Rechtsprechung
ArbG Berlin, 03.08.2009 - 19 Ca 20749/08 |
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 03.08.2009 - 19 Ca 20749/08
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 18 Sa 2163/09
- BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 476/10
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 476/10
Kündigungsschutz - Wartezeit
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Juni 2010 - 18 Sa 2163/09 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, wie es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 3. August 2009 - 19 Ca 20749/08 - zurückgewiesen hat. - LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 18 Sa 2163/09
Betriebsbedingte Kündigung - Anwendbarkeit des KSchG - Anrechnung eines …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 03. August 2009 - 19 Ca 20749/08 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und aus Klarstellungsgründen im Tenor zu II. vollständig neu gefasst:.das am 03. August 2009 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, 19 Ca 20749/08, abzuändern, soweit es der Klage der Klägerin stattgegeben hat und die Klage (insgesamt) abzuweisen;.
das am 03. August 2009 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, 19 Ca 20749/08 abzuändern, soweit die Beklagte zur Zahlung von 12.159,73 EUR brutto abzüglich auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangener 2.790,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jeweils aus 4.219,91 EUR brutto abzüglich auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangener 930, 00 EUR seit dem 01. Februar 2009, seit dem 01. März 2009 und dem 01. April 2009 an die Klägerin verurteilt wurde und die Beklagte zu verurteilen an die Klägerin 12.159,73 EUR brutto abzüglich auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangener 2.790,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jeweils aus 4.053,24 EUR brutto abzüglich auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangener 930, 00 EUR dem 01. Februar 2009, dem 01. März 2009 und dem 01. April 2009 zu zahlen.