Rechtsprechung
AG Böblingen, 07.06.2018 - 19 C 641/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- IWW
Unfallregulierung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Auszug aus AG Böblingen, 07.06.2018 - 19 C 641/17
Allerdings kann der später ermittelte Schadenumfang im Rahmen der richterliche Würdigung nach § 287 ZPO oft ein Gesichtspunkte für die Beurteilung sein, ob eine Begutachtung tatsächlich erforderlich war oder ob nicht möglicherweise andere, kostengünstigere Schätzungen, wie z.B. ein Kostenvoranschlag, ausgericht hätten (BGH NJW 2005, 356 f}.