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   FG Nürnberg, 17.06.1998 - V 189/96   

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https://dejure.org/1998,37353
FG Nürnberg, 17.06.1998 - V 189/96 (https://dejure.org/1998,37353)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 17.06.1998 - V 189/96 (https://dejure.org/1998,37353)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - V 189/96 (https://dejure.org/1998,37353)
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  • BFH, 30.07.1991 - IX R 59/90

    Abziehbarkeit von Renovierungskosten als Erhaltungsaufwand

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.06.1998 - V 189/96
    Ein enger zeitlicher Zusammenhang der Renovierungsmaßnahmen mit der Anschaffung ist auch noch bei einem zeitlichen Abstand von 3 Jahren seit dem Erwerb gegeben ( BFH-Urteil vom 30.07.1991 IX R 59/90 , BFH/NV 1992, 32, und vom 30.07.1991 IX R 123/90 , BStBl. II 1992, 30, und vom 30.08.1995 X B 37/95, BFH/NV 1996, 120).

    Anschaffungsnaher Aufwand kann in solchen Fällen solange angenommen werden, als die behobenen Mängel bereits im Erwerbszeitpunkt gegeben waren und wegen ihres Gewichts den Kaufpreis gemindert haben (BFH-Urteil vom 30.07.1991 a.a.O.).

    Unter diesen Umständen ist es offenkundig, daß der Einbau von neuen isolierverglasten Fenstern, die Fassadenerneuerung, der Abriß und die Neuerrichtung von Altmauern, das Auswechseln von Steigleitungen, erhebliche Schlosserarbeiten und der Einbau einer neuen Heizung den Mietwert des Gebäudes und dessen Nutzungsdauer erheblich erhöht hat ( BFH-Urteil vom 30.07.1991 IX R 59/90 a.a.O.).

    Die Aufwendungen im Streitjahr i. H. von 399.015 DM sind im Verhältnis zum Kaufpreis i. H. von 475.000 DM hoch, sie übersteigen sogar den Kaufpreis des Gesamtobjektes (also einschließlich Grund und Boden) deutlich, soweit die Aufwendungen des Folgejahres (vgl. BFH-Urteil vom 30.07.1991 a.a.O., Seite 31 rechte Spalte oben) i. H. von 161.024 DM mit einbezogen werden.

  • BFH, 23.09.1992 - X R 10/92

    Nichtigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.06.1998 - V 189/96
    Nach den vom Bundesfinanzhof entwickelten Grundsätzen über den sog. anschaffungsnahen Herstellungsaufwand ( BFH-Urteil vom 23.09.1992 X R 10/92 , BStBl. II 1993, 338) bilden erhebliche Instandhaltungs- und Modernisierungskosten Herstellungsaufwand, wenn sie in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem entgeltlichen Erwerb eines bebauten Grundstücks erbracht werden und dadurch das Wesen des Gebäudes verändert, der Nutzungswert erheblich erhöht und dessen Nutzungsdauer wesentlich verlängert wird ( BFH-Urteil vom 29.10.1991 IX R 117/90 , BStBl. II 1992, 285).

    Denn die aufwendige Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudes innerhalb dieser Zeitspanne legt den Schluß nahe, daß deren Kosten die Höhe des Kaufpreises gemindert haben (BFH-Urteil vom 23.09.1992 a.a.O., 340).

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.06.1998 - V 189/96
    Letzteres ist unzutreffend, darüber hinaus ist gerade bei Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen des anschaffungsnahen Aufwands die Höhe der Aufwendungen - im Gegensatz zu sonstigen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen (vgl. BFH-Urteil vom 09.05.1995 IX R 116/92 , BStBl. II 1996, 632) - ein gewichtiges Indiz für eine wesentliche Verbesserung des Objekts.
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90

    Anschaffungsnahe Aufwendungen nach Ablauf von drei Jahren seit der Anschaffung

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.06.1998 - V 189/96
    Ein enger zeitlicher Zusammenhang der Renovierungsmaßnahmen mit der Anschaffung ist auch noch bei einem zeitlichen Abstand von 3 Jahren seit dem Erwerb gegeben ( BFH-Urteil vom 30.07.1991 IX R 59/90 , BFH/NV 1992, 32, und vom 30.07.1991 IX R 123/90 , BStBl. II 1992, 30, und vom 30.08.1995 X B 37/95, BFH/NV 1996, 120).
  • BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90

    Im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Erhaltungsaufwendungen (sog. anschaffungsnahe

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.06.1998 - V 189/96
    Nach den vom Bundesfinanzhof entwickelten Grundsätzen über den sog. anschaffungsnahen Herstellungsaufwand ( BFH-Urteil vom 23.09.1992 X R 10/92 , BStBl. II 1993, 338) bilden erhebliche Instandhaltungs- und Modernisierungskosten Herstellungsaufwand, wenn sie in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem entgeltlichen Erwerb eines bebauten Grundstücks erbracht werden und dadurch das Wesen des Gebäudes verändert, der Nutzungswert erheblich erhöht und dessen Nutzungsdauer wesentlich verlängert wird ( BFH-Urteil vom 29.10.1991 IX R 117/90 , BStBl. II 1992, 285).
  • BFH, 30.08.1995 - X B 37/95

    Renovierungsmaßnahmen nach Erwerb der eigengenutzten Wohnung

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.06.1998 - V 189/96
    Ein enger zeitlicher Zusammenhang der Renovierungsmaßnahmen mit der Anschaffung ist auch noch bei einem zeitlichen Abstand von 3 Jahren seit dem Erwerb gegeben ( BFH-Urteil vom 30.07.1991 IX R 59/90 , BFH/NV 1992, 32, und vom 30.07.1991 IX R 123/90 , BStBl. II 1992, 30, und vom 30.08.1995 X B 37/95, BFH/NV 1996, 120).
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