Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 14.04.2020 - 19 K 1816/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,7242
VG Karlsruhe, 14.04.2020 - 19 K 1816/20 (https://dejure.org/2020,7242)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.04.2020 - 19 K 1816/20 (https://dejure.org/2020,7242)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. April 2020 - 19 K 1816/20 (https://dejure.org/2020,7242)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,7242) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Versammlungsverbot im öffentlichen Raum wegen Coronavirus - Auslegung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 8 Abs 1 GG, § 28 Abs 1 IfSG, § 15 Abs 1 VersammlG, § 3 Abs 1 CoronaVV BW, § 3 Abs 6 CoronaVV BW
    Einstweiliger Rechtsschutz bei Versammlungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versammlungsverbot auch bei Corona-Demo

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verbot einer Corona-Demonstration - Corona-Virus

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Heidelberg: Verbot einer Corona-Demonstration auf dem Bismarckplatz rechtmäßig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona-Krise: Gesundheitsschutz versus Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Corona; Sars-CoV-2; covid19; Infektionsschutz; Versammlungsverbot

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Schleswig, 03.04.2020 - 3 B 30/20

    SARS-CoV-Bekämpfungsverordnung: Eilantrag zur Durchführung einer Versammlung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.04.2020 - 19 K 1816/20
    Angesichts der rasanten Ausbreitung der nicht selten schwer und teilweise sogar tödlich verlaufenden Erkrankung covid19 (siehe hierzu die Risikobewertung des Robert Koch-Instituts vom 26. März 2020; https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/ Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html) im Rahmen einer Pandemie, in einer Situation, in der es keinen wirksamen Impfstoff gibt, ist den staatlichen Bemühungen zu einer Eindämmung der Ausbreitung dieser Krankheit im Interesse von Leib und Leben vieler Menschen ein hohes Gewicht beizumessen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 03.04.2020 - 3 B 30/20 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 01.11.2007 - 4 VR 3001.07

    Nachtflugverbot für gewerblichen Passagierflugverkehr am Flughafen Leipzig/Halle

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.04.2020 - 19 K 1816/20
    Es ist bereits umstritten, ob ein Anspruch auf Neubescheidung überhaupt sicherungsfähig ist (BVerwG, Beschluss vom 01.11.2007 - 4 VR 3001.07 -, juris Rn. 12; Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl. 2017 Rn. 210 ff.).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.04.2020 - 19 K 1816/20
    Hierbei ist - wie auch bei jeder weiteren Fortschreibung der Verordnung - hinsichtlich des im vorliegenden Verfahren relevanten Verbots eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen und zu untersuchen, ob es angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden kann, das Verbot von Versammlungen unter - gegebenenfalls strengen - Auflagen und möglicherweise auch regional begrenzt zu lockern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20 -, juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.04.2020 - 19 K 1816/20
    Insbesondere ermächtigt § 28 Abs. 1 IfSG zu präventiven Schutzmaßnahmen, ohne dass es erforderlich wäre, dass die von einer Maßnahme - oder über § 32 IfSG von einer Rechtsverordnung - Betroffenen selbst Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider im Sinne der Norm wären (siehe hierzu VGH Baden-Württemberg, PM zum Beschluss vom 09.04.2020 - 1 S 925/20).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2021 - 2 Rb 34 Ss 2/21

    Bußgeldsache: Verfassungsmäßigkeit und Auslegung des Aufenthaltsverbots im

    Denn dies erlaubt sowohl ein Verständnis, bei dem es auf eine räumliche Nähe und/oder aber eine innere Verbindung der Personen (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2020 - 19 K 1816/20 = BeckRS 2020, 5775) ankommt.
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2021 - 2 Rb 34 Ss 1/21

    Bußgeldsache: Verfassungsmäßigkeit und Auslegung des Aufenthaltsverbots im

    Denn dies erlaubt sowohl ein Verständnis, bei dem es auf eine räumliche Nähe und/oder aber eine innere Verbindung der Personen (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2020 - 19 K 1816/20 = BeckRS 2020, 5775) ankommt.
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2021 - 2 Rb 34 Ss 198/21

    Bußgeldsache: Verfassungsmäßigkeit und Auslegung des Aufenthaltsverbots im

    Denn dies erlaubt sowohl ein Verständnis, bei dem es auf eine räumliche Nähe und/oder aber eine innere Verbindung der Personen (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.4.2020 - 19 K 1816/20 = BeckRS 2020, 5775) ankommt.
  • OLG Stuttgart, 21.04.2021 - 4 Rb 24 Ss 7/21

    Schutzmaßnahmen gegen Coronavirus in Baden-Württemberg: Verfassungsmäßigkeit der

    Die vom Amtsgericht vertretene Ansicht, dass sich aus der Systematik der Vorschrift ergebe, dass andere Personen im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 2 CoronaVO nur solche sind, die im öffentlichen Raum zufällig aufeinandertreffen (so auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. April 2020 - 19 K 1816/20, juris Rn. 6) und demgegenüber der Begriff des Aufenthalts eine innere Beziehung der Anwesenden oder einen äußeren Anlass voraussetzt, erscheint zwar möglich, jedoch spricht im Hinblick auf die im selben Absatz genannte Abstandsregel aus Sicht des Senats Überwiegendes für ein räumliches Verständnis des Aufenthalts (vgl. auch OLG Karlsruhe, aaO, juris Rn. 38) und ein Ausnahme-Regel-Verhältnis.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht