ohne Auswahlverfahren von einer Laufbahngruppe in die andere aufzurücken, gehöre zu den Vorteilen, die das Statut den Forschern habe einräumen wollen, um die Unsicherheit auszugleichen, die sich für sie aus der zeitlichen Begrenzung der Forschungsprogramme ergebe.

    33. Im übrigen hat der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 20. Oktober 1977 in der Rechtssache 5/76 (Jänsch/Kommission, Slg. 1977, 1817) eine Klage abgewiesen, die auf die Aufhebung einer früheren, größtenteils gleichlautenden Fassung der Verfahrensbestimmungen abzielte; er ist also stillschweigend von der Zulässigkeit der gegen diese Regelung gerichteten Klage ausgegangen.

  • EuGH, 01.12.1983 - 343/82

    Michael / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 181/86
    - Urteil vom 9. Oktober 1984 in den verbundenen Rechtssachen 80 bis 83/81 und 182 bis 185/82, R. Adam u. a./ Kommission, Slg. 1984, 3411, Randnr. 22; siehe auch meine Schlußanträge in der Rechtssache 15/85, Consorzio cooperative d'Abruzzo, Slg. 1987, 1005, 1014, sowie die dort zitierten Urteile vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 148/73, Louwage/Kommission, Slg. 1974, 81, Randnr. 12, vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 343/82, Michael/Kommission, Slg. 1983, 4023, Randnr. 14, und vom 13. Dezember 1984 in den verbundenen Rechtssachen 129 und 274/82, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 4127, Randnr. 20.

    - Siehe das Urteil vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 343/82, Michael/Kommission, Slg. 1983, 4023, Randnr. 16.

  • EuGH, 09.10.1984 - 80/81

    Adam u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 181/86
    richtshofes vom 9. Oktober 1984 in den verbundenen Rechtssachen 80 bis 83/81 und 182 bis 185/82, Adam/Kommission, Slg. 1984, 3411, Randnr. 29, sowie D. Rogalla, Fonction publique européenne, Verlag Fernand Nathan, Paris, Labor-Verlag, Brüssel, 1982, S. 137 f.) Das Statut sieht jedoch diese Art der Beförderung als eine besondere Form des Aufstiegs an und spricht von "Übergang".

    - Urteil vom 9. Oktober 1984 in den verbundenen Rechtssachen 80 bis 83/81 und 182 bis 185/82, R. Adam u. a./ Kommission, Slg. 1984, 3411, Randnr. 22; siehe auch meine Schlußanträge in der Rechtssache 15/85, Consorzio cooperative d'Abruzzo, Slg. 1987, 1005, 1014, sowie die dort zitierten Urteile vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 148/73, Louwage/Kommission, Slg. 1974, 81, Randnr. 12, vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 343/82, Michael/Kommission, Slg. 1983, 4023, Randnr. 14, und vom 13. Dezember 1984 in den verbundenen Rechtssachen 129 und 274/82, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 4127, Randnr. 20.

  • EuGH, 06.06.1985 - 146/84

    De Santis / Rechnungshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 181/86
    "es der Ausstellungsbehörde grundsätzlich nicht untersagt ist, in einem allgemeinen internen Beschluß Regeln für die Ausübung des ihr im Beamtenstatut eingeräumten Ermessens aufzustellen" (Urteil vom 6. Juni 1985 in der Rechtssache 146/84, De Santis/ Rechnungshof, Slg. 1985, 1723, 1734, Randnr. 11).
  • EuGH, 23.04.1986 - 150/84

    Bernardi / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 181/86
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes führt ein Verfahrensfehler aber nur dann zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung einer Entscheidung, wenn feststeht, daß die Entscheidung ohne diesen Fehler einen anderen Inhalt hätte haben können (Urteil vom 23. April 1986 in der Rechtssache 150/84, Bernardi/Europäisches Parlament, Slg. 1986, 1375, Randnr. 28; Urteil vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209 bis 215 und 218/78, Van Landewyck/Kommission, Slg. 1980, 3125, 3239).
  • EuGH, 03.02.1971 - 21/70

    Rittweger / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1987 - 181/86
    85. Der uns beschäftigende Sachverhalt gleicht auch nicht demjenigen, der den Gerichtshof in seinem Urteil vom 3. Februar 1971 in der Rechtssache 21/70 (Rittweger/ Kommission, Slg. 1971, 7, 17 und 18) zu der Feststellung veranlaßt hatte, daß ein von der Generaldirektion Personal den Mitgliedern der Kommission im Rahmen eines Ausleseverfahrens übersandtes Fernschreiben, das Beurteilungen der Bewerber enthielt, diesen jedoch nicht zur Kenntnis gebracht worden war, die Rechtmäßigkeit des Verfahrens beeinträchtigt habe.
  • EuGH, 25.11.1976 - 123/75

    Küster / Parlament

  • EuGH, 13.04.1978 - 101/77

    Ganzini / Kommission

  • EuGH, 14.12.1965 - 21/65

    Morina / Parlament

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

  • EuGH, 26.10.1978 - 122/77

    Agneessens / Kommission

  • EuGH, 16.10.1975 - 90/74

    Deboeck / Kommission

  • EuGH, 21.04.1983 - 282/81

    Ragusa / Kommission

  • EuGH, 12.10.1978 - 86/77

    Ditterich / Kommission

  • EuGH, 30.01.1974 - 148/73

    Louwage / Kommission

  • EuGH, 18.03.1975 - 44/74

    Acton u.a. / Kommission

  • EuGH, 13.12.1984 - 129/82

    Lux / Rechnungshof

  • EuGH, 10.06.1986 - 81/85

    Usinor / Kommission

  • EuGH, 26.02.1987 - 15/85

    Consorzio Cooperative d'Abruzzo / Kommission

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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 11.09.1987 - V 181/86   

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https://dejure.org/1987,24571
FG Hamburg, 11.09.1987 - V 181/86 (https://dejure.org/1987,24571)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11.09.1987 - V 181/86 (https://dejure.org/1987,24571)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11. September 1987 - V 181/86 (https://dejure.org/1987,24571)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 06.12.1990 - IV R 65/90

    Aufwendungen für Berufskleidung nur Betriebsausgaben, wenn außerberufliche

    Allein die weiße Farbe ist nicht geeignet, Kleidungsstücken den Charakter von Berufskleidung zu verleihen (Urteil des FG München vom 30. Juni 1987 II 461/83 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1988, 300; Urteil des V. Senats des FG Hamburg vom 11. September 1987 V 181/86, EFG 1988, 116; a.A. I. Senat des FG Hamburg, Urteil vom 28. November 1986 I 134/83, EFG 1987, 396).
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