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   VG Stuttgart, 23.05.2005 - 19 K 3650/03   

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VG Stuttgart, 23.05.2005 - 19 K 3650/03 (https://dejure.org/2005,28101)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23.05.2005 - 19 K 3650/03 (https://dejure.org/2005,28101)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Mai 2005 - 19 K 3650/03 (https://dejure.org/2005,28101)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung einer Brauerei zur Erhebung eines Pfandes auf Einwegverpackungen; Bekanntgabe der wiederholten Unterschreitung der Mehrwegquote als Verwaltungsakt; Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts bei einer Kollision mit nationalem Recht; Verstöße gegen die ...

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlung über die Klagen wegen Dosenpfand

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 14.12.2004 - C-309/02

    Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz - Umwelt - Freier Warenverkehr -

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2005 - 19 K 3650/03
    Mit Urteil vom 14.12.2004 (Az.: C-309/02) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 94/62/EG verwehre es den Mitgliedstaaten nicht, Maßnahmen einzuführen, mit denen die Systeme der Wiederverwendung von Verpackungen gefördert werden sollen.
  • VG Wiesbaden, 24.09.2002 - 4 E 1282/02
    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2005 - 19 K 3650/03
    Bei der vorliegenden Fallkonstellation sind zwei verschiedene Rechtsverhältnisse denkbar und zu unterscheiden: ein Rechtsverhältnis zum beigeladenen Bund, der die wiederholte Unterschreitung der Mehrwegquoten feststellt und damit die Pfand- und Rücknahmepflichten aus der Verpackungsverordnung in Kraft setzt (das Verwaltungsgericht Wiesbaden spricht in diesem Zusammenhang in seinem Urteil vom 24.9.2002, - 4 E 1282/02 -, vom "Mehrwegquotenfeststellungsverhältnis") und ein Rechtsverhältnis zum Land, das als Träger der Exekutive verpflichtet ist, die Einhaltung der Rechtspflichten aus der Verpackungsverordnung zu überwachen und gegebenenfalls durch Verwaltungsakte durchzusetzen (das Verwaltungsgericht Wiesbaden spricht insoweit vom "Rücknahme-, Verwertungs- und Pfandpflichten-Vollzugsverhältnis").
  • VG Hamburg, 15.03.2005 - 6 K 2340/02
    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2005 - 19 K 3650/03
    Vorliegend wird aber nur letzteres geltend gemacht, die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes "Bekanntgabe" und der ihr zu Grunde liegenden Verordnungsregelung jedoch gerade nicht (im Ergebnis ebenso: OVG Berlin. B. v. 20.2.2002, - 2 S 6.01 -, DVBI 2002, 630; a.A VG Hamburg, Urt. v. 15.3.2005, - 6 K 2340/02 -).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 7 VR 1.02

    Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag der Dosenpfandgegner ab

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2005 - 19 K 3650/03
    Der Einwand, das Bundesverwaltungsgericht habe bereits mit Beschluss vom 19.12.2002 (Az.: 7 VR 1/02) entschieden, dass ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis in Fällen wie diesem ausschließlich zum Bund, nicht aber zum Land bestehe, greift nicht durch.
  • BVerwG, 28.11.2002 - 3 C 11.02

    DDR-Recht, Revisibilität übergeleiteten bzw. ausgelaufenen DDR-Rechts;

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2005 - 19 K 3650/03
    Zwar handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.1.2003, - 7 C 31/02 - BVerwGE 117, 233; NVwZ 2003, 864) bei der Bekanntgabe der wiederholten Unterschreitung der Mehrwegquote i.S.v. § 9 Abs. 2 VerpackV um einen anfechtbaren Verwaltungsakt, sodass die Erhebung einer Gestaltungsklage in Form einer Anfechtungsklage grundsätzlich in Betracht kommt.
  • BVerwG, 16.01.2003 - 7 C 31.02

    Einweg-Getränkeverpackungen; Dosenpfand; Rücknahmepflicht; Pfandpflicht;

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2005 - 19 K 3650/03
    Zwar handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.1.2003, - 7 C 31/02 - BVerwGE 117, 233; NVwZ 2003, 864) bei der Bekanntgabe der wiederholten Unterschreitung der Mehrwegquote i.S.v. § 9 Abs. 2 VerpackV um einen anfechtbaren Verwaltungsakt, sodass die Erhebung einer Gestaltungsklage in Form einer Anfechtungsklage grundsätzlich in Betracht kommt.
  • VG Stuttgart, 23.05.2005 - 9 K 4986/04

    Vereinbarkeit des Dosenpfandes mit Gemeinschaftsrecht in Bezug aus ausländische

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2005 - 19 K 3650/03
    Bereits in einem anderen gleich gelagerten Verfahren (Az nach Aussetzung des Verfahrens: 9 K 4986/04) hatte das erkennende Gericht mit Beschluss vom 21.8.2002 eine Vorabanfrage nach Art. 234 Abs. 2 EG über die Vereinbarkeit der Quoten- und Pfandregelungen der Verpackungsverordnung mit Art. 28 EG und den Artikeln 1 Abs. 2, 7 und 18 der Richtlinie 94/62/EG an den Europäischen Gerichtshof gerichtet.
  • OVG Berlin, 20.02.2002 - 2 S 6.01

    Zulässigkeit des Dosenpfandes

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2005 - 19 K 3650/03
    Vorliegend wird aber nur letzteres geltend gemacht, die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes "Bekanntgabe" und der ihr zu Grunde liegenden Verordnungsregelung jedoch gerade nicht (im Ergebnis ebenso: OVG Berlin. B. v. 20.2.2002, - 2 S 6.01 -, DVBI 2002, 630; a.A VG Hamburg, Urt. v. 15.3.2005, - 6 K 2340/02 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2005 - 12 B 3.05

    Klagen gegen das Dosenpfand auch in zweiter Instanz erfolglos

    Ferner hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in zwei Urteilen vom 23. Mai 2005 (19 K 3650/03 und 9 K 4986/04) die Gemeinschaftsrechtskonformität der Einführung des Einwegpfands bejaht.

    Soweit dort allgemeine Anforderungen an die Umstellung eines Systems von Verpackungsabfall formuliert werden, hat der EuGH es als Sache des nationalen Gerichts bezeichnet, zu entscheiden, ob diese Anforderungen erfüllt sind (was das vorlegende Gericht mittlerweile bejaht hat, vgl. VG Stuttgart, Urteile vom 23. Mai 2005, a.a.O.).

    Aus dem nämlichen Grund führt auch die Erwägung der Klägerinnen, einen gemeinschaftsrechtlichen Haftungsprozess wegen der Entscheidungen des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin in den vorgängigen Eilverfahren oder etwa wegen der Urteile der VG Stuttgart vom 23. Mai 2005 (a.a.O.) führen zu wollen, nicht auf ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2006 - 10 S 1557/05

    Getränkeeinwegverpackung - Rechtsnatur der Bekanntgabe der wiederholten

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. Mai 2005 - 19 K 3650/03 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. Mai 2005 (Az.: 19 K 3650/03) zu ändern und festzustellen, dass das von ihr hergestellte und in Baden-Württemberg in Einwegverpackungen in den Verkehr gebrachte Biergetränk "Xxxxxxxxxxxx" bei Beteiligung an einem gemäß § 6 Abs. 3 Satz 11 VerpackV festgestellten Dualen System in Baden-Württemberg nicht mit einem Zwangspfand vertrieben werden muss und die gebrauchten Verpackungen nicht gegen Erstattung des Zwangspfands zurückgenommen und nicht gegen Nachweis verwertet werden müssen.

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