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   EuGH, 14.07.1988 - 188/85   

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EuGH, 14.07.1988 - 188/85 (https://dejure.org/1988,2394)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.1988 - 188/85 (https://dejure.org/1988,2394)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 1988 - 188/85 (https://dejure.org/1988,2394)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    FEDIOL / Kommission EWG

    Verordnung Nr . 2176/84 des Rates
    1 . Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Subventionspraktiken von Drittländern - Ermessen der Kommission - Umfang der gerichtlichen Kontrolle, die von den Unternehmen ausgelöst werden kann, deren Antrag auf Erlaß von Schutzmaßnahmen abgelehnt worden ist

  • EU-Kommission

    FEDIOL / Kommission EWG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Annahme einer Subvention i. S. der Verordnung 2176/84/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern; Rechtmäßigkeit ...

  • Judicialis

    Verordnung 2176/84/EWG Art. 3; ; Verordnung 2176/84/EWG Art. 5; ; Verordnung 2176/84/EWG Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Subventionspraktiken von Drittländern - Ermessen der Kommission - Umfang der gerichtlichen Kontrolle, die von den Unternehmen ausgelöst werden kann, deren Antrag auf Erlaß von Schutzmaßnahmen abgelehnt worden ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 04.10.1983 - 191/82

    FEDIOL / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.1988 - 188/85
    6 In Anbetracht der Erklärungen der Kommission und der Streithelferin über die etwaigen Grenzen einer gerichtlichen Kontrolle des Beschlusses ist festzustellen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe insbesondere Urteil vom 4 . Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, Fediol/Kommission, Slg .
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1988 - 187/85

    Vereinigung der Ölmühlenindustrie der EWG (FEDIOL) gegen Kommission der

    meine Herren Richter! 1. Meine Schlußanträge beziehen sich auf die Klagen in den Rechtssachen 187/85 und 188/85, die die Vereinigung der Ölmühlenindustrie der EWG (Fediol) erhoben hat, um die Aufhebung der Beschlüsse 85/233 und 85/239 der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 16. und 18. April 1985 zu erreichen.

    Diese engen Verbindungen zusammen mit auf der Hand liegenden Gründen der Prozeßökonomie rechtfertigen es, die beiden Rechtsstreitigkeiten zusammen zu behandeln; natürlich werde ich aber den Rügen und Beanstandungen, die im Rahmen der Klage vorgebracht worden sind, die die Einfuhren aus Brasilien zum Gegenstand hat (Rechtssache 188/85), eine getrennte Untersuchung widmen (Abschnitte 9 bis 14).

    Gegenüber dem die Einfuhren aus Brasilien betreffenden Beschluß (Rechtssache 188/85) macht die Fediol dagegen drei Arten von Klagegründen geltend.

    Es sind jetzt noch die Rügen zu prüfen, die die Fediol nur gegenüber dem die Einfuhren aus Brasilien betreffenden Beschluß vorgebracht hat (Rechtssache 188/85).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-409/13

    Rat / Kommission

    20 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Fediol/Kommission (188/85, EU:C:1988:400, Rn. 37).

    26 - Urteil Fediol/Kommission (EU:C:1988:400).

  • EuG, 15.10.1998 - T-2/95

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    Daher ist zu prüfen, ob die Organe einen Sachfehler oder Rechtsirrtum oder einen offenkundigen Fehler bei der Sachverhaltswürdigung begangen haben, der zu einer fehlerhaften Einschätzung der Gleichartigkeit der Erzeugnisse führt (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 188/85, Fediol/Kommission, Slg. 1988, 4193, Randnr. 6).
  • EuG, 14.12.2022 - T-111/20

    PT Wilmar Bioenergi Indonesia u.a./ Kommission - Subventionen - Einfuhren von

    Dem ist erstens hinzuzufügen, dass die vorstehende Schlussfolgerung durch das Urteil vom 14. Juli 1988, Fediol/Kommission (188/85, EU:C:1988:400), auf das sich die Klägerinnen berufen, nicht in Frage gestellt wird.

    Im selben Urteil hat der Gerichtshof jedoch entschieden, dass der in Art. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2176/84 des Rates vom 23. Juli 1984 über den Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern (ABl. 1984, L 201, S. 1) genannte Begriff der Ausfuhrsubvention vom Unionsgesetzgeber so verstanden worden ist, dass er notwendigerweise eine finanzielle Belastung einschließt, die unmittelbar oder mittelbar von der öffentlichen Hand getragen wird, und dass das Konzept der Belastung nicht nur den Fall einschließt, in dem der Staat Mittel zuwendet, sondern auch den, in dem er auf die Erhebung von Abgabenforderungen verzichtet (Urteil vom 14. Juli 1988, Fediol/Kommission, 188/85, EU:C:1988:400, Rn. 12).

  • EuG, 29.01.1998 - T-97/95

    Sinochem / Rat

    Zunächst stellt sich die Frage, ob die Organe zu Recht zu dem Schluß gelangt sind, daß es keine zwei getrennten Märkte für die beiden Verwendungen von Furfuraldehyd gebe, wobei zu beachten ist, daß sie auf dem Gebiet der handelspolitischen Schutzmaßnahmen über ein weites Ermessen verfügen und daß sich die gerichtliche Nachprüfung auf die Prüfung beschränken muß, ob sie offensichtliche Beurteilungsfehler oder einen Ermessensmißbrauch begangen haben (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 188/85, Fediol/Kommission, Slg. 1988, 4193, Randnr. 6).
  • EuG, 16.01.1996 - T-108/94

    Elena Candiotte gegen Rat der Europäischen Union. - Künstlerwettbewerb -

    In Fällen der vorliegenden Art, in denen Entscheidungen aufgrund weiter Befugnisse getroffen wurden, muß sich die Überprüfung durch den Gemeinschaftsrichter auf die Fragen beschränken, ob offensichtliche Fehler bei der Würdigung des Sachverhalts, offenkundige Verstösse gegen die Regeln für den Erlaß der in Rede stehenden Entscheidungen oder Ermessensmißbräuche vorliegen (vgl. z. B. die Urteile des Gerichtshofes vom 25. Mai 1978 in den Rechtssachen 83/76 und 94/76, 4/77, 15/77 und 40/77, HNL u. a./Rat und Kommission, Slg. 1978, 1209, Randnr. 6, und vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 188/85, Fediol/Kommission, Slg. 1988, 4193, Randnr. 6, sowie das Urteil des Gerichts vom 15. Juli 1993 in den Rechtssachen T-17/90, T-28/91 und T-17/92, Camara Alloisio u. a./Kommission, Slg. 1993, II-841, Randnr. 90).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 12 K 8095/05

    Bestandskraft nationaler Steuerbescheide bei nachträglich festgestellter

    Der Beklagte verweist darauf, dass die Rechtsprechung, auf die sich die Klägerin beziehe, mittlerweile durch die Fantask-Entscheidung (EuGH-Urteil vom 02. Dezember 1997, C-188/85) ergänzt worden sei.
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   LG Regensburg, 05.11.1985 - S 188/85   

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LG Regensburg, 05.11.1985 - S 188/85 (https://dejure.org/1985,8948)
LG Regensburg, Entscheidung vom 05.11.1985 - S 188/85 (https://dejure.org/1985,8948)
LG Regensburg, Entscheidung vom 05. November 1985 - S 188/85 (https://dejure.org/1985,8948)
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