Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.03.2008 - 19 C 08.22, 19 CS 08.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,75780
VGH Bayern, 20.03.2008 - 19 C 08.22, 19 CS 08.21 (https://dejure.org/2008,75780)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.03.2008 - 19 C 08.22, 19 CS 08.21 (https://dejure.org/2008,75780)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. März 2008 - 19 C 08.22, 19 CS 08.21 (https://dejure.org/2008,75780)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,75780) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Ausweisung; Aufenthalt aus humanitären Gründen; Iraker nach Widerruf aller asylrechtlichen Rechtspositionen; unrichtige Personalangaben; Zuständigkeit des Bundesamtes zur Feststellung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 19 CS 06.1572

    Isolierte Abschiebungsandrohung; (frühere) Ausweisung aus spezialpräventiven und

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2008 - 19 C 08.22
    Nach den vom Europäischen Gerichtshof für die Anwendung des Art. 8 EMRK erarbeiteten Kriterien (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 28.1.2008 Az. 19 CS 06.1572) ist die Ausweisung des Klägers auch unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes notwendig und angemessen.
  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 19 ZB 08.178

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Aufenthalt aus humanitären Gründen; Iraker

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2008 - 19 C 08.22
    Erst nach einer stattgebenden Entscheidung des Bundesamtes im Folgeantragsverfahren ist die Ausländerbehörde befugt, die in § 60 Abs. 7 AufenthG genannten Gefahren ihrer Entscheidung zu Grunde zu legen (vgl. hierzu die Beschlüsse des Senats vom 18.3.2008 Az. 19 ZB 08.178 und Az. 19 ZB 08.603).
  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 19 ZB 08.603

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Aufenthalt aus humanitären Gründen; Iraker

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2008 - 19 C 08.22
    Erst nach einer stattgebenden Entscheidung des Bundesamtes im Folgeantragsverfahren ist die Ausländerbehörde befugt, die in § 60 Abs. 7 AufenthG genannten Gefahren ihrer Entscheidung zu Grunde zu legen (vgl. hierzu die Beschlüsse des Senats vom 18.3.2008 Az. 19 ZB 08.178 und Az. 19 ZB 08.603).
  • OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ws 10/04

    Ausländerstrafrecht: Strafbarkeit eines Deutschen bei fremdnützig unrichtigen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2008 - 19 C 08.22
    Daher kommt es auch nicht darauf an, ob dem Ausländer im Falle zutreffender Angaben ebenfalls ein Aufenthaltstitel erteilt worden wäre (OLG Karlsruhe vom 29.7.2004 InfAuslR 2004, 403 zu § 92 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 AuslG mit Nachweisen zur Rechtsprechung der Straf- und Verwaltungsgerichte).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Es müssen auch nicht gerade die falschen Angaben geeignet sein, die Ausstellung der Urkunde zu bewirken; vielmehr genügt es, wenn sie für das Verfahren allgemein von Bedeutung sind und damit grundsätzlich zur Verschaffung eines unrechtmäßigen Aufenthaltstitels bzw. einer Duldung führen können (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 189/07; OLG Karlsruhe Justiz 1998, 223, 224; NStZ-RR 2004, 376), die richtige Anwendung des materiellen Aufenthaltsrechts wegen der Falschangaben mithin abstrakt gefährdet ist (BayObLG NStZ-RR 2000, 344, 345; BayVGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 19 C 08.22, 19 CS 08.21).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LB 136/07

    Ausweisung und Androhung der Abschiebung aus dem Bundesgebiet; Verschleierung der

    Denn die genannten Strafvorschriften (das gilt auch für § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG) stellen ein abstraktes Gefährdungsdelikt dar (vgl. BayVGH, Beschl. v. 20.3.2008 - 19 C 08.22 u. a. -, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 17.6.2005 - 3 N 85/04 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 29.7.2004 - 3 Ws 10/04 -, InfAuslR 2004, 403; Mosbacher, in: GK-AufenthG, § 95 Rdnr. 246 ff.; Eberle, a.a.O., § 95 AufenthG Rdnr. 29).
  • VG Ansbach, 07.05.2008 - AN 19 K 07.03105

    Bindung der Ausländerbehörde an ausländerrechtliche Entscheidung des Bundesamtes

    Ohne Erfolg blieben die hiergegen erhobenen Beschwerden zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der diese mit Beschluss vom 20. März 2008 zurückwies (19 C 08.22/19 CS 08.21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht