Rechtsprechung
ArbG Stuttgart, 12.03.2014 - 19 Ca 7077/13 |
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 12.03.2014 - 19 Ca 7077/13
- LAG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 3 Sa 33/14
Wird zitiert von ... (3)
- ArbG Stuttgart, 08.04.2014 - 16 BV 121/13
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Scheindienstvertrag - …
Auch der im Betrieb eingegliederte, weisungsabhängige Tätige hat gerade nicht automatisch ein Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsinhaber, sondern bei einem Einsatz im Wege der Arbeitnehmerüberlassung mit einer Drittfirma (vgl. Arbeitsgericht Stuttgart 12. März 2014 - 19 Ca 7077/13 -).Dies gilt auch, wenn der Einsatz entgegen der Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG nicht nur vorübergehend erfolgt (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - NZA 2014, 196), und ferner auch dann, wenn die Arbeitnehmerüberlassung verdeckt im Rahmen eines Scheinwerk-/Scheindienstvertrages erfolgt (vgl. Arbeitsgericht Stuttgart 12. März 2014 -19 Ca 7077/13-).
Dies gilt auch bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung auf der Basis von Scheinwerk-/Scheindienstverträgen (vgl. Arbeitsgericht Stuttgart 12. März 2014 - 19 Ca 7077/13 -).
Das Arbeitsverhältnis zum Verleiher bleibt auch in diesem Fall bestehen, selbst wenn man davon ausgeht, dass der Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher - etwa mangels Einhaltung der formalen Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 AÜG - nichtig ist (näher dazu vgl. Arbeitsgericht Stuttgart 12. März 2014 - 19 Ca 7077/13 - Timmermann, Die Beweisnot des Arbeitnehmers bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung, BB 2012, 1729; Schüren/Hamann AÜG 4.Aufl. § 12 Rn.16).
Vorschriften, die die freie Wahl des Arbeitsplatzes durch den Arbeitnehmer bei einer nicht nur vorübergehenden oder verdeckten Überlassung an einen Entleiher gewährleisten, fehlen im AÜG völlig (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - NZA 2014, 196; Arbeitsgericht Stuttgart 12. März 2014 - 19 Ca 7077/13 -).
Insbesondere kann diese Rechtsfolge nicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs bzw. institutionellen Rechtsmissbrauchs aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) hergeleitet werden (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - NZA 2014, 196; Arbeitsgericht Stuttgart 12. März 2014 - 19 Ca 7077/13 -).
Dies würde wiederum auch insoweit bedeuten, unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers einzugreifen (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - NZA 2014, 196, Arbeitsgericht Stuttgart 12. März 2014 - 19 Ca 7077/13 -).
- LAG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 3 Sa 33/14
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Tarifauslegung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 12. März 2014 - 19 Ca 7077/13 - wird zurückgewiesen.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 12. März 2014, Az: 19 Ca 7077/13 wie folgt abgeändert:.
Dies würde wiederum auch insoweit bedeuten, unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers einzugreifen (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - NZA 2014, 196, Arbeitsgericht Stuttgart 12. März 2014 - 19 Ca 7077/13 -).".
- LAG Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 15 Sa 90/14
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag
Dies würde wiederum auch insoweit bedeuten, unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers einzugreifen (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - NZA 2014, 196, Arbeitsgericht Stuttgart 12. März 2014 - 19 Ca 7077/13 -)." '.