Rechtsprechung
   KreisG Bad Salzungen, 27.12.1990 - Z 186/90   

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https://dejure.org/1990,8222
KreisG Bad Salzungen, 27.12.1990 - Z 186/90 (https://dejure.org/1990,8222)
KreisG Bad Salzungen, Entscheidung vom 27.12.1990 - Z 186/90 (https://dejure.org/1990,8222)
KreisG Bad Salzungen, Entscheidung vom 27. Dezember 1990 - Z 186/90 (https://dejure.org/1990,8222)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1991, 741
 
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Rechtsprechung
   KreisG Bad Salzungen, 23.10.1990 - Z 186/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,12711
KreisG Bad Salzungen, 23.10.1990 - Z 186/90 (https://dejure.org/1990,12711)
KreisG Bad Salzungen, Entscheidung vom 23.10.1990 - Z 186/90 (https://dejure.org/1990,12711)
KreisG Bad Salzungen, Entscheidung vom 23. Oktober 1990 - Z 186/90 (https://dejure.org/1990,12711)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1990, 1634
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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 07.05.1991 - I (VI) 186/90, I 186/90, VI 186/90   

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https://dejure.org/1991,24806
FG Nürnberg, 07.05.1991 - I (VI) 186/90, I 186/90, VI 186/90 (https://dejure.org/1991,24806)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 07.05.1991 - I (VI) 186/90, I 186/90, VI 186/90 (https://dejure.org/1991,24806)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 07. Mai 1991 - I (VI) 186/90, I 186/90, VI 186/90 (https://dejure.org/1991,24806)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 145/97

    Angerland-Vergleich über den Ausbau und Betrieb des Flughafens Düsseldorf

    Die Aufnahme des Allwetterflugbetriebs nach den Betriebsstufen II/III ist erst zulässig, wenn zuvor die 'Örtliche Kommission' gemäß den BMV-Richtlinien für den Allwetterflugbetrieb vom 30.03.1988 (NfL I- 89/88, geändert durch die Bekanntmachung vom 18.09.1990 I 186/90) die hierfür erforderliche Eignung aller Komponenten der technischen Ausrüstung festgestellt hat." Zur Begründung ist ausgeführt, die Zulassung der Parallelbahn als Präzisionslandebahn für den Allwetterflugbetrieb ohne Beschränkung auf bestimmte Betriebsstufen sei als unwesentliche Änderung des Flughafenbetriebs anzusehen.
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Rechtsprechung
   KreisG Bad Salzungen, 22.10.1990 - Z 186/90 L   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,25919
KreisG Bad Salzungen, 22.10.1990 - Z 186/90 L (https://dejure.org/1990,25919)
KreisG Bad Salzungen, Entscheidung vom 22.10.1990 - Z 186/90 L (https://dejure.org/1990,25919)
KreisG Bad Salzungen, Entscheidung vom 22. Oktober 1990 - Z 186/90 L (https://dejure.org/1990,25919)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   RG, 13.02.1890 - 186/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1890,337
RG, 13.02.1890 - 186/90 (https://dejure.org/1890,337)
RG, Entscheidung vom 13.02.1890 - 186/90 (https://dejure.org/1890,337)
RG, Entscheidung vom 13. Februar 1890 - 186/90 (https://dejure.org/1890,337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zur Auslegung des Begriffes "drohende Zwangsvollstreckung" im Sinne von §. 288 St.G.B.'s. Kann der Zustand der dem Schuldner drohenden Zwangsvollstreckung schon auf Grund der Thatsache angenommen werden, daß die Forderung des Gläubigers fällig ist, oder daß der letztere ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 20, 256
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 27.11.1990 - VI ZR 39/90

    Vollstreckungsvereitelung als Schutzgesetz; Anforderungen an Vereitelungsabsicht

    Nach ständiger Rechtsprechung ist § 288 StGB dahin auszulegen, daß eine Zwangsvollstreckung bereits dann "droht", wenn der Gläubiger zu erkennen gibt, seine ihm gegen den Schuldner zustehenden Ansprüche zwangsweise realisieren zu wollen (vgl. RGSt 20, 256, 257; 24, 238, 239, 26, 9, 10; 31, 22, 24 f.; RG GA 35, 201, 202; vgl. ferner Eser in Schönke/Schroder, StGB, 23. Aufl., § 288 Rdn. 10 f.; Samson in SK StGB, 4. Aufl., § 288 Rdn. 10; Schäfer in LK, StGB, 9. Aufl., § 288 Rdn. 11).
  • EuGH, 21.01.1999 - C-150/97

    Kommission / Portugal

    Die portugiesische Regierung übermittelte der Kommission Bestimmungen, die ihrer Meinung nach die Umsetzung der Richtlinie sicherstellten, nämlich das Gesetz Nr. 11/87 vom 7. April 1987 (Rahmengesetz über die Umwelt), das Decreto-Lei Nr. 186/90 vom 6. Juni 1990, das Decreto regulamentar Nr. 38/90 vom 27. November 1990 und das Decreto regulamentar Nr. 14/91/M vom 16. August 1991 mit den notwendigen Anpassungen für die Durchführung des Decreto-Lei Nr. 186/90 und des Decreto regulamentar Nr. 38/90 in der Region Madeira.

    Die Portugiesische Republik übermittelte dem Gerichtshof am 23. Oktober 1997 das Decreto-Lei Nr. 278/97 zur Änderung des Decreto-Lei Nr. 186/90 vom 6. Juni 1990 ( Diário da República Nr. 233/97, I Serie A, vom 8. Oktober 1997) sowie das Decreto regulamentar Nr. 42/97 zur Änderung des Decreto regulamentar Nr. 38/90 vom 27. November 1990 ( Diário da República Nr. 235/97, I Serie B, vom 10. Oktober 1997).

    Mit dieser Rüge wirft die Kommission der Portugiesischen Republik vor, daß Artikel 11 Absatz 2 des Decreto-Lei Nr. 186/90 nicht auf Projekte anwendbar sei, für die das Genehmigungsverfahren zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens, d. h. am 7. Juni 1990, bereits eingeleitet gewesen sei, während die Bestimmungen der Richtlinie nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 1 ab 3. Juli 1988 immer dann angewandt werden müßten, wenn es erforderlich sei, über einen Antrag auf Genehmigung zu entscheiden.

    Auch seien die in Artikel 11 des Decreto-Lei Nr. 186/90 genannten Projekte, d. h. diejenigen, für die die Anträge auf Genehmigung nach dem 3. Juni 1988, aber vor Inkrafttreten der nationalen Regelung gestellt worden seien, wenig zahlreich gewesen und alle Gegenstand eines Berichtes über ihre Auswirkungen auf die Umwelt gewesen.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-117/02

    Kommission / Portugal

    13 Die Richtlinie 85/337 wurde durch das Decreto-Lei Nr. 186/90 vom 6. Juni 1990 ( Diário da República , I Serie, Nr. 130, vom 6. Juni 1990, S. 2462) in portugiesisches Recht umgesetzt.

    25 Portugal räumte ein, dass das Decreto-Lei Nr. 186/90 zur Umsetzung der Richtlinie 85/337 in nationales Recht bei der Genehmigung des Projekts in Kraft gewesen sei.

    29 Da die rechtliche Regelung des Netzes Natura 2000 nicht gegolten habe, als die Entscheidung über den Standort der Ferienanlage von Ponta do Abano getroffen worden sei, müsse dieses Projekt nur dann einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden, wenn sich eine derartige Verpflichtung aus dem Decreto-Lei Nr. 186/90 zur Umsetzung der Richtlinie 85/337 ergebe.

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