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   AG München, 30.07.2020 - 182 C 5212/20   

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AG München, 30.07.2020 - 182 C 5212/20 (https://dejure.org/2020,54011)
AG München, Entscheidung vom 30.07.2020 - 182 C 5212/20 (https://dejure.org/2020,54011)
AG München, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 182 C 5212/20 (https://dejure.org/2020,54011)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Kein Schadensersatz für abgenötigte fehlerhafte Starthilfe

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz: Angetrunkener Hochzeitsgast gibt keine gute Starthilfe

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für abgenötigte fehlerhafte Starthilfe

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Angetrunkener Hochzeitsgast haftet nicht für missratene Starthilfe am PKW des DJ

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Angetrunkener Hochzeitsgast haftet nicht für missratene Starthilfe am PKW des DJ

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gefälligkeitsarbeiten: Kein Schadensersatz bei Starthilfe-Panne

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91

    Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit

    Auszug aus AG München, 30.07.2020 - 182 C 5212/20
    Dazu bedarf es des Hinzutretens besonderer Umstände, die im Einzelfall dem Schadensersatzbegehren des Geschädigten ein treuwidriges Gepräge geben, was etwa dann der Fall sein kann, wenn die Gefälligkeit im besonderen Interesse des Geschädigten liegt (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.1992, Az.: VI ZR 49/91).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Beschränkung der Vertragshaftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung durchschlägt mit der Folge, dass wegen derselben Handlung nach Deliktsrecht keine strengere Haftung stattfindet (vgl. BGH, Urteil vom 09-06-1992, Az.: VI ZR 49/91).

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