Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 08.03.2016 - 19 K 3630/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Verantwortlichkeit nach § 5 Abs. 2 LHundG NRW; überlagernde Verantwortlichkeit einer Tiertrainerin; erweiterte Untersagung der Haltung und des Führens von Hunden; Ermessen; Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer Haltungsuntersagung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Verantwortlichkeit des Hundehalters für die Einhaltung der Pflichten des § 5 Abs. 2 LHundG NRW; Ermessensausübung bei der erweiterten Untersagung der Haltung von Hunden; Androhung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung einer Haltungsuntersagung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Schliesst die Anwesenheit eines Hundetrainers die eigene Verantwortung aus?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Aufsichtspflicht für Hund geht bei Anwesenheit des Halters nicht auf Tiertrainer über
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Aufsichtspflicht für Hund geht bei Anwesenheit des Halters nicht auf Tiertrainer über
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2018 - 5 A 1458/16
Streit um die Untersagung einer Hundehaltung; Verstoß gegen Maulkorb- und …
vgl. VG Gelsenkirchen, Urteile vom 8. März 2016 - 19 K 3630/15 - und - 19 K 4476/14 - , juris.