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   ArbG München, 20.02.2019 - 19 Ca 6915/18   

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ArbG München, 20.02.2019 - 19 Ca 6915/18 (https://dejure.org/2019,38614)
ArbG München, Entscheidung vom 20.02.2019 - 19 Ca 6915/18 (https://dejure.org/2019,38614)
ArbG München, Entscheidung vom 20. Februar 2019 - 19 Ca 6915/18 (https://dejure.org/2019,38614)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 16.03.2015 - 4 U 265/14

    Der vorausgehende Hinweisbeschluss ist ebenfalls abrufbar.

    Auszug aus ArbG München, 20.02.2019 - 19 Ca 6915/18
    Insofern entspricht eine Mitteilung der zwischen den Parteien vereinbarten Schriftform im Sinne des § 127 BGB, wenn sie in ausgedruckter Form keinerlei Unklarheiten entstehen lässt, von wem dieses Schreiben stammt und dass damit die Kündigung des Vertragsverhältnisses begehrt wird (z.B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.03.2015 - 4 U 265/14, zitiert nach juris).

    Dem steht auch die unter § 9 Ziffer 1 der Basis-Vereinbarung vom 13.12.2016/06.02.2017 vereinbarte doppelte Schriftformklausel nicht entgegen, weil die Beklagte bei der Kündigungserklärung nicht von der vereinbarten Schriftform abgewichen ist, sondern die Schriftform im Sinne des § 127 BGB eingehalten hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.03.2015, a.a.O.).

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 668/12

    Arbeitnehmerstatus - Cutterin - nicht programmgestaltende Tätigkeit

    Auszug aus ArbG München, 20.02.2019 - 19 Ca 6915/18
    Dabei ergibt sich diese Eingliederung im Wesentlichen aus der Auslegung des Weisungsrechtes hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit (BAG, Urteil vom 17.04.2013 - 10 AZR 668/12; BAG, Urteil vom 29.08.2012 - 10 AZR 499/11, jeweils zitiert nach juris).

    Kann die vertraglich vereinbarte Tätigkeit sowohl in einem Arbeitsverhältnis als auch selbstständig erbracht werden, ist die Entscheidung der Parteien für einen bestimmten Vertragstypus im Rahmen der bei jeder Statusbeurteilung erforderlichen Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 17.04.2013 - 10 AZR 668/12, zitiert nach juris).

  • BAG, 19.01.1956 - 2 AZR 80/54

    Wirksame Kündigung - Wortwahl - Maßgebliches Verhalten - Deklaratorische Äußerung

    Auszug aus ArbG München, 20.02.2019 - 19 Ca 6915/18
    Zu einer wirksamen Kündigung braucht der Kündigende insbesondere nicht die Worte "Kündigung" oder "kündigen" zu gebrauchen, ausreichend ist vielmehr jedes Verhalten, durch das der Erklärende eindeutig den Willen kundtut, dass das Vertragsverhältnis gelöst werde (vgl. bereits BAG, Urteil vom 19.01.1956 - 2 AZR 80/54, zitiert nach juris).
  • BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14

    Arbeitnehmereigenschaft - ärztlicher Gutachter

    Auszug aus ArbG München, 20.02.2019 - 19 Ca 6915/18
    Entscheidend sind demnach allein die Umstände der Dienstleistung, nicht aber die Modalitäten der Entgeltzahlung (BAG, Urteil vom 21.07.2015 - 9 AZR 484/14, zitiert nach juris).
  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Auszug aus ArbG München, 20.02.2019 - 19 Ca 6915/18
    Vorab bleibt festzuhalten, dass die Basis-Vereinbarung vom 13.12.2016/06.02.2017 jedenfalls keinen Arbeitsvertrag darstellt (vgl. BAG, Urteil vom 31.07.2002 - 7 AZR 181/01, zitiert nach juris).
  • LAG München, 23.11.2011 - 5 Sa 575/10

    Abgrenzung Arbeitsvertrag zu Werkvertrag

    Auszug aus ArbG München, 20.02.2019 - 19 Ca 6915/18
    Über die rechtliche Einordnung eines Vertrages entscheidet der Geschäftsinhalt und nicht die von den Parteien gewünschte Rechtsfolge oder eine Bezeichnung, die dem Geschäftsinhalt tatsächlich nicht entspricht (LAG München, Urteil vom 23.11.2011 - 5 Sa 575/10, zitiert nach juris).
  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 301/10

    Arbeitnehmereigenschaft bei ergänzendem Aufbauunterricht in einer

    Auszug aus ArbG München, 20.02.2019 - 19 Ca 6915/18
    Entscheidend ist die mit der Eingliederung verbundene Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber (BAG, Urteil vom 15.02.2012 - 10 AZR 301/10-, zitiert nach juris).
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12

    Arbeitnehmerstatus - Werkvertrag

    Auszug aus ArbG München, 20.02.2019 - 19 Ca 6915/18
    Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, inwiefern Weisungsrechte ausgeübt werden und in welchem Maß der Auftragnehmer in einen bestellerseitig organisierten Produktionsprozess eingegliedert ist (BAG, Urteil vom 25.09.2013 - 10 AZR 282/12, zitiert nach juris).
  • BAG, 22.10.2014 - 10 AZB 46/14

    Geschäftsführer - Abberufung - Rechtsweg

    Auszug aus ArbG München, 20.02.2019 - 19 Ca 6915/18
    In diesen Fällen eröffnet bei streitiger Tatsachengrundlage die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten (BAG, Urteil vom 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60 ff.).
  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11

    Ehrenamtliche Tätigkeit - Telefonseelsorge

    Auszug aus ArbG München, 20.02.2019 - 19 Ca 6915/18
    Dabei ergibt sich diese Eingliederung im Wesentlichen aus der Auslegung des Weisungsrechtes hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit (BAG, Urteil vom 17.04.2013 - 10 AZR 668/12; BAG, Urteil vom 29.08.2012 - 10 AZR 499/11, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 20. Februar 2019 - 19 Ca 6915/18 - in der Kostenentscheidung und insoweit abgeändert, als es den Klageantrag zu 2. auf Beschäftigung abgewiesen hat, und festgestellt, dass die Entscheidung über den Beschäftigungsantrag gegenstandslos ist.
  • LAG München, 04.12.2019 - 8 Sa 146/19

    Arbeitnehmereigenschaft, Crowdworker

    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 20.02.2019 - 19 Ca 6915/18 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Mit Endurteil vom 20.02.2019 - 19 Ca 6915/18 - hat das Arbeitsgericht München die Klage abgewiesen und zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen Folgendes ausgeführt.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 20.02.2019 - 19 Ca 6915/18 wird abgeändert.

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