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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1986 - 19 A 10005/85   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1986 - 19 A 10005/85 (https://dejure.org/1986,11242)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.06.1986 - 19 A 10005/85 (https://dejure.org/1986,11242)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Juni 1986 - 19 A 10005/85 (https://dejure.org/1986,11242)
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Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1986 - 19 A 10005/85
    Nach dieser Vorschrift ist eine Verfolgung politisch dann, wenn sie nach ihrer Motivation auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder die politische Überzeugung der Betroffenen zielt,- (Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - 73Vr184).

    Sie erscheinen zwar in ihrer Überreaktion in besonderem Maße verabscheuungswürdig, können aber allein wegen ihrer Schwere einen Asylanspruch nicht begründen (vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - aa0. S. 188).

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1986 - 19 A 10005/85
    Der Kläger hat aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) keinen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter, da er - unter Berücksichtigung der vom Bundesverwaltungsgericht zu Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG entwickelten höchstrichterlichen Grundsätze - vgl. Urteile vom 30. Oktober 1984 - 9 C 24.84 -, InfAuslR 85, 48; 3. Dezember 1985 - 9 C 33.85 u.a. -.

    Besondere Umstände, die sonst die Annahme einer politischen Einzelverfolgung des Klägers nach seiner Rückker in den Heimatstaat rechtfertigen, weil er sich etwa in besonderer Weise oder in hervorgehobener Position politisch für die tamilische Sache eingesetzt hat und deswegen in seiner politischen Überzeugung getroffen werden soll (Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a., UA S. 32), sind weder von ihm vorgetragen worden noch sonst ersichtlich.

  • BVerwG, 17.01.1980 - 1 B 573.79

    Voraussetzungen für das Vorliegen der politischen Verfolgung eines Asylbewerbers

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1986 - 19 A 10005/85
    Verhältnissen herleitet (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 1 B 573.79 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 18), ist praktisch ohne Bedeutung.
  • BVerwG, 23.05.1986 - 9 C 210.85

    Rechtmäßigkeit der Annerkennung eines politischen Flüchtlings als asylberechtigt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1986 - 19 A 10005/85
    Schlüssige Anhaltspunkte für eine solche asylerhebliche Individualverfolgung ergeben sich nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 1986 - 9 C 210.85 - auch nicht aus dem Vortrag eines Asylbewerbers, "er sei einmal 1977 für 14 Tage verhaftet und während der Haft öfters gefoltert worden, weil er bei einem Ministerbesuch die schwarze Fahne gezeigt und Flugblätter verteilt, habe, im übrigen aber bis zu seiner Ausreise ständig gesucht worden.
  • BVerfG - 2 BvR 237/86 (anhängig)
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1986 - 19 A 10005/85
    Ist es mithin schon unter den Gesichtspunkten der Rechtseinheit und der Verfahrensbeschleunigung angezeigt, mangels weitergehender tatsächlicher und rechtlicher Erkenntnisse auf eine erneute - angesichts der offenkundig gewordenen Vergeblichkeit lediglich verfahrensverzögernde - Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu verzichten, so kommt hinzu, daß bereits Anfang des Jahres 1986 das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde mit der Tamilen-Problematik befaßt worden ist - vgl. 2 BvR 237/86 (BVerwG 9 C 169.85, OVG NW 19 A 10215/84) - und von dort demnächst mit einer abschließenden Klärung dieser Problematik zu rechnen sein dürfte.
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83

    Anspruch auf Gewährung von Asyl - Voraussetzungen für die Gewährung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1986 - 19 A 10005/85
    Solche auf die staatliche Herrschaftssicherung gerichteten Maßnahmen eines Staates stellen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht schon für sich allein politische Verfolgung dar (vgl. z.B. Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 161.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 21 S 55/56).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1986 - 19 A 10005/85
    Gerade ein Mehrvölkerstaat wird in besonderem Maße auf die Sicherung seiner staatlichen Einheit und seines Gebietsbestandes bedacht sein und dieses Ziel auch durchsetzen dürfen, ohne die hiervon Betroffenen notwendigerweise im asylrechtlichen Sinne politisch zu verfolgen (Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 (200 ff.)).
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1986 - 19 A 10005/85
    Der Kläger hat aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) keinen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter, da er - unter Berücksichtigung der vom Bundesverwaltungsgericht zu Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG entwickelten höchstrichterlichen Grundsätze - vgl. Urteile vom 30. Oktober 1984 - 9 C 24.84 -, InfAuslR 85, 48; 3. Dezember 1985 - 9 C 33.85 u.a. -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1984 - 19 A 10363/81
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1986 - 19 A 10005/85
    Seine in Bezug genommenen Ausführungen im Urteil vom 27. Januar 1984 - OVG 19 A 10363/81 - darüber, daß der srilankische Staat während der Unruhen im Juli/August 1983 erst nach fünf Tagen wirksam gegen die Pogrome habe einschreiten können und sich daher als schutzunfähig erwiesen habe, sind schon deshalb für die vorliegende Entscheidung nicht von ausschlaggebender Bedeutung, weil sich allein aus dieser Rückschau nicht ergibt, daß und inwiefern Entsprechendes auch für die vom Berufungsgericht für die Zukunft erwarteten übergriffe singhalesischer Volkszugehöriger auf Tamilen gilt.
  • BVerwG, 08.04.1986 - 9 C 121.85
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1986 - 19 A 10005/85
    8. April 1986 - 9 C 121.85 - nicht als politisch Verfolgter im Sinne dieser Vorschrift anzusehen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1986 - 19 A 10019/86
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Sie änderten zwar ihre Entscheidungspraxis aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Verfahrensökonomie, gaben in den Gründen ihrer Entscheidungen jedoch zu erkennen, daß sie an ihrer Auffassung festhielten (vgl. insbes. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Juni 1986 - 19 A 10005/85; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. August 1986 - A 12 S 652/82; vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 8. Januar 1988 - 9 B 416/87).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.1989 - 11 A 100/86
    Dieser asylrechtlichen Beurteilung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich inzwischen nahezu alle Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland - sei es aus Überzeugung, sei es auch zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung (so insbesondere OVG Münster, Urteil vom 27. Juni 1986 - 19 A 10005/85 - und VGH Mannheim, Urteil vom 21. August 1986 - A 12 S 652/82 -) - angeschlossen haben, folgt auch der erkennende Senat.
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