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   VG Berlin, 09.05.2014 - 19 K 177.12   

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VG Berlin, 09.05.2014 - 19 K 177.12 (https://dejure.org/2014,9379)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.05.2014 - 19 K 177.12 (https://dejure.org/2014,9379)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. Mai 2014 - 19 K 177.12 (https://dejure.org/2014,9379)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der geplante Bau von Wohnungen auf dem Gelände einer Kleingartenkolonie

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kolonie Oeynhausen - Streit um Bauvorbescheid

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Streit um Bauvorbescheid

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus VG Berlin, 09.05.2014 - 19 K 177.12
    wenn die Klage - wie vorliegend - gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gerichtet ist und von dieser erwartet werden kann, dass sie sich an das rechtskräft ige Feststellungsurteil hält (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1970 - IV C 8.69 - juris, Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 - 5 C 34/00 - juris, Rn. 8; ablehnend Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, § 43 Rn. 121 m.w.N.).

    Genau dies wäre aber erforderlich, um zu dem für die Leistungsklage erforderlichen vollstreckungsfähigen Ausspruch/Tenor zu gelangen (vgl. dazu, dass Feststellungsurteilen die Eignung als Vollstreckungstitel fehlt BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 - 5 C 34/00 - juris, Rn. 8; VG Arnsberg, a.a.O., juris, Rn. 18f. m.w.N.).

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Der alte Bebauungsplan

    Auszug aus VG Berlin, 09.05.2014 - 19 K 177.12
    An einer plangemäßen Erschließung der Vorhabengrundstücke fehlt es bisher (vgl. zu dieser Voraussetzung BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 7/91 - juris, Rn. 22 m.w.N.).

    Zur Zumutbarkeit eines solchen Angebots gehört zum einen, dass es aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen verlässlich und auch ausreichend konkret ist, um die Verlässlichkeit überprüfen zu können; zur Zumutbarkeit gehört zum anderen, dass sich das Angebot auf die plangemäße Erschließung bezieht (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 7/91 - juris, Rn. 24 m.w.N.), allein die Bereitschaft des Bauinteressenten, die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen durchzuführen, g enügt nicht (BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 4 B 88/01 - juris, Rn. 3).

  • BVerwG, 13.02.2002 - 4 B 88.01

    Erschließungsangebot; Vertragsangebot; Wasserleitung.

    Auszug aus VG Berlin, 09.05.2014 - 19 K 177.12
    Zur Zumutbarkeit eines solchen Angebots gehört zum einen, dass es aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen verlässlich und auch ausreichend konkret ist, um die Verlässlichkeit überprüfen zu können; zur Zumutbarkeit gehört zum anderen, dass sich das Angebot auf die plangemäße Erschließung bezieht (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 7/91 - juris, Rn. 24 m.w.N.), allein die Bereitschaft des Bauinteressenten, die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen durchzuführen, g enügt nicht (BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 4 B 88/01 - juris, Rn. 3).

    Dieses Verhalten des Beklagten ist einer Ablehnung gleichzusetzen, denn gerade die Passivität der Gemeinde und die dadurch bewirkte Verhinderung der Erschließung soll bei Vorli egen eines zumutbaren Angebots durch § 124 BauGB verhindert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2002, a.a.O., Rn. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2008 - 12 E 608/07

    Möglichkeit der Zuordnung eines Prozessbevollmächtigten der Rechtsstellung als

    Auszug aus VG Berlin, 09.05.2014 - 19 K 177.12
    Die Zuziehung des Bevollmächtigten war gemäß § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO für notwendig zu erklären, soweit ein Vorverfahren geschwebt hat (vgl. zur Problematik der Zuziehungsentscheidung im Fall der Untätigkeitsklage: OVG M-V, Beschluss vom 30. September 2009 - 2 O 84/09; Hess. VGH, Entscheidung vom 6. November 2007 - 6 TJ 1913/07; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. März 2008 - 1 OB 14/08; OVG NRW, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 12 E 608/07 - sämtlich abgedr.
  • BVerwG, 23.12.1993 - 4 B 212.92
    Auszug aus VG Berlin, 09.05.2014 - 19 K 177.12
    Mit dem Bundesverwaltungsgericht ist davon auszug ehen, dass eine Gemeinde, die eine "aufgezwungene" Erschließungspflicht trifft, sich rechtstreu verhalten und das ihr Mögliche unternehmen wird, um ihrer Pflicht nachzukommen (BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1993 - 4 B 212/92 - juris, Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01

    Befreiung; Ermessen; öffentliche Belange; gemeindliche Planungsabsichten;

    Auszug aus VG Berlin, 09.05.2014 - 19 K 177.12
    Gewichtige Gründe (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urteil vom 19. September 2002 - 4 C 13/01 - juris, Rn. 31), die eine behördliche Ermessensentscheidung zulasten der Klägerin tragen könnten, sind weder ersichtlich noch vorgetragen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2009 - 2 O 84/09

    Entscheidung nach VwGO § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO und Notwendigkeit des

