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   AG Bremen, 13.12.2017 - 19 C 141/17   

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https://dejure.org/2017,48880
AG Bremen, 13.12.2017 - 19 C 141/17 (https://dejure.org/2017,48880)
AG Bremen, Entscheidung vom 13.12.2017 - 19 C 141/17 (https://dejure.org/2017,48880)
AG Bremen, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - 19 C 141/17 (https://dejure.org/2017,48880)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Reisemängel, Kreuzfahrt, Bordsprache, Bordduchsagen, Duschwasser, Stargast

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Das Durchsagen in nicht nur deutscher Sprache stellt keinen Reisemangel dar; § 651c BGB

  • reise-recht-wiki.de

    Reisemangel bei Durchsagen nicht nur in deutscher Sprache

  • RA Kotz

    Kreuzfahrt Reisemangel - Durchsagen nicht nur in deutscher Sprache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Reisemangel bei einer Kreuzfahrt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Reisemangel, wenn Durchsagen während einer Kreuzfahrt nicht ausschließlich in Deutsch erfolgen?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Bordsprache Deutsch"? - Passagier beklagt sich über vielsprachige Durchsagen auf einem Kreuzfahrtschiff

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zugesicherte Eigenschaft "Bordsprache Deutsch" schließt nicht Borddurchsagen in anderen Sprachen aus - Kein Reisemangel wegen Borddurchsagen in anderen Sprachen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 310
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Arnsberg, 27.02.2007 - 5 S 115/06

    Hotelstandard

    Auszug aus AG Bremen, 13.12.2017 - 19 C 141/17
    Eine Anzeige ist entbehrlich, sofern eine Abhilfe des Mangels nicht möglich ist (vgl. LG Arnsberg, Urteil vom 27. Februar 2007 - 5 S 115/06 -, Juris; LG Dortmund, Urteil vom 24. August 2007 - 17 S 45/07 -, Juris).
  • LG Dortmund, 24.08.2007 - 17 S 45/07

    Reisemangel wegen Einschränkungen durch den Fastenmonat Ramadan in der

    Auszug aus AG Bremen, 13.12.2017 - 19 C 141/17
    Eine Anzeige ist entbehrlich, sofern eine Abhilfe des Mangels nicht möglich ist (vgl. LG Arnsberg, Urteil vom 27. Februar 2007 - 5 S 115/06 -, Juris; LG Dortmund, Urteil vom 24. August 2007 - 17 S 45/07 -, Juris).
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