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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1983 - 19 A 1110/82   

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https://dejure.org/1983,1738
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1983 - 19 A 1110/82 (https://dejure.org/1983,1738)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.12.1983 - 19 A 1110/82 (https://dejure.org/1983,1738)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Dezember 1983 - 19 A 1110/82 (https://dejure.org/1983,1738)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Alkohol; Trunkenheit im Verkehr; Fahrerlaubnis; Führerschein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 2 Abs. 1

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1992 - 4 L 229/91

    Führen; Kraftfahrzeug; Eignung; Alkohol; Abstinenz; Erteilung; Fahrerlaubnis

    Der Senat vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, daß angesichts der Gefährlichkeit der Teilnahme alkoholbedingt fahruntüchtiger Kraftfahrer am öffentlichen Straßenverkehr von fehlender Eignung jedenfalls dann ausgegangen werden muß, wenn die individuelle Rückfallwahrscheinlichkeit des Betroffenen deutlich höher liegt als die eines Kraftfahrers, der bisher noch nicht mit einer Trunkenheitsfahrt aufgefallen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.12.1983 - 19 A 111O/82 - VRS 66, 389 (390)).

    Bei dieser Personengruppe beträgt die Wahrscheinlichkeit des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluß 5 % bis 6 % (Stephan, DAR 1989, 125 (127 f.) mwN; so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.12.1983, aaO, 390)).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1992 - 4 L 238/91

    Führen; Kraftfahrzeug; Eignung; Alkohol; Abstinenz; Erteilung; Fahrerlaubnis

    Der Senat vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, daß angesichts der Gefährlichkeit der Teilnahme alkoholbedingt fahruntüchtiger Kraftfahrer am öffentlichen Straßenverkehr von fehlender Eignung jedenfalls dann ausgegangen werden muß, wenn die individuelle Rückfallwahrscheinlichkeit des Betroffenen deutlich höher liegt als die eines Kraftfahrers, der bisher noch nicht mit einer Trunkenheitsfahrt aufgefallen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.12.1983 - 19 A 1110/82 - VRS 66, 389 (390)).

    Bei dieser Personengruppe beträgt die Wahrscheinlichkeit des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluß 5 % bis 6 % (Stephan, DAR 1989, 125 (127 f.) mwN; so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.12.1983, aaO, 390)).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.12.1993 - 4 L 138/93
    Der Senat vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, daß angesichts der Gefährlichkeit der Teilnahme alkoholbedingt fahruntüchtiger Kraftfahrer am öffentlichen Straßenverkehr von fehlender Eignung jedenfalls dann ausgegangen werden muß, wenn die individuelle Rückfallwahrscheinlichkeit des Betroffenen deutlich höher liegt als die eines Kraftfahrers, der bisher noch nicht mit einer Trunkenheitsfahrt aufgefallen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.12.1983 - 19 A 1110/82 - VRS 66, 389 (390)).

    Bei dieser Personengruppe beträgt die Wahrscheinlichkeit des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluß 5 % bis 6 % (Stephan, DAR 1989, 125 (127 f.) mwN; so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.12.1983, aaO, 390)).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.03.1992 - 4 L 215/91

    Abstinenznachweis zur Wiederherstellung der Fahreignung nach Alkohol- und

    Der Senat vertritt dabei die Auffassung, daß angesichts der Gefährlichkeit der Teilnahme alkoholbedingt fahruntüchtiger Kraftfahrer am öffentlichen Straßenverkehr von fehlender Eignung jedenfalls dann ausgegangen werden muß, wenn die individuelle Rückfallwahrscheinlichkeit des Betroffenen deutlich höher liegt als die eines Kraftfahrers, der bisher noch nicht mit einer Trunkenheitsfahrt aufgefallen ist (so auch OVG Münster, Urteil vom 09.12.1983 - 19 A 1110/82 -, StVE § 2 StVG Nr. 5).
  • VG Minden, 11.07.1984 - 3 K 1444/83

    Kraftfahreignung; Trunkenheit am Steuer; Rückfall; Straßenverkehr

    Das OVG [Münster] vertritt hierzu die Auffassung, es könne nur eine solche individuelle Rückfallwahrscheinlichkeit hingenommen werden, die im wesentlichen der statistischen Auffallenswahrscheinlichkeit von bisher nicht wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auffällig gewordenen Durchschnittskraftfahrern entspreche ... (OVG Münster VRS 66, 389 [hier: II (294) 209 a]).
  • VG Düsseldorf, 30.09.2004 - 6 K 2533/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung einer Fahrerlaubnis eines

    vgl. insoweit auch die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), der sich die Kammer angeschlossen hat: z.B. Urteil des OVG NRW vom 9. Dezember 1983 - 19 A 1110/82 -.
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