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   VG Stuttgart, 03.05.2002 - 19 K 1787/01   

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VG Stuttgart, 03.05.2002 - 19 K 1787/01 (https://dejure.org/2002,19109)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 03.05.2002 - 19 K 1787/01 (https://dejure.org/2002,19109)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Mai 2002 - 19 K 1787/01 (https://dejure.org/2002,19109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Energetische Verwertung überwachungsbedürftiger Abfälle bei Verbrennung in einer Sonderabfallverbrennungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 06.05.1998 - 7 M 3055/97

    Ersatzbrennstoff; Energetische Verwertung von Abfall; Thermische Behandlung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.05.2002 - 19 K 1787/01
    Die Klägerin wendet hiergegen unter Hinweis auf den Beschluss des OVG Lüneburg vom 6.5.1998 (Az.: 7 M 3055/97, NVwZ 1998, 1202) ein, eine energetische Verwertung von Abfällen könne auch in einer Müllverbrennungsanlage erfolgen, deren Hauptzweck in der Verbrennung von Abfällen zur Beseitigung besteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2001 - 10 S 1405/99

    Sonderabfall - Andienungspflicht

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.05.2002 - 19 K 1787/01
    Diese Ermächtigung ergibt sich aus der auf Grund von § 9 Abs. 2 Satz 1, 2 und 4 und § 28a Abs. 1 und 2 LAbfG erlassenen Sonderabfallverordnung, an deren Vereinbarkeit mit Bundesrecht sowie mit dem Kohärenzgebot des Art. 13 EG-AbfVerbrVO das Gericht keine Zweifel hat (vgl. hierzu: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.5.2001, - 10 S 1405/99 - VGHBW-Ls 2001, Beilage 9, B 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 10 S 790/03

    Zur Klassifizierung vorgemischter besonders überwachungsbedürftiger Abfälle als

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 03. Mai 2002 - 19 K 1787/01 - wird zurückgewiesen.

    unter Änderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 3. Mai 2002 - 19 K 1787/01 - den Bescheid der Beklagten vom 25. August 2000 und den Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 23. April 2001 aufzuheben, .

    hilfsweise, unter Änderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 3. Mai 2002 - 19 K 1787/01 - festzustellen, dass der Bescheid der Beklagten vom 25. August 2000 und der Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 23. April 2001 rechtswidrig waren.

    Zur Begründung macht sich der Senat gemäß § 130b Satz 2 VwGO die insoweit zutreffenden Entscheidungsgründe im angefochtenen Urteil (VG Stuttgart, Urt. v. 3. Mai 2002 - 19 K 1787/01 - UA S. 11 bis 13) zu Eigen.

  • OVG Saarland, 22.08.2003 - 3 R 1/03

    Abfallbegriff, Dual, Verwertung, Verfahren, Verbrennung, Kriterien,

    So habe das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem neueren Urteil vom 3.5.2002 - 19 K 1787/01 - in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass die Verbrennung von Abfällen in einer Sonderabfallverbrennungsanlage wegen anteilig geringer Stromumsatzerlöse keine Verwertung sei.

    Die europäische Rechtsentwicklung hat die deutsche Rechtsentwicklung einschließlich der Schaukeltheorie und der "Stromumsatztheorie" des zwischen den Beteiligten streitigen Urteils des VG Düsseldorf vom 3.5.2002 - 19 K 1787/01 - überholt und ist der Weichenstellung zugrundezulegen.

    VG Stuttgart, Urteil vom 3.5.2002 - 19 K 1787/01 -, S. 9 des amtl.

    Ebenso wenig kommt es auf das vom VG Stuttgart im Urteil vom 3.5.2002 - 19 K 1787/01 - aufgestellte Kriterium des Stromerlöses an.

  • OVG Saarland, 22.08.2003 - 3 R 2/03
    So habe das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem neueren Urteil vom 3.5.2002 - 19 K 1787/01 - in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass die Verbrennung von Abfällen in einer Sonderabfallverbrennungsanlage wegen anteilig geringer Stromumsatzerlöse keine Verwertung sei.

    Die europäische Rechtsentwicklung hat die deutsche Rechtsentwicklung einschließlich der Schaukeltheorie und der "Stromumsatztheorie" des zwischen den Beteiligten streitigen Urteils des VG Düsseldorf vom 3.5.2002 - 19 K 1787/01 - überholt und ist der Weichenstellung zugrundezulegen.

    VG Stuttgart, Urteil vom 3.5.2002 - 19 K 1787/01 -, S. 9 des amtl.

    Ebenso wenig kommt es auf das vom VG Stuttgart im Urteil vom 3.5.2002 - 19 K 1787/01 - aufgestellte Kriterium des Stromerlöses an.

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