    Auszug aus VG Berlin, 09.05.2014 - 19 K 177.12
    Die Zuziehung des Bevollmächtigten war gemäß § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO für notwendig zu erklären, soweit ein Vorverfahren geschwebt hat (vgl. zur Problematik der Zuziehungsentscheidung im Fall der Untätigkeitsklage: OVG M-V, Beschluss vom 30. September 2009 - 2 O 84/09; Hess. VGH, Entscheidung vom 6. November 2007 - 6 TJ 1913/07; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. März 2008 - 1 OB 14/08; OVG NRW, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 12 E 608/07 - sämtlich abgedr.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2007 - 2 N 249.05

    Islamisches Kulturhaus mit Gebetsraum im allgemeinen Wohngebiet zulässig

    Auszug aus VG Berlin, 09.05.2014 - 19 K 177.12
    Rechtsgrundlage für die von der Klägerin begehrte Ausnahme ist § 31 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 Nr. 18 S. 3 BO 58 (vgl. zur Anwendbarkeit von § 31 Abs. 1 BauGB i.V.m. Abweichungsmöglichkeiten nach der BO 58 OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - OVG 10 N 53.11 - juris; Beschluss vom 11. Dezember 2013 - OVG 10 N 90.10 - juris, Rn. 10; Beschluss vom 30. März 2007 - OVG 2 N 249.05 - juris, Rn. 8; VG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2009 - 19 A 355.04 - juris, Rn. 19).
  • OVG Berlin, 05.02.1993 - 2 S 23.92

    Bauplanungsrecht, Bauweise, Maß der Nutzung, Überbaubare Grundstücksfläche,

    Auszug aus VG Berlin, 09.05.2014 - 19 K 177.12
    Das Oberverwaltungsg ericht Berlin hat mit Beschlüssen vom 5. Februar 1993 - 2 S 23.92 - BRS 55 Nr. 120 und vom 9. Januar 1998 - 2 S 14.97 - BRS 60 Nr. 107 ausgeführt:.
  • BVerwG, 09.05.2012 - 2 A 5.11

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 09.05.2014 - 19 K 177.12
    Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren durch die Klägerin war notwendig, weil sie vom Standpunkt eines verständigen, nicht rechtskundigen Beteili gten im Zeitpunkt der Bestellung für erforderlich gehalten werden durfte und es der Klägerin nach ihren persönlichen Umständen sowie mit Blick auf die Schwierigkeit und Bedeutung der Sache nicht zumutbar war, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. für diesen Maßstab BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2012 - BVerwG 2 A 5/11 - juris, Rn. 2; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2011 - OVG 10 N 47.09 - juris, Rn. 5; Kopp/Schenke, a.a.O., § 162 Rn. 18).
  • VGH Hessen, 06.11.2007 - 6 TJ 1913/07

    Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren bei Untätigkeitsklage

  • OVG Berlin, 09.01.1998 - 2 S 14.97

    Gebiet der geschlossenen Bauweise; Seitlicher Grenzabstand; Nachbargrundstück ;

  • VG Arnsberg, 30.10.2008 - 6 K 1935/07

    Verdichtung der Erschließungsaufgabe zu einer Erschießungspflicht bei Vorliegen

  • OVG Berlin, 16.07.1990 - 2 B 48.87

    Vorbescheid; Bindungswirkung; Änderung der Sach- oder Rechtslage; Dauerwirkung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 10 N 90.10

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Einzelhandelsbetrieb;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 10 N 47.09

    Zulassungsantrag; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 10 N 53.11

    Klage eines Dritten gegen eine Ausnahme von den Festsetzungen eines

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 1 OB 14/08

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten zu einer Untätigkeitsklage bei

  • VG Berlin, 18.02.2009 - 19 A 355.04

    Islamisches Kulturhaus mit Moschee im allgemeinen Wohngebiet zulässig

  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92

    Abgabenbescheid "z.Hd." des Wohnungseigentumsverwalters - (vgl. für

  • OLG Frankfurt, 21.09.2011 - 1 U 154/10

    Kündigung des Bauvertrages wegen unberechtigter Einstellung der Arbeiten

  • OVG Berlin, 05.03.1993 - 2 B 15.90

    Baugenehmigung; Bindungswirkung; Mündliche Angaben; Teilungsgenehmigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2001 - 7 A 2983/98

    Sicherung der Erschließung für einen Lebensmittelmarkt; Zulässigkeit einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - 10 A 1484/12

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verpflichtungsklage hinsichtlich Löschung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2003 - 18 B 2172/02

    Einstweilige Anordnung auf Untersagung der Abschiebung; Zustellung einer

  • OVG Berlin, 31.03.1992 - 2 A 9.88

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans; Normenkontrollverfahren; Abwägungsgebot;

  • VG Berlin, 29.08.2013 - 2 K 50.13

    Anforderungen an die Kosteneinschätzung einer Behörde bei einem Bürgerbegehren

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Streitakte und die Verwaltungsvorgänge (2 Bände) sowie auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge im Verfahren VG 19 K 177.12 (5 Leitzordner) Bezug genommen.
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