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   VG Hamburg, 01.12.2003 - 19 K 2474/2003   

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https://dejure.org/2003,19772
VG Hamburg, 01.12.2003 - 19 K 2474/2003 (https://dejure.org/2003,19772)
VG Hamburg, Entscheidung vom 01.12.2003 - 19 K 2474/2003 (https://dejure.org/2003,19772)
VG Hamburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2003 - 19 K 2474/2003 (https://dejure.org/2003,19772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klagebefugnis eines anerkannten Naturschutzverbandes gegen die Genehmigung eines Offshore-Windenergieparks

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus VG Hamburg, 01.12.2003 - 19 K 2474/03
    das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in der Sache C 127/02 auszusetzen.

    Eine Aussetzung des Rechtsstreits im Hinblick auf das beim EuGH anhängige Vorlageverfahren C 127/02 kommt nicht in Betracht.

  • EuGH, 07.12.2000 - C-374/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus VG Hamburg, 01.12.2003 - 19 K 2474/03
    Bei dem Gebiet dürfte es sich aufgrund seiner Auflistung in verschiedenen IBA-Verzeichnissen nämlich um ein sogenanntes "faktisches" Vogelschutzgebiet handeln, das jedenfalls dem Schutzregime des Art. 4 Abs. 4 Vogelschutz-RL untersteht (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000, Rs. C-374/98 , ZUR 2001 S. 75).

    Zwar gilt, wie schon oben festgestellt wurde, das Schutzregime des Art. 4 Abs. 4 Vogelschutz-RL unmittelbar auch für faktische Vogelschutzgebiete (EuGH, Rs. C-374/98, a.a.O.) mit der Folge, dass die Mitgliedstaaten im Genehmigungsverfahren an die strengen Vorgaben der Vorschrift gebunden sind.

  • EuGH, 16.02.1978 - 61/77

    Kommission / Irland

    Auszug aus VG Hamburg, 01.12.2003 - 19 K 2474/03
    Nach der Rechtsprechung des EuGH, der sich die Kammer anschließt, hat jede Ausdehnung der der mitgliedstaatlichen Hoheitsgewalt unterliegenden Meeresgebiete eine entsprechende Ausdehnung des Geltungsbereichs des Gemeinschaftsrechts zur Folge (EuGH, Urteil vom 16. Februar 1978, Rs. 61/77, Kommission/Irland, Slg. 1978, S. 417, Rdnr. 45/51).
  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Auszug aus VG Hamburg, 01.12.2003 - 19 K 2474/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH setzt eine solche unmittelbare Anwendbarkeit von Richtlinien voraus, dass der betreffende Mitgliedsstaat die Bestimmungen der Richtlinie nicht fristgemäß oder unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt hat und die Richtlinienbestimmung inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheint (vgl. schon EuGH, Urteil vom 4. Dezember 1974 Rs. 41/74,1974, S. 1337 Rdnr. 13/14).
  • EuGH, 12.12.1996 - C-298/95

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VG Hamburg, 01.12.2003 - 19 K 2474/03
    Bei Richtlinienbestimmungen im Umweltbereich hat der EuGH einen solchen "Schutznormcharakter" auch angenommen, wenn die Richtlinie zwar den Schutz der Allgemeinheit bezweckte, jedoch personale Rechtsgüter im Spiel standen und eine mangelnde Befolgung der Richtlinie z.B. eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit zur Folge gehabt hätte (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Oktober 1991, Rs. C-58/89 , Kommission/Bundesrepublik Deutschland, NVwZ 1992 S. 459 Rdnr. 14, zur Richtlinie 75/440/EWG - Trinkwasser; EuGH, Urteil vom 12. Dezember 1996, Rs. C-298/95 , Kommission/Bundesrepublik Deutschland, NVwZ 1997, S. 369 f., zur Richtlinie 78/659/EWG - Süßwasser und Muschelgewässer).
  • BVerwG, 29.04.1993 - 7 A 3.92

    Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra II - § 42 Abs. 2 VwGO, § 36 BGB hessNatG verleiht

    Auszug aus VG Hamburg, 01.12.2003 - 19 K 2474/03
    Die Landesnaturschutzgesetze können nach ständiger Rechtsprechung Klagerechte nur gegen die Maßnahmen von Landesbehörden, nicht aber von Bundesbehörden einräumen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 29. April 1993, NVwZ 1993 S. 891 f.).
  • EuGH, 17.10.1991 - C-58/89

