Rechtsprechung
   EuGH, 25.10.1984 - 185/83   

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EuGH, 25.10.1984 - 185/83 (https://dejure.org/1984,1160)
EuGH, Entscheidung vom 25.10.1984 - 185/83 (https://dejure.org/1984,1160)
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1984 - 185/83 (https://dejure.org/1984,1160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Rijksuniversiteit te Groningen

    1 . GEMEINSAMER ZOLLTARIF - ZOLLFREIE EINFUHR - GEGENSTÄNDE WISSENSCHAFTLICHEN CHARAKTERS - ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION , MIT DER DIE ZOLLFREIE EINFUHR EINES WISSENSCHAFTLICHEN GERÄTS ABGELEHNT WIRD - GERICHTLICHE NACHPRÜFUNG - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Rijksuniversiteit te Groningen

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgültigkeit der Entscheidung 81/843/EWG der Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Befreiung eines Elektronenmikroskops von den Zöllen des gemeinsamen Zolltarifs; Ablauf des Verfahrens nach Art. 7 der Verordnung 2784/79/EWG zur Durchführung der Art. 4 und 9 der ...

  • Judicialis

    Verordnung 1798/75/EWG Art. 3 Abs. 1b; ; Verordnung 1027/79/EWG Art. 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. GEMEINSAMER ZOLLTARIF - ZOLLFREIE EINFUHR - GEGENSTÄNDE WISSENSCHAFTLICHEN CHARAKTERS - ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION , MIT DER DIE ZOLLFREIE EINFUHR EINES WISSENSCHAFTLICHEN GERÄTS ABGELEHNT WIRD - GERICHTLICHE NACHPRÜFUNG - GRENZEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    GZT - Zollbefreiung für wissenschaftliche Instrumente, Apparate und Geräte - Elektronenmikroskop.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 27.09.1983 - 216/82

    Universität Hamburg / Hauptzollamt Hamburg-Kehrwieder

    Auszug aus EuGH, 25.10.1984 - 185/83
    Was die angebliche Überlegenheit des eingeführten Geräts gegenüber dem Gerät aus der Gemeinschaft im Hinblick auf die Beschleunigungsspannung angehe, erinnert die Kommission an das Urteil des Gerichtshofes vom 27. September 1983 (Rechtssache 216/82, Universität Hamburg, Slg. 1983, 2771), wonach der Gerichtshof den Inhalt einer Entscheidung, die die Kommission in Übereinstimmung mit der Stellungnahme des Sachverständigenausschusses getroffen habe, nur im Fall eines offensichtlichen Tatsachen- oder Rechtsirrtums oder eines Ermessensmißbrauchs beanstanden könne.

    n Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann jeder, der von einer Entscheidung der Kommission nach den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet betroffen ist, "die Rechtswidrigkeit der Entscheidung vor dem nationalen Gericht im Rahmen der Klage gegen die Festsetzung des Zolls mit der Folge geltend machen, daß die Frage der Gültigkeit der Entscheidung dem Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens vom nationalen Gericht vorgelegt werden kann" (Urteil vom 28.9. 1983 in der Rechtssache 216/82, Universität Hamburg, Slg. 1983, 2771).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-291/89

    Interhotel gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Europäischer

    - Urteil vom 25. Oktober 1984 in der Rechtssache 185/83, Rijksuniversiteit Groningen, Slg. 1984, 3623, Randnr. 38, Hervorhebung nur hier.

    - Rechtssache 185/83 (oben Fußnote 11).

    Man kann sich daher die Frage stellen, ob es ausreicht, wie die Kommission behauptet, die beiden Formblätter in den angezeigten Punkten miteinander zu vergleichen, um die 25 - Rechtssache 185/83 (oben Fußnote 11), Randnr. 39.26 - Urteilvom 4. Juli 1963 in der Rechtssache 24/62, Bundesrepublik Deutschland/Kommission, Slg. 1963, 131, 143; Rechtssache 213/87, a. a. O., Randnr. 27.27 - Punkt 14.1 des Antrags auf Restzahlung, Anlage III zur Klagebeantwortung.

    - Rechtssache 185/83 (oben Fußnote 11), Randnr. 38.30 - Klagebeantwortung, Nr. 27.31 - Nr. 3 meiner Schlußanträge.

  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

    2 Z 95/82|AG Friedberg (Hessen); 21.07.1982; C 96/82|EuGH; 08.11.1983; 96/82|FG Hamburg; 11.10.1985; V 96/82|Generalanwalt beim EuGH; 29.06.1983; 96/82">96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, IAZ u. a., Slg. 1983, 3369, Randnr. 37; sowie das Urteil vom 25. Oktober 1984 in der Rechtssache 185/83, Rijksuniversiteit Groningen, Slg. 1984, 3623, Randnr. 38 ).

    Ob nämlich die Begründung einer Entscheidung den Erfordernissen des Artikels 190 EWG-Vertrag genügt, ist nach ständiger Rechtsprechung nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut zu beurteilen, sondern auch aufgrund ihres Zusammenhangs sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet ( siehe das Urteil Rijksuniversiteit Groningen, a. a. O., Randnr. 38; das Urteil vom 23. Februar 1978 in der Rechtssache 92/77, An Bord Bainne, Slg. 1978, 497, Randnrn.

  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

    Die rechtliche Würdigung dieser Rügen hat insbesondere gezeigt, daß die Klägerinnen über alle notwendigen Angaben verfügten, um die Begründetheit dieser Entscheidung zu würdigen, und daß das Gericht die Rechtmässigkeit dieser Entscheidung auf der Grundlage dieser Daten ordnungsgemäß überprüfen konnte (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 30. September 1982 in der Rechtssache 108/81, Amylum/Rat, Slg. 1982, 3107, Randnr. 19; vom 8. November 1983 in den Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, IAZ u. a./Kommission, Slg. 1983, 3369, Randnr. 37; vom 25. Oktober 1984 in der Rechtssache 185/83, Rijksuniversiteit te Groningen, Slg. 1984, 3623, Randnr. 38, und Delacra u. a./Kommission, Randnr. 15).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 03.12.1985 - 2 U 141/83, 2 U 185/83, 2 U 61/84   

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https://dejure.org/1985,4524
OLG Saarbrücken, 03.12.1985 - 2 U 141/83, 2 U 185/83, 2 U 61/84 (https://dejure.org/1985,4524)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.12.1985 - 2 U 141/83, 2 U 185/83, 2 U 61/84 (https://dejure.org/1985,4524)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Dezember 1985 - 2 U 141/83, 2 U 185/83, 2 U 61/84 (https://dejure.org/1985,4524)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 470
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamburg, 13.01.2020 - 15 U 190/19

    Abzug von Nutzungsvorteilen beim deliktischen Schadensersatz im sogenannten

    Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Saarbrücken (NJW-RR 1987, 470, 471 unter II.), dem hiesigen Fall in gewissem Sinne vergleichbar, eine Anrechnung der gezogenen Wohnnutzung in einem Fall verneint, in dem die geschädigte Klägerin tatsächlich das von der Beklagten schuldhaft mangelhaft errichtete Gebäude bewohnt hat, obwohl dieses wegen einer von den eingebauten Materialien ausgehenden ständigen und penetranten Geruchsbelästigung an sich nicht bewohnbar war.
  • OLG Nürnberg, 15.01.1992 - 9 U 3700/89

    Formaldehyd- und Lindanausdünstungen eines Fertighauses als Baumangel

    Folgerichtig ist wegen der gänzlichen Unbrauchbarkeit der Werkleistung die Werklohnforderung der Beklagten auf Null zu mindern, weshalb der Kläger zu Recht die von ihm entrichtete Vergütung zurückverlangt (BGH NJW 1965, 152, 153; OLG Saarbrücken NJW-RR 1987, 470; OLG Köln NJW-RR 1991, 1077, 1080; LG Nürnberg-Fürth NJW-RR 1986, 1466, 1467; Ingenstau-Korbion, 11. Aufl., § 13 VOB/B Rdnr. 644).

    Davon abgesehen, trifft die Beklagte die Beweislast dafür, daß sie an dem objektiv festgestellten Mangel kein Verschulden trifft, sie also die objektiv bestehende Pflichtverletzung ausnahmsweise nicht zu vertreten hat, da die Schadensursache in ihrem Gefahrenbereich lag (BGH NJW 1964, 1791; 1968, 43, 44; BauR 1979, 159 ; 1982, 514, 516; OLG Saarbrücken NJW-RR 1987, 470, 471; OLG München NJW-RR 1987, 854, 855; Ingenstau-Korbion, 11. Aufl., § 13 VOB/B Rdnr. 163, 701; Palandt-Thomas, 51. Aufl., § 635 BGB Rdnr. 9).

    Der Kläger bezieht sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 3. Dezember 1985 (NJW-RR 1987, 470, 471).

    Sie haben, was den die Haftung begründenden Tatbestand betrifft, also die Herbeiführung eines wesentlichen, die Gebrauchsfähigkeit aufhebenden Mangels, leichtfertig die Gefährlichkeit ihres Tuns nicht erkannt, nämlich subjektiv unentschuldbar nicht die Möglichkeit von zur Unbewohnbarkeit des Fertighauses führenden Formaldehyd- und Lindanausdünstungen bedacht, obwohl bereits lange vor Vertragsschluß jedenfalls in Fachkreisen die Schädlichkeit von Formaldehyd und Lindan bekannt war und diskutiert wurde (BGH LM CMR Nr. 36 Bl. 1 R; NJW-RR 1989, 991 ; OLG Saarbrücken NJW-RR 1987, 470, 471; Ingenstau-Korbion, 11. Aufl., § 10 VOB/B Rdnr. 38, 39, § 13 VOB Rdnr. 738; Palandt-Heinrichs, 51. Aufl., § 277 BGB Rdnr. 2).

  • BVerwG, 01.03.1995 - 8 C 36.92

    Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis - Verwaltungsschuldverhältnis -

    Im übrigen kommt die Berücksichtigung des Abschreibungsanteils in den Gebührenzahlungen den Schädigern als anrechenbarer Vorteil bei der Schadensbemessung schon deshalb nicht zugute, weil der Vorteilsausgleich voraussetzt, daß Schaden und Vorteil durch eine Handlung bewirkt werden oder doch in engem Zusammenhang miteinander entstehen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 3. Dezember 1985 - 2 U 141/83 u.a. - NJW-RR 1987, 470 (471) m.w.N.; BGH, Urteil vom 24. März 1959 - VI ZR 90/58 - BGHZ 30, 29 (32 f.) [BGH 24.03.1959 - VI ZR 90/58]; Urteil vom 17. Mai 1984 - VII ZR 169/82 - BGHZ 91, 206 (209) [BGH 17.05.1984 - VII ZR 169/82]).
  • OLG Köln, 11.04.2018 - 16 U 192/14

    Schadensersatz statt der Leistung

    Die Vorinstanz hat die Versagung jedweden Vorteilsausgleichs im Einzelnen damit begründet, dass die Wohnungsnutzung wegen der Schimmelbelastung nicht als messbarer und in zumutbarer Weise anzurechnender Vorteil anzusehen sei und sich dabei auf die Entscheidung des OLG Saarbrücken (Urt. v. 03.12.1985 - 2 U 141/83 = NJW-RR 1987, 471) gestützt.
  • OLG Saarbrücken, 15.10.1985 - 2 U 141/83

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Vertrag über die Lieferung und Montage

    Die Berufungen 2 U 141/83, 2 U 185/83 und 2 U 61/84 wurden zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 30.05.1984 - 185/83   

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https://dejure.org/1984,11065
Generalanwalt beim EuGH, 30.05.1984 - 185/83 (https://dejure.org/1984,11065)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.05.1984 - 185/83 (https://dejure.org/1984,11065)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. Mai 1984 - 185/83 (https://dejure.org/1984,11065)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Interfacultair Instituut Electronenmicroscopie der Rijksuniversiteit te Groningen gegen Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen te Groningen.

    GZT - Zollbefreiung für wissenschaftliche Instrumente, Apparate und Geräte - Elektronenmikroskop

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 27.09.1983 - 216/82

    Universität Hamburg / Hauptzollamt Hamburg-Kehrwieder

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.1984 - 185/83
    In seinem Urteil vom 27. September 1983 in der Rechtssache 216/82 (Universität Hamburg/Hauptzollamt Hamburg-Kehrwieder, Slg. 1983, 2771), die mit der vorliegenden Rechtssache jedoch nicht in allen wesentlichen Punkten vergleichbar ist, hat der Gerichtshof bereits festgestellt, daß er den Inhalt einer Entscheidung, die die Kommission in Übereinstimmung mit der Stellungnahme (der Sachverständigengruppe im Rahmen) des Ausschusses für Zollbefreiungen getroffen hat, "nur im Fall eines offensichtlichen Tatsachen- oder Rechtsirrtums oder eines Ermessensmißbrauchs beanstanden kann" (Randnummer 14 der Entscheidungsgründe).

    Um die streitige Kommissionsentscheidung anhand der in ihrem Urteil in der Rechtssache 216/82 (Randnummer 14 der Entscheidungsgründe) niedergelegten Kriterien zu überprüfen, werde ich nacheinander folgende Punkte untersuchen: 2. den Antrag der Rijksuniversiteit Groningen, 3. das von der Kommission durchgeführte Verfahren und 4. die Anwendbarkeit von Artikel 7 Absätze 3 bis 7 der Verordnung Nr. 2784/79 auf den vorliegenden Fall.

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