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VG Hamburg, 01.12.2003 - 19 K 2474/03
    Bei Richtlinienbestimmungen im Umweltbereich hat der EuGH einen solchen "Schutznormcharakter" auch angenommen, wenn die Richtlinie zwar den Schutz der Allgemeinheit bezweckte, jedoch personale Rechtsgüter im Spiel standen und eine mangelnde Befolgung der Richtlinie z.B. eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit zur Folge gehabt hätte (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Oktober 1991, Rs. C-58/89 , Kommission/Bundesrepublik Deutschland, NVwZ 1992 S. 459 Rdnr. 14, zur Richtlinie 75/440/EWG - Trinkwasser; EuGH, Urteil vom 12. Dezember 1996, Rs. C-298/95 , Kommission/Bundesrepublik Deutschland, NVwZ 1997, S. 369 f., zur Richtlinie 78/659/EWG - Süßwasser und Muschelgewässer).
  • OVG Hamburg, 08.04.2019 - 1 Bf 200/15

    Klagebefugnis einer anerkannten Umweltvereinigung; Anwendung des UmwRG auf am

    Auch der Umstand, dass anerkannte Umweltvereinigungen nach der Rechtslage im Zeitpunkt des Genehmigungsbescheids vom 18. Dezember 2002 (noch) keine Verbandsklagebefugnis besaßen, um die Zulassung des Windparks ... anzufechten (vgl. zur damals fehlenden Verbandsklagebefugnis VG Hamburg, Urt. v. 1.12.2003, 19 K 2474/2003, NordÖR 2004, 161 ff., juris Rn. 39 ff. sowie den Beschluss des OVG Hamburg v. 3.12.2004, 1 Bf 113/04, ZUR 2005, 206 ff., juris), führt für die Bestimmung der Reichweite der Klagebefugnisse nach dem Umweltschadensgesetz zu keinem anderen Ergebnis:.
  • VG Köln, 29.11.2016 - 2 K 6873/15

    Anordnung von Sanierungsmaßnahmen nach Inbetriebnahme des Offshore-Windparks

    Die seitens des Klägers gegen die seeanlagenrechtliche Genehmigung erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Hamburg mit Urteil vom 1. Dezember 2003 (Az.: 19 K 2474/03) als unzulässig ab und begründete dies mit der fehlenden Klagebefugnis des Klägers.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - 21 A 49/17

    Offshore-Windpark "Butendiek": Klage des NABU erfolglos

    Die seitens des Klägers gegen die seeanlagenrechtliche Genehmigung erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Hamburg mit Urteil vom 1. Dezember 2003 - 19 K 2474/03 - als unzulässig ab und begründete dies mit der fehlenden Klagebefugnis des Klägers.
  • VG Köln, 19.01.2023 - 14 L 387/22

    Windpark Butendiek: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach

    Die vom Antragsteller gegen die seeanlagenrechtliche Genehmigung erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Hamburg mit Urteil vom 1.12.2003 - 19 K 2474/03 - als unzulässig ab und begründete dies mit der fehlenden Klagebefugnis.
  • VG Hamburg, 18.09.2015 - 7 K 2983/14

    Offshore-Windanlage; Verbandsklage; Gefahrenabwehr nach dem Umweltschadensgesetz

    Seine Klage wurde vom Verwaltungsgericht Hamburg mit Urteil vom 1.12.2003 (19 K 2474/03) mit der Begründung als unzulässig abgewiesen, der Kläger sei nicht klagebefugt.
  • VG Hamburg, 19.06.2009 - 19 K 1782/08

    Seeanlagenverordnung; Offshore-Anlage; Konkurrent; Prioritätsregelung

    Die genannten Schutzgüter sind solche der Allgemeinheit (OVG Hamburg, Beschl. v. 15.09.2004, 1 Bf 128/04; Beschl. v. 30.09.2004, 1 Bf 162/04; VG Hamburg, Beschl. v. 01.12.2003, 19 K 3585/03; Urt. v. 01.12.2003, 19 K 2474/03 - jeweils zit. nach juris; Keller, Das Planungs- und Zulassungsregime für Offshore-Windenergieanlagen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone, 2006, S. 248 f.).